Die beiden Eingaben TO 4.2.5 und TOP 4.2.6, die als Tischvorlagen vorliegen, werden auf die Tagesordnung genommen.
Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
Eine Bürgerin kritisiert den schlechten Zustand des Fahrradweges in der Straße Heerwisch zwischen Puttwiese und Grellkamp.
Ferner würden die Autos dort mit 50 km/h fahren und das Überholen der Radfahrenden fände sehr dicht statt. Sie bittet hier PK 34 um Abhilfe.
Herr Pal-Chowdhury, PK 34, nimmt den Hinweis der Bürgerin auf.
Herr Bekiesch, PK 34, der diese Strecke des Öfteren fährt, erklärt, dass dort schnelles Fahren nicht möglich und ihm dieses auch bisher noch nicht aufgefallen sei. Die Verengung am Sandfoort würde zu einer Abbremsung der Fahrzeuge führen.
Des Weiteren informiert die Bürgerin über Hochwasser an der Tarpenbek am Sonnabendmorgen, welches sich über die Wege bis zum Krohnstieg ausgebreitet habe. Sie bittet darum, das Bauprojekt Diekmoor nicht zu realisieren, da diese Überschwemmung zeige, dass Freiflächen für diese Wetterextreme benötigt würden.
Die Niederschrift liegt nicht vor.
Der Vorsitzende begrüßt die Referentinnen und Referenten von Hamburg-Wasser.
Herr Stutzki von Hamburg-Wasser führt anhand der Präsentation, auf die in der Anlage verwiesen wird durch die Fragen der Bürger, auf deren Beantwortung ebenfalls in der Anlage verwiesen wird.
Der Vortrag gliedert sich in drei Themenabschnitte:
1. Stand Gesamtprojekt
2. Fragenkatalog
3. Verkehrsführung.
Frau Anders von Hamburg-Wasser stellt anhand der Präsentation das Konzept der Schrankenanlage vor (S. 9). Die Einbahnstraße mit temporärer Vollsperrung von 09.00 bis 17.00 Uhr an den Tagen montags bis freitags musste eingerichtet werden, damit die Bauarbeiten in Sicherheit für die Mitarbeiter vor Ort ausgeführt werden können. Aufgrund der engen Querschnitte habe man sich für Tempo 30 km/h entschieden. Entgegen der ursprünglichen Planung habe man sich nun entschieden, nicht zwei aktive Baufelder, auf der Wellingsbütteler Landstraße, sondern alle Baufelder zwischen Fuhlsbüttler Straße und Borstels Ende zu bedienen, was mit dem obersten Ziel zur Einhaltung der Gesamtbauzeit (Wellingsbütteler Landstraße und Wellingsbütteler Weg) von 3,5 Jahren, zu erklären sei.
Da sich jedoch viele Autofahrer nicht an die durchfahrtsfreie Zeit halten, habe man sich für ein drastischeres Mittel entscheiden müssen und daher die Schrankenanlage im Bereich Fuhlsbüttler Straße errichtet. Die Anwohner im Bereich der Wellingsbütteler Landstraße haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Grundstücke zu erreichen.
Die Abfahrt kann allerdings zwischen 9.00-17.00 Uhr ausschließlich über das Quartier bzw. den Friedhof erfolgen. Dafür wurde die Stübeheide geöffnet, so dass hierüber der Verkehr in das Quartier zurückgeführt werden könne. Zwischen Schranke und Stübeheide sei nur ein Fahrstreifen vorhanden, der entgegen der Einbahnstraße genutzt werden dürfe. Vorhandene Ausweichbuchten ermöglichten das Ausweichen bei Begegnungsverkehren, welche nach Einrichtung der Schranke deutlich weniger seien.
Im Bereich der Straße Borstels Ende sei absichtlich keine Schranke aufgestellt worden, um den Lieferverkehren, Pflegeeinrichtungen u.ä. die Möglichkeit einer Durchquerung einzuräumen. Die Schranke lässt sich mit einer sogenannten B-Öffnung aufschließen, damit Rettungskräfteauch ohne Auslösung des sogenannten Nothaltes die Schranke passieren können.
