21-2701

Behindertenparkplatz Brucknerstraße wieder nutzbar machen! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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27.09.2021
16.09.2021
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 23.08.2021 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für Folgendes einzusetzen:

  1. Der baulich hergestellte, ehemalige personenbezogene Behindertenparkplatz in der Brucknerstraße in Höhe des Eckgebäudes Sentastraße 27 wird als allgemeiner Behindertenparkplatz eingerichtet.
  2. r den Fall, dass aus formalen Gründen kein allgemeiner Behindertenstellplatz eingerichtet werden kann, soll die Einrichtung einer Ladezone geprüft werden.

Begündung:

Vor einigen Jahren wurde in der Brucknerstraße in Höhe des Eckgebäudes Sentastraße 27 ein personenbezogener Behindertenparkplatz baulich in Längsrichtung hergestellt. Er wurde eigens aufwändig gepflastert, zum Gehweg hin mit einer weißen Linie zur Markierung des Parkbereichs versehen, weist extra viel Platz zum Ein-und Aussteigen auf und ist in sehr gutem Zustand.

Mittlerweile wohnt die Person, für die dieser Stellplatz eingerichtet wurde, nicht mehr dort oder hat keinen Bedarf mehr für den Parkplatz. Das entsprechende Schild wurde jedenfalls abmontiert. Seitdem parken dort praktisch immer drei Fahrzeuge in Quer- oder Schrägaufstellung. Je nach Länge des Fahrzeugs und Können der parkenden Person ragen die Kfz dabei bis auf den mit 1,50 bis 2 Metern nicht allzu üppig bemessenen Gehweg. Erschwerend kommt hinzu, dass insbesondere zu Coronazeiten an jedem Wochenende von morgens bis mittags bis zu 20 Personen in der Warteschlange für den Bäcker, der dort im Eckgebäude ansässig ist, anstehen. Der Gehweg wird dadurch regelmäßig über Stunden nur noch schwer passierbar und bietet keine Möglichkeit mehr, einen halbwegs ausreichenden Abstand zu den Wartenden zu halten.

Gemäß aktueller Richtlinien (Hamburger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstrassen / ReStra vom 12.12.17) sollen im öffentlichen Raum 3 %  barrierefreie Parkstände bzw. bei 20-30 Parkständen mindestens ein barrierefreier Parkstand für Schwerbehinderte reserviert werden. In der Brucknerstraße müsste dafür nur ein Schild aufgestellt werden.

r den Fall, dass aus formalen Gründen wider Erwarten doch kein allgemeiner Behindertenstellplatz eingerichtet werden kann, böte sich die Einrichtung einer Ladezone an, da der Bäcker mehrfach am Tag beliefert wird und auch Kund*innen regelmäßig die vier Arme der Kreuzung zuparken.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Das PK 31 wurde am 10.09.2021 per Mail auf die o. a. Empfehlung aufmerksam gemacht. Am 13.09.21 erfolgte die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Beschilderung für einen allgemeinen Schwerbehindertenstellplatz. Am 14.09.2021 wurde die Beschilderung durch

N/ MR 43 aufgestellt.

Die Voraussetzungen die Barrierefreiheit betreffend lagen alle vor, so dass der Empfehlung entsprochen werden konnte.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

Anhänge

- Foto Brucknerstraße Ecke Sentastraße