Der Vorsitzende schlägt vor, die Eingaben unter TOP 7.1.1 bis 7.1.8 nach TOP 4.2 aufzurufen.
Die Tagesordnung wird so geändert bestätigt.
Beide Niederschriften werden einstimmig genehmigt.
Das PK 33 hat sich zu diesem Punkt in seiner Stellungnahme zur Niederschrift vom 21.07.2025 geäußert.
Der Antrag wird zurückgezogen.
Frau Lazurek erläutert den Antrag.
Frau Schenkewitz erklärt, dass die Sprinkenhof AG hier als Ansprechpartner zuständig sei und nicht die Verwaltung. Daher würde ihre Fraktion den Antrag ablehnen.
Frau Hofmann unterstützt das Anliegen und schlägt vor, dass der Ausschuss das Bezirksamt bitten sollte, sich an die Sprinkenhof AG zu wenden. Einem Prüfantrag würde ihre Fraktion zustimmen.
Herr Landbeck führt aus, dass das Treppenhaus nicht Gegenstand der Mietsache zwischen der Sprinkenhof AG und dem Bezirksamt Hamburg-Nord sei. Wenn die Sprinkenhof AG als Vermieterin den Brandschutz als Begründung nennt, sei das ihr gutes Recht, da sie diesen einzuhalten habe.
Frau Lazurek kann die vorgebrachten Erklärungen nicht nachvollziehen. Sie führt die Sparkasse an, an deren Wänden ebenfalls Bilder hingen.
Herr Buck erklärt, dass der Ausschuss der falsche Adressat für das Anliegen sei. Er schlägt vor, dass die Vereine, die im Bürgerhaus Ausstellungen durchführen wollen, sich direkt mit dem Vermieter in Verbindung setzen sollten. Alternativ könne in Geschäften nachgefragt werden, ob dort eine Ausstellung durchgeführt werden dürfe. Seine Fraktion würde den Antrag ebenfalls ablehnen, da er an den falschen Adressaten gerichtet sei.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
Für-Stimmen |
: Die LINKE |
Gegenstimmen |
: SPD, CDU, FDP, AfD, VOLT |
Stimmenthaltungen |
: DIE GRÜNEN |
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Herr Jermann erläutert den Antrag.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Für-Stimmen |
: |
Gegenstimmen |
: |
Stimmenthaltungen |
: |
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Mieth-Gurke erkundigt sich, warum die Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt der Rückbau des Radweges an dieser Stelle stattfindet, anstatt ihn zuerst zwischen Sengelmannstraße und Hindenburgstraße instand zu setzen.
Herr Landbeck erklärt, dass die Verkehrssicherheit des Radweges nicht mehