110-kV Anbindung Langenhorn
Letzte Beratung: 21.07.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.2.3
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über die folgende Bürgereingabe:
„Sehr geehrte Frau Clement,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie über den aktuellen Stand des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens zur geplanten 110-kV-Stromtrasse in Hamburg Langenhorn informieren und um Einbindung dieses Themas in die kommende Ausschusssitzung bitten. Darüber hinaus würde ich auch einen persönlichen Austausch zu diesem wichtigen Vorhaben sehr begrüßen.
Die Hamburger Energienetze (Vorhabenträgerin) planen derzeit die Errichtung einer neuen 110-kV Erdkabelverbindung zwischen der bestehenden Hochspannungsfreileitung in Hummelsbüttel und dem Umspannwerk Langenhorn (Foorthkamp). Im Zuge dessen soll auch das Umspannwerk umfassend um- und ausgebaut werden.Grundsätzlich unterstützen wir als Anwohnende das Vorhaben zur Modernisierung und zukunftssicheren Ausgestaltung der Energieinfrastruktur ausdrücklich. Der Ausbau eines leistungsfähigen Stromnetzes ist für die Versorgungssicherheit und Energiewende in Hamburg zweifellos notwendig und sinnvoll.
Allerdings bereitet uns die derzeit geplante Trassenführung durch die Fritz-Schumacher-Allee Ost erhebliche Sorgen, insbesondere im Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen und den Schutz besonders vulnerabler Gruppen wie Kinder. Bei der betroffenen Straße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße), der somit auch als vorrangiger Schulweg genutzt wird. Die damit verbundenen Belastungen betreffen daher nicht nur die unmittelbaren Anwohnenden, sondern auch andere Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens haben wir uns bereits im Sommer 2023 als Interessengemeinschaft (mit über 24 Anwohnenden-Parteien) mit begründeten Einwendungen beteiligt. Darüber hinaus haben wir aktiv an dem Erörterungstermin am 24.01.2024 teilgenommen, diesen durch einen unabhängigen Gutachter begleiten lassen und unsere Argumente fachlich dargelegt. Ergänzend wurde ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben und der BUKEA im Nachgang zur Verfügung gestellt.
Seit dem Erhalt des Wortprotokolls im Mai 2024 warten wir auf eine offizielle Rückmeldung dazu, inwiefern unsere Einwendungen Berücksichtigung finden und ob eine Überarbeitung der Trassenplanung erfolgt. Gleichzeitig beobachten wir erste Bautätigkeiten im Bereich der Fritz-Schumacher-Allee Ost, noch vor Abschluss des Verfahrens. Dies sorgt innerhalb der Anwohnerschaft für berechtigte Besorgnis, dass hier möglicherweise bereits vor einer abschließenden Entscheidung Fakten geschaffen werden sollen.
Ein zentrales Anliegen stellt die erwartbare Belastung durch elektromagnetische Felder dar. Zahlreiche wissenschaftliche Studien, Empfehlungen der WHO sowie die Vorsorgeempfehlung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg sprechen sich für eine maximale Belastung von 0,3 Mikrotesla (μT), inklusive anzunehmender Hintergrundbelastung, aus. Insbesondere in Bereichen, in denen sich Kinder regelmäßig aufhalten, sollte dieser Wert über nicht überschritten werden.
Nach aktuellem Planungsstand wird dieser Vorsorgewerte im Bereich der Spielstraße deutlich überschritten:
- auf Straßenniveau mit über 0,7 μT
- in angrenzenden Wohngebäuden über 0,3 μT
- im Bereich der Leitungsverbindungen (Muffen) auf Straßenniveau bis zu 10 μT
- und in diesen Bereichen in angrenzenden Wohngebäuden mit über 0,75 μT
Aus unserer Sicht ist eine solche Belastung, gerade im Hinblick auf das Schutzgut „Mensch“, nicht vertretbar.
Umso unverständlicher ist es, dass die Vorhabenträgerin weiterhin an der aktuellen Trassenführung festzuhalten scheint. In unseren Einwendungen haben wir bereits mehrere fachlich begründete Alternativen vorgeschlagen, unter anderem:
- eine Trassenverlegung auf die gegenüberliegende Straßenseite (Fritz-Schumacher-Allee West) mit deutlich größerem Abstand zur Wohnbebauung
- die Führung entlang größerer Verkehrsstraßen (z. B. unterhalb der Tangstedter Landstraße)
- oder eine Verlegung unter dem bestehenden Grünstreifen, zwischen den beiden Straßenzügen der Fritz-Schumacher-Alle, dies wäre mittels Horizontalbohrverfahren möglich, wie es auch in anderen sensiblen Bereichen der geplanten Gesamttrasse (z. B. im Naturschutzgebiet Raakmoor und der Hummelsbütteler Feldmark) vorgesehen ist
Ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit der Vorhabenträgerin wurde bereits im Rahmen der Erörterung angeboten. Dieser Austausch ist nach wie vor dringend geboten, da in der offiziellen Synopse zum Verfahren teils unzutreffende Annahmen über die örtlichen Gegebenheiten in die Alternativenprüfung und Bewertung eingeflossen sind.
Wir bitten daher darum, die Hamburger Energienetze und sofern möglich Vertreterinnen und Vertreter der BUKEA zur kommenden Ausschusssitzung einzuladen. Durch einen transparenten Dialog, unter Einbeziehung aller Perspektiven, sollte es möglich sein sowohl den infrastrukturellen Anforderungen als auch dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung gerecht zu werden.
Nach unserer Einschätzung erscheint die Entscheidung für die Trassenführung durch die Spielstraße vorrangig wirtschaftlich motiviert, da in diesem Abschnitt bereits Leitungsrechte bestehen. Wir möchten jedoch betonen, dass finanzielle Erwägungen nicht über dem Schutz der Gesundheit stehen dürfen (Schutzgut Mensch).
Anbei zur Ergänzung das durch uns beauftragte Gutachten (Kurzgutachten von Dr. Peter Nießen), welches die zu erwartende Belastung anschaulich darstellt sowie die durch uns vorgeschlagene alternative Trassenführung (Gegenüberstellung der Straßenzüge Ost und West).
Zudem die Vorsorgeempfehlung der Behörde für Gesundheit- und Verbraucherschutz, welche einen maximal vertretbaren Immissionswert für elektromagnetische Felder definiert. „ Empfohlen wird, für magnetische Felder einen Vorsorgewert in Höhe von maximal 0,3 Mikrotesla (mittlere Exposition) einschließlich einer angenommenen mittleren Hintergrundbelastung in Höhe von 0,1 Mikrotesla einzuhalten.“ Diese begründet sich auf die Einstufung der WHO: „Die WHO hat niederfrequente Magnetfelder aufgrund der beobachteten Risikoerhöhung für kindliche Leukämie in die Klasse „möglicherweise krebserregend / possibly carcinogen“ 2B eingestuft.“
Dieser Maßstab ist unseres Erachtens ebenso auf die Trassenplanung in Langenhorn und somit unsere Straße anzuwenden, da innerhalb Hamburgs einheitliche Bewertungsgrundlagen gelten sollten.
Folgende Anlagen finden Sie anbei:
- Planfeststellungsverfahren (öffentliche Bekanntmachung)
- Gutachten zu den Immissionswerten des geplanten 110-kV-Erdkabels (Dr. Peter Nießen)
- Gegenüberstellung der Straßenzüge Fritz-Schumacher Alle West und Ost
- Vorsorgeempfehlung der Behörde für Gesundheit- und Verbraucherschutz Hamburg
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung sowie die Berücksichtigung unseres Anliegens.
Vielen Dank und Grüße“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.