All diese Maßnahmen, so Frau Anders, seien mit der Polizei und den Rettungskräften abgestimmt worden.
Ein Bürger erkundigt sich, wann die Vorgärten wieder an die Eigentümer zurückgegeben würden.
Herr Stutzki antwortet, dass die Arbeitsgemeinschaft hierfür noch keinen verbindlichen Bauzeitenplan vorgelegt habe.
Herr Alfer, PK 35, informiert darüber, dass das PK 35 für den Bereich der Wellingsbütteler Landstraße östlich der U-Bahnstrecke zuständig sei. Die Belange des durch die Bauarbeiten eingeschlossenen Quartieres seien ihm wichtig. Es seien viele Parkstände in der Wellingsbütteler Landstraße weggefallen, so dass das Parken überall im Quartier stattfinden müsse. Hier sei eine Abwägung von Interessen mit den durchfahrenden Autos vorzunehmen. PK 35 habe Halteverbote streckenweise so aufgestellt, dass ein Vorbeikommen an den langen Schlangen möglich sei. Jedoch sei festgestellt worden, dass die Anwohner der Stübeheide zwischen dem Kreisverteiler und der Wellingsbütteler Landstraße diese Halteverbotsschilder hochnähmen und hinlegten, so dass sie keine Geltung mehr erzeugten. Die Schilderaufstellfirma überprüfe die Standorte der Schilder täglich und stelle sie wieder auf. Kaum geschehen, würden sie wieder von Bürgern hingelegt.
Freigehalten werden müsse der Bereich Borstels Ende durch die Stübeheide in die Straße Tornberg und um den kleinen Platz herum. Aufgrund des Schienenersatzverkehres könnten dort keine Parkstände errichtet werden.
Dadurch sei die Fahrgeschwindigkeit rund um die Albert-Schweizer-Schule reduziert, was die Polizei positiv festgestellt habe.
Ein Bürger bittet darum, an der Kleine Horst den direkten Übergang über die Straße wieder zu ermöglichen. Ferner sei ihm aufgefallen, dass die Fahrzeuge in der Stübeheide so parkten, dass ein Durchfahren nicht mehr möglich sei, was für Rettungsdienste katastrophal sei.
Herr Alfer, PK 35, erklärt noch einmal, dass die aufgestellten Halteverbotsschilder umgelegt worden seien.
Ein Bürger erkundigt sich, warum der Schluchtweg nicht offengelassen werde, wo doch die Schrankenanlage vorhanden sei.
Frau Anders antwortet, dass es sich um eine Abwägung von Interessen handeln würde. Es könne nur entweder die Einfahrt oder die Ausfahrt geregelt werden. Hier sei die Schule vorrangig berücksichtigt worden.
Sie wird die Öffnungstermine den Bewohnern mitteilen.
Protokollnotiz:
Der Schluchtweg wurde am 21.07.2025 wieder für den Verkehr freigegeben. Die Verkehrsführung wurde geändert, so dass der Verkehr von der Wellingsbütteler Landstraße in den Schluchtweg links einfahren kann. Die Anwohner zwischen Schluchtweg und Borstels Ende können den Schluchtweg nutzen.
Eine Bürgerin fragt nach, ob es die Möglichkeit gäbe, eine codierte Karte an die Bewohner auszugeben, um die Schranke in der Wellingsbütteler Landstraße zu öffnen.
Frau Anders begründet die Entscheidung, keine codierten Karten zu diesem Zweck auszugeben, mit der Sicherheit für die in der Bauzone tätigen Arbeiter und deren ungestörtem Arbeiten, auch um die Frist von 3,5 Jahren einzuhalten. Diese sei gefährdet, durch Anwohnende, die sowohl über Gehwege als auch mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Baufeld fahren. Sie betont, dass ausschließlich der Baustellenverkehr hierdurchfahren dürfe.
Den Vorwurf einer Bürgerin, die Arbeiten vor Ort auf dem Rücken der Bürger auszuführen, weist Herr Stutzki von sich! Hamburg-Wasser habe eine Hoheitspflicht die besage, dass alles auf und in der Straße repariert werden müsse. Er erklärt, dass die Leitungen, für Wasser und Strom funktionieren müssten, damit die Bürger frisches Wasser in ihre Häuser und Wohnungen bekämen, Brauchwasser abgeführt würde und Strom für den Haushalt für die Nutzung elektrischer Geräte sichergestellt sein müsste. Die gebündelten Projektaufgaben seien also kein Selbstzweck, sondern die Bürgerinnen und Bürger hätten ein großes Eigeninteresse an einem funktionierenden Versorgungsnetz!
Des Weiten sei Hamburg-Wasser den Bewohnern entgegengekommen, dass eine Durchfahrt über den Friedhof, anstatt einer Umgehung von 10 Kilometern, ermöglicht wurde.
Der Vorsitzende ermahnt die Anwesenden erneut, sich mit Respekt und auf Augenhöhe entgegenzutreten.
Herr Stutzki führt weiter aus, dass man vieles für die Bürger versucht habe, jedoch feststellen mussten, dass die im Baufeld tätigen Arbeiter beschimpft und bespuckt würden.
Erst in der vergangenen Woche habe er selbst erlebt, dass ein Geländewagen ihn auf dem Fußweg fahrend fast umgefahren habe. Auf einen mündlichen Hinweis durch ihn, sei der Fahrer ausgestiegen und habe ihm Prügel angedroht!
Herr Stutzki wiederholt seinen Dank an die Bürger und Bürgerinnen, die Hamburg-Wasser für ihre Mühen ihren Dank ausgesprochen hätten!
Die Bürgerin macht darauf aufmerksam, dass auch auf die Sicherheit der Kinder in der Wellingsbütteler Landstraße geachtet werden müsse.
Frau Anders geht auf die Fragen der Bürger und deren Beantwortung ein. Hier wird wieder auf die Anlage ab S. 15 ff. verwiesen.
Zu Frage 13 wirft Herr Alfer, PK 35 ein, dass das Ignorieren der verbotenen Durchfahrt mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet werde, was jedoch einige Durchfahrende ignorieren oder billigend in Kauf nähmen.
Frau Buschermöhle als Vertreterin der Presseabteilung von Hamburg-Wasser verweist unter Frage 19 auf die Webseite und weitere Kontaktmöglichkeiten.
Frau Anders ergänzt, dass auch Anliegerinformationen per Post verteilt wurden.
Ein Bürger schlägt vor, dass statt des vorhandenen LED-Wechselschildes mit „Achtung, keine Durchfahrt“ ein Sackgassenzeichen viel plastischer sei. Diesen Vorschlag nimmt Hamburg-Wasser mit.
Eine Bürgerin weist darauf hin, dass Handwerker für private Bauarbeiten nicht durchgelassen würden, woraufhin Herr Stutzki erklärt, dass in den wöchentlichen Baubesprechungen regelmäßig hierauf hingewiesen werde.
Herr Jermann möchte wissen, wie die neue Maßnahme hinsichtlich der Errichtung der Schranke an die Anwohner kommuniziert wurde. Des Weiteren erkundigt er sich nach den zugrunde liegenden Zahlen für die einschneidenden Maßnahmen und bezieht sich hiermit auf die Fragen 13-17.
Herr Stutzki antwortet, dass es zwei Kommunikationswege gegeben habe, um die Errichtung der Schranke anzukündigen, nämlich Pressemitteilung und Anliegerschreiben, die mit über 7.000 Exemplaren über die Post verteilt wurden.
Frau Anders wiederholt, dass ein Durchfahrtverbot für alle Verkehrsteilnehmer angeordnet worden sei, so dass kein Fahrzeug durchfahren dürfe. Sie informiert, dass die Polizei sich gegen jedwede Durchfahrt in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgesprochen habe. Um den Bewohnern die Situation nicht noch mehr zu erschweren und eine Zufahrt zu den Grundstücken zu ermöglichen, sei man in dem guten Glauben, dass sich alle an die Vorgaben halten würden, abgewichen.
Aktuell würden Verkehrszahlen für die Zeit bis 09.00 Uhr erhoben. Man habe im Vorwege keine Zahlen erhoben, da diese im Ergebnis keinen Einfluss auf die Entscheidung gehabt hätte.
Herr Alfer, PK 35, führt aus, dass den Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen eine zwingende Erforderlichkeit zugrunde liegen müsse. Ohne konkrete Zahlen erhoben zu haben, hätten jedoch vor-Ort Überprüfungen ergeben, dass ausreichender überörtlicher Verkehr vorhanden sei. Die Verkehrssicherheit sei tangiert, und zwar die der Autofahrer als auch die der Arbeiter in der Baustelle. Die umgesetzte Lösung für den Verkehr sei aus seiner Sicht moderat und er appelliert an die durchfahrenden Bürgerinnen und Bürger, dass sie langsam fahren und auf die Fahrzeuge achten, die dort arbeiteten. Er macht deutlich, dass alle durchfahrenden Fahrzeuge nur geduldet seien.
Frau Schenkewitz bedankt sich für den Vortrag. Sie bittet ihre Mitmenschen um mehr Rücksicht und Anstand und kritisiert das Umkippen oder mancherorts auch das widerrechtliche Entwenden von Schildern auf schärfste!
Hinsichtlich der Schilder fragt sie, ob die Möglichkeit einer Festinstallation bestünde.
Frau Anders nimmt den Vorschlag der Festbeschilderung mit.
Auf Nachfragen erklärt Herr Stutzki, dass er ab Oktober 2025 in den Ruhestand ginge; zwei Kollegen würden seinen Posten übernehmen.
Herr Dr. Bormann bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und kritisiert ebenfalls das Hinlegen der Halteverbotsschilder. Er erkundigt sich, ob zur Verdeutlichung das Aufbringen von gelben Schraffierungen in der Baustelle möglich sei.
Frau Clément bedankt sich auch und drückt ihren Wunsch nach einer besseren Zugänglichkeit der Anwohner zu ihren Häusern aus. Sie regt an, dass Hamburg-Wasser vor jeder Sommerpause im RegA FOLAG über den aktuellen Stand berichtet.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Beantwortung siehe Anlage. Die Antworten sind in die Präsentation aufgenommen worden.
Der Vorsitzende erwähnt, dass in der letzten Bezirksversammlung (BV) über dieses Thema gesprochen worden sei.
Frau Schenkewitz erkundigt sich bei dem Vertreter des Bezirksamtes nach weiteren Informationen hierzu.
Herr Landbeck erklärt, dass es keine weiteren Informationen innerhalb des Bezirksamtes gäbe.
Der Vorsitzende bittet darum, das Schreiben vom 15.07.2025 der Sozialbehörde welches am 17.07.2025 in der BV vorlag, dem Protokoll anbei zu fügen und ebenfalls dem Petenten zukommen zu lassen.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Schenkewitz schlägt vor, den TOP 4.2.3 zusammen mit dem Antrag der Grüne-Fraktion unter TOP 5.5 zu besprechen. Ggf. sollte eine Referentin/ein Referent in den Ausschuss eingeladen werden.
Der Petent ist anwesend und führt seine Eingabe aus.
In Schleswig-Holstein sei das Mitnehmen von angeleinten Hunden auf den Friedhöfen erlaubt, ebenso in Niendorf und Altona.
Frau Schenkewitz bedankt sich bei dem Petenten. Als Hundehalterin würde sie ihren Hund weder auf den Friedhof bzw. in den Sondergarten mitnehmen noch anderen Hunden vor Ort begegnen wollen, da etliche Hundebesitzer weder die Hinterlassenschaften ihres Tieres einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen, noch verhindern, dass Grabsteine angepinkelt würden. Sie weist darauf hin, dass der Friedhof seine Regeln selber aufstelle und der Ausschuss keine Möglichkeit habe, hierauf einzuwirken. Kirchliche Friedhöfe in Hamburg hätten ebenfalls ihre eigenen Vorschriften.
Frau Clément weist auf die an den Friedhof gestellten unterschiedlichen Ansprüche wie Roller fahren, Picknicken etc. hin, jedoch erklärt sie, dass für Menschen die dort trauern und Einkehr halten, jedoch ein ruhiger und damit auch ein Hundefreier Ort wichtig sei.
Herr Dr. Bormann vertritt die Auffassung, dass die mit ihren Hunden über den Friedhof gehenden Besitzer sich an die Regeln halten und erkundigt sich, welche Datenlage der Regelung zugrunde liegt.
Herr Gutthardt erklärt, dass der Ohlsdorfer und der Öjendorfer Friedhof staatlich seien, so dass hier ein Vergleich mit kirchlichen Friedhöfen nicht möglich sei.
Herr Dr. Schott macht deutlich, dass der Ausschuss nicht für die Friedhofsordnung zuständig sei. Zudem habe der Friedhof Ohlsdorf mit Sicherheit Gründe, für einen entsprechendes Verbot, zudem er als größter Friedhof Europas nicht mit anderen Friedhöfen vergleichbar sei. In den zahlreichen Kapellen fänden Trauerfeiern statt und Gebell würde diese enorm stören, würde der Friedhof generell für Hunde zugänglich sein.
Herr Bläsing schlägt vor, dass der Petent seine Eingabe an die Bürgerschaft senden möge. Hier könne ein Abwägungsprozess durchgeführt werden.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Antrag wird aufgrund der Kurzfristigkeit der Eingabe einstimmig vertagt.
Der Antrag wird aufgrund der Kurzfristigkeit der Eingabe einstimmig vertagt.
Frau Hofmann erklärt, dass der Antrag zurückgezogen werde.
Herr Dr. Bormann bittet um eine Einschätzung der Polizei im Hinblick auf die
Kreuzungssituation und der irritierenden Linienführung.
Herr Pal-Chowdhury, PK 34,informiert darüber, dass dieser Straßenbereich in den Zuständigkeitsbereich des PK 33 gehöre und von dort eine Protokollnotiz erbeten werde.
Herr Dr. Schott schlägt vor, den Antrag bis zum Vorliegen einer Antwort zu vertagen.
Diesem Vorschlag schließt sich Frau Schenkewitz an.
Protokollnotiz:
PK 33, Frau Wolfgramm gibt folgende Information zu Protokoll:
Zunächst möchte ich anmerken, dass wir die im Antrag der VOLT-Fraktion geschilderte Situation im Einmündungsbereich Wolffsonweg/Alsterdorfer Straße als PK 33 zur Kenntnis genommen haben.
Bestätigen kann ich, dass durch das Parken in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen Sichtbehinderungen entstehen, die Unsicherheiten und gefährliche Situationen entstehen lassen können.
Im weiteren Verlauf wird für den Einmündungsbereich ein Maßnahmenkatalog von der VOLT-Faktion in Betracht gezogen. Auf die aufgeführten Maßnahmen im polizeilichen Zuständigkeitsbereich möchte ich wie folgt eingehen:
Als erste Maßnahme wird hier die Einrichtung eines absoluten Halteverbots aufgeführt. Wie bereits am Anfang des Antrags formuliert, besteht bei Einmündungsbereichen grundsätzlich ein Halteverbot. Eine sogenannte Doppelbeschilderung entspricht nicht der Norm des zwingenden Erfordernisses und ist durch Straßenverkehrsbehörden zu vermeiden (Vergl. Erläuterungen zu § 39 StVO).
Im Weiteren wird die Erhöhung der Kontrolldichte durch das Ordnungsamt gefordert. Mir ist nicht bekannt, dass es dafür eine Stellenhinterlegung in einer anderen Behörde gibt, also betrachte ich in diesem Punkt die Polizei als Adressaten. Die operativen Kräfte werden von mir über die dargestellte Situation informiert und im Rahmen der personellen Ressourcen tätig werden.
Eine Notwendigkeit der baulichen Umgestaltung wird von hier aus aktuell nicht gesehen und eine Zuständigkeit für die Schaffung von Parkflächen auf privat oder gewerblichen Grundstücken ebenfalls nicht.
Weiterhin ist der Niederschrift zu entnehmen, dass eine Einschätzung des Einmündungsbereiches und der Linienführung erwünscht wird.
Der Einmündungsbereich ist aus polizeilicher Sicht als unauffällig zu bewerten. Durch den gestiegenen Parkdruck stellen wir an diversen Örtlichkeiten eine Zunahme von Fehlverhaltensweisen fest. Unfälle sind im statistisch abfragbaren Zeitraum nicht erfasst.
Bezüglich der „irritierenden Linienführung“ nehme ich an, dass die Radwegführung hier hinterfragt wird. Radfahrende werden an dieser Stelle aus dem Mischverkehr wieder auf die Möglichkeit der Nutzung eines baulichen Radweges hingewiesen. Es handelt sich um eine sogenannte „Aufleitung“.
Herr Ohltrogge weist darauf hin, dass das Parken dort verboten sei. Sollte dieses ignoriert werden, sollte das PK 33 hierüber informiert werden und entsprechend handeln. Das Errichten einer baulichen Maßnahme halte er daher für nicht notwendig.
Der Vorsitzende lässt über den mündlichen Antrag der Vertagung abstimmen:
Dem Antrag wird mehrheitlich mit Enthaltung der Grüne Fraktion und Ablehnung der VOLT- und AfD-Fraktion, zugestimmt.
Frau Grichisch erläutert den Prüfantrag.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:
Der Antrag wird mit Gegenstimme der AfD beschlossen.
Frau Clément erläutert den Antrag.
Herr Landbeck erklärt, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord hierfür nicht zuständig sei. Sollte ein potenzieller Betreiber gefunden werden, würde dieser sich mit dem Bezirksamt für weitere Maßnahmen in Verbindung setzen.
Frau Schenkewitz erinnert sich, dass der Antrag eine Vorgeschichte habe. Der ehemals vorhandene Sendemast wurde seinerzeit wieder abgebaut, da die Bürger Bedenken wegen der damit einhergehenden Strahlung deutlich machten. Sie schlägt vor, dass die Bewohner des Stadtteiles über die Errichtung abstimmen sollten, damit ein mehrheitsfähiges Ergebnis erzielt werde und sich die Aktion der Vergangenheit nicht wiederhole. Somit würde dem Antrag heute nicht zugestimmt werden. Grundsätzlich, so Frau Schenkewitz, sei die Bundesnetzagentur für das Anliegen zuständig.
Herr Dr. Schott schließt sich der Aussage von Frau Schenkewitz an. Seiner Erinnerung nach sei Klein Borstel der einzige Stadtteil im Bezirk Hamburg-Nord, der sich derart massiv gegen die Errichtung von Sendemasten gestellt habe. Die Bundesnetzagentur habe den Auftrag, vorhandene Lücken in ganz Deutschland zu überbrücken, so dass hier auch der Senat gefragt sei, tätig zu werden. Aufgrund der Nicht-Zuständigkeit des Bezirksamtes, sei der Antrag, so Herr Dr. Schott, nicht zustimmungsfähig.
Frau Lazurek stimmt ebenfalls Frau Schenkewitz zu, dass dem Antrag ohne das Ergebnis einer Bürgerbeteiligung nicht zugestimmt werde.
Herr Döhne erklärt, dass auch seine Fraktion dem Antrag ohne Bürgerbeteiligung nicht zustimmen werde.
Seine Fraktion, so Herr Dr. Bormann, würde den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht unterstützen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Ein Bürger der Fritz-Schumacher-Siedlung – Ost ist in Begleitung weiterer Bürger anwesend und erläutert die Eingabe. Man habe eine Interessengemeinschaft gegründet, da den Bürgern bisher zu wenig Gehör geschenkt wurde.
Um die Versorgung von Langenhorn zu erneuern, habe es ein Planfeststellungsverfahren gegeben, von dem man im Sommer 2023 durch Zufall erfahren habe.
Er möchte, dass die bestmögliche Trasse gefunden wird, die auch das Schutzgut Mensch berücksichtigt und macht auf das Nichteinhalten des Bundesimmissionsschutzgesetzes aufmerksam, da der Schutz vor Strahlung bei der Planung zu wenig Berücksichtigung gefunden habe. Die Vorhabenträgerin habe ferner bei der Trassenbewertung Fehler gemacht. Er kritisiert weiter, dass bis heute keine Rückantwort von der BUKEA eingegangen sei, ob die eingereichten Alternativen berücksichtigt wurden.
Erst vor kurzem sei eine schriftliche Information über die Sanierung einer Bestandsleitung an die Bewohner gegeben worden und eine Baustelleneinrichtung wurde eingerichtet. Von der Verlegung der 110 kv-Leitung sei jedoch nicht gesprochen worden.
Frau Schenkewitz bedankt sich bei den Bürgern und berichtet, dass die Umbauarbeiten am Umspannwerk so gut wie abgeschlossen seien. Sie schlägt vor, dass Referenten zu dem Thema eingeladen werden, weist jedoch aufgrund der parlamentarischen Sommerpause auf einen Termin frühestens im September hin. Dem Antrag der Grünen Fraktion würde zugestimmt werden.
Frau Grichisch bedankt sich ebenfalls für die Anwesenheit der Bürger. Sie habe sich die Örtlichkeit angesehen und aufgrund des plausiblen Anliegens habe ihre Fraktion den Antrag formuliert, die zuständigen Stellen in den RegA FOLAG einzuladen, um auch deren Argumente anzuhören.
Die Bürger befürchten, dass ohne Baugenehmigung durch die Errichtung der Baustelleneinrichtung Tatsachen geschaffen würden und hoffen, dass die Politik die Fortführung bis zu dem gemeinsamen Termin stoppen könne.
Frau Schenkewitz verspricht, die Bürgerschaftsabgeordneten hierauf anzusprechen.
Herr Dr. Schott begrüßt das Engagement der Bürger, macht jedoch deutlich, dass der Ausschuss nur in der Lage sei, Informationen zu beschaffen, aber nicht über das Bauvorhaben zu entscheiden. Der Vorschlag, dass Fraktionen sich an ihre Bürgerschaftsabgeordneten wenden sei ein Weg, der andere wäre, sich juristische Unterstützung zu suchen.
Ein Bürger macht deutlich, dass man an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sei. Er appelliert an alle Fraktionen sich dafür einzusetzen, dass über die Planfeststellung erst nach einem gemeinsamen Termin weiter entschieden werde.
Frau Clément verspricht, dass ihre Fraktion sich des Problemes annehmen werde.
Frau Schenkewitz weist aufgrund des großen Interesses an dem Thema und des kleinen Sitzungssaales in Langenhorn darauf hin, dass eine Vorstellung des Themas durch Hamburg Energie im großen Sitzungssaal im Bezirksamt Hamburg-Nord durchgeführt werden sollte.
Frau Grichisch schlägt vor, so viele beteiligte Akteure wie möglich gemeinsam einzuladen.
Aufgrund der damit umfangreichen terminlichen Abstimmung schlägt Frau Schenkewitz vor, nur Hamburg-Energie als Vorhabenträger und aufgrund der Bitten der Bürger, die BUKEA einzuladen. Die Fragen der Bürger würden den Einzuladenden als Vorab-Information und zur Vorbereitung übersandt werden.
Herr Landbeck empfiehlt, dass die Fraktionen des Ausschusses Kontakt zu ihren Parteien in der Bürgerschaft aufnehmen sollten, damit auch gewährleistet werden kann, dass die BUKEA an der Sitzung teilnimmt.
Herr Dr. Schott unterstützt den Vorschlag, die Genehmigungsbehörde, den Vorhabenträger und das Bezirksamt einzuladen.
