22-1170

Wiederkehrendes Falschparken am Wolfssonweg - Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdung unterbinden

Antrag

Letzte Beratung: 30.06.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.2

Sachverhalt

:

An der Einmündung des Wolfssonwegs in die Alsterdorfer Straße in Hamburg-Nord kommt es regelmäßig zu verkehrswidrigem Parken im unmittelbaren Kreuzungsbereich. Am 24.06.2025 wurde die Situation fotografisch dokumentiert (siehe Anlage). Auf dem Bild ist klar zu erkennen, dass mehrere Fahrzeuge im Bereich der Kreuzung und sogar innerhalb der gestrichelten Markierung parken. Diese Fahrzeuge verstoßen gegen §12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der das Parken bis zu 5Meter vor Kreuzungen und Einmündungen verbietet.

Das regelwidrige Parken führt zu folgenden Problemen:

  • Sichtbehinderungen beim Einbiegen vom Wolfssonweg in die stark befahrene Alsterdorfer Straße,
  • Gefährdung von Fußnger*innen und Radfahrenden, die die Fahrbahn queren wollen,
  • Erschwerte Durchfahrt für Rettungsdienste und Müllentsorgung, insbesondere bei Gegenverkehr,
  • Unübersichtlichkeit und erhöhte Unfallgefahr insgesamt im Kreuzungsbereich.

Trotz der klaren Rechtslage scheint die derzeitige Situation durch das Fehlen wirksamer baulicher oder verkehrsrechtlicher Maßnahmen begünstigt zu werden. Eine Verbesserung ist dringend geboten, um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle dauerhaft zu gewährleisten.

.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss FOLAG beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit der Polizei Hamburg und weiteren zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen, um zeitnah Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Kreuzungsbereich Wolfssonweg / Alsterdorfer Straße zu prüfen, umzusetzen und hierüber dem Ausschuss Bericht zu erstatten.

Folgende Maßnahmen sollten für diesen Kreuzungsbereich in Betracht gezogen werden:

  1. Einrichtung eines absoluten Halteverbots (Zeichen 283 StVO) auf beiden Seiten der Einmündung des Wolfssonwegs zur Alsterdorfer Straße, jeweils mindestens 5Meter vor der Einmündung.
  2. Prüfung der baulichen Umgestaltung des Einmündungsbereichs, z.B. durch Fahrradbügel, Poller oder bepflanzte Sperrflächen, um ein widerrechtliches Parken physisch zu verhindern.
  3. Erhöhung der Kontrolldichte durch das Ordnungsamt in diesem Bereich und Prüfung einer Aufnahme in regelmäßige Schwerpunktkontrollen.
  4. Prüfung weiterer verkehrsberuhigender und Parkdruck senkender Maßnahmen, die die Sichtachsen verbessern und die Verkehrssicherheit insbesondere für Zufußgehende erhöhen (wie bspw. Anwohnerparken oder die Nutzung von Parkflächen vor Supermärkten nach Ladenschluss).
  5. Berichterstattung im Regionalausschuss FOLAG bezüglich der möglichen Maßnahmen, der Entscheidung zu Umsetzung und des zeitlichen Ablaufes bzw. eine Begründung weshalb Maßnahmen nicht umgesetzt werden können.

Annemarie Bödecker

Antje Nettelbeck

Jan D. Talleur

(Bezirksabgeordnete VOLT-Fraktion)

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Alsterdorfer Str.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.