Wiederkehrendes Falschparken am Wolfssonweg - Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdung unterbinden
Letzte Beratung: 30.06.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.2
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An der Einmündung des Wolfssonwegs in die Alsterdorfer Straße in Hamburg-Nord kommt es regelmäßig zu verkehrswidrigem Parken im unmittelbaren Kreuzungsbereich. Am 24.06.2025 wurde die Situation fotografisch dokumentiert (siehe Anlage). Auf dem Bild ist klar zu erkennen, dass mehrere Fahrzeuge im Bereich der Kreuzung und sogar innerhalb der gestrichelten Markierung parken. Diese Fahrzeuge verstoßen gegen §12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der das Parken bis zu 5 Meter vor Kreuzungen und Einmündungen verbietet.
Das regelwidrige Parken führt zu folgenden Problemen:
Trotz der klaren Rechtslage scheint die derzeitige Situation durch das Fehlen wirksamer baulicher oder verkehrsrechtlicher Maßnahmen begünstigt zu werden. Eine Verbesserung ist dringend geboten, um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle dauerhaft zu gewährleisten.
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Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss FOLAG beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit der Polizei Hamburg und weiteren zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen, um zeitnah Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Kreuzungsbereich Wolfssonweg / Alsterdorfer Straße zu prüfen, umzusetzen und hierüber dem Ausschuss Bericht zu erstatten.
Folgende Maßnahmen sollten für diesen Kreuzungsbereich in Betracht gezogen werden:
Annemarie Bödecker
Antje Nettelbeck
Jan D. Talleur
(Bezirksabgeordnete VOLT-Fraktion)
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