Frau Hofmann kann sich auch eine Sondersitzung vorstellen, damit die Beteiligten zeitgleich an der Sitzung teilnehmen können, zu denen auch Vertreter des Bezirksamtes gehören. Sie schlägt vor, aus dem Petitum das „könnten“ sowie Punkt 3 und 4 zu streichen und über den so geänderten Antrag abzustimmen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Der geänderte Antrag wird einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Herr Nachtigal möchte wissen, warum dort Schilder aufgestellt wurden, wenngleich der Fahrradweg auf eine Distanz von rund 20 Metern unterbrochen sei.
Herr Pal-Chowdhury, PK 34, führt aus, dass es sich um eine übergeordnete Weisung aus der Verkehrsdirektion handele, die auch für bestehende Radfahrstreifen gelte.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Herr Fidel erkundigt sich, ob es sich hierbei um die Neuordnung des ruhenden Verkehres handele und stellt fest, dass das aufgestellte Schild impliziere, dass auf dem Fußweg gefahren werden solle. Er fragt, ob das so gewollt sei.
Herr Pal-Chowdhury, PK 34, informiert, dass der bestehende Mast für die Befestigung des Schildes genutzt wurde.
Herr Fidel schlägt eine Umsetzung des Mastes vor oder alternativ dessen Entfernung, da klar sei, dass der Radweg genutzt werden solle.
Herr Pal-Chowdhury, PK 34, nimmt die Anregung mit.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Es liegen keine Vorlagen des vorsitzenden Mitgliedes vor.
Der Vorsitzende bittet darum, den aktuellen Bearbeitungsstand mit Datum zu versehen.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Schenkewitz bittet erneut darum, dass die Bank und das Schild, welche sich direkt vor dem Eingang zur Tangstedter Landstraße 6 befinden, gereinigt werden mögen.
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Frau Grichisch sagt, dass sich am 24.07. der Tod von Mehmet Kaymakci zum 40. Mal jähre. Sie kritisiert, dass ihre Fraktion trotz des Engagementes nicht zu der Gedenkfeier eingeladen worden sei.
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Herr Dr. Schott berichtet von einer Bürgeranfrage hinsichtlich einer Baustelle zwischen Hindenburgstraße/Rathenaustraße/Alsterdorfer Straße und erkundigt sich nach dem dortigen Vorhaben.
Protokollnotiz:
Nach Aussagen der Hamburger Energiewerke GmbH werden auf der Verkehrsinsel innerhalb der Hindenburgstraße auf Höhe der Hausnummern 117 und 119 bis voraussichtlich September 2025 Probebohrungen durchgeführt, die im Rahmen von Baugrunduntersuchungen für das in Planung befindliche Projekt „Anschluss der Lufthansa Technik und des Flughafens Hamburg an das Fernwärmenetz der Hamburger Energiewerke“ stattfinden.
Hierüber und über eine betriebsbedingte Verzögerung der Probebohrungen wurde durch Anwohnerschreiben im nahen Wohnumfeld informiert.
Des Weiteren erwähnt Herr Dr. Schott eine Erinnerung einer Bürgerin aus Juni hinsichtlich der Sicherung des Schulweges zur Schule Rathsmühlendamm, Kreuzung Heschredder, Etzestraße. Vor der dortigen Bäckerei parkten viele Autos, die die Sicht verdeckten. Eventuell würde die Errichtung eines Zebrastreifens die Situation vor Ort entschärfen.
Herr Pal-Chowdhury, PK 34, teilt mit, dass dieses Schreiben auch die Polizei erreicht habe. Die Örtlichkeit würde mit in die Maßnahme aufgenommen werden.
Die Errichtung eines Zebrastreifens sei nach der Überarbeitung der Vorschriften u.U. möglich.
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Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Bezirksamtsleitung Einladungen für den 24.07. – Feierstunde – und den 01.08. –Umbenennung der Hindenburgstraße geschickt habe.
Er freut sich auf eine rege Teilnahme und wünscht allen einen schönen Sommer!
Die Sitzung endet um 21.08 Uhr.