21-2926

Antrag CDU betr. Ge- und Verbotstafeln in den Parks im Neubaugebiet Vogelkamp

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.02.2024
21.02.2024
24.01.2024
29.11.2023
20.09.2023
21.06.2023
25.04.2023
Sachverhalt

Die Parkanlagen im und am Rande des Vogelkamps Neugraben laden die Bürger fast das ganze Jahr über zum Verweilen ein. Die Anlagen werden auch gut angenommen und vom zuständigen Amt gepflegt. Ein Großteil der Nutzer geht selbstverständlich pfleglich mit den Anlagen um. Leider kommt es aber regelmäßig zu Trink- oder ähnlichen Gelagen, besonders in den Abendstunden in den Parks am Rande des Moorgürtels. Häufig werden die Picknicktische und der Müll, wie leere Flaschen, Verpackungen etc. nicht mal in die vorhandenen Müllgefäße entsorgt oder nur daneben geworfen.  Hinzu kommen lautstarke Gespräche oder Musik auch in den späten Abendstunden, wenn die Anwohner schlafen möchten. Auch weit hörbare Telefongespräche stören häufig andere Nutzer. Diese Parkanlagen sind für alle Bürger und nicht nur für eine kleine Minderheit.
Anwohner und die anderen Nutzer fühlen sich von diesen Zuständen selbstverständlich gestört.

Im Gegensatz zu anderen Parks in Hamburg sind in diesen Anlagen allerdings keine Tafeln mit den allgemeinen Parkregeln aufgestellt. Den Ordnungshütern fehlen eine klare Handhabe und die entsprechenden Nutzer fehlt womöglich das Bewusstsein, dass sie etwas Verbotenes tun.
Dieses Verhalten kann nicht geduldet werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die Verwaltung auffordern sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass in allen Parkanlagen  im  Vogelkamp Hinweisschilder aufgestellt werden, aus denen die Nutzungsregeln  (einschl. Piktogramme) hervorgehen. Jedes Schild soll zudem im oberen Bereich den Namen des Parks tragen. Die Schilder weisen darauf hin, dass  der Müll in die dafür vorgesehenen Müllbehälter entsorgt werden soll sowie das Verbot von Feiern mit lauter Musik oder unnötigem Lärm bzw. ein Hinweis auf Einhaltung der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auch der Hinweis, dass Zuwiderhandlungen bestraft werden soll nicht fehlen. Bei den drei Quartierparks möge zudem angezeigt werden, dass es sich um öffentliche Plätze handelt, die jedem Bürger zur Verfügung stehen.

 

Hamburg, den 06.04.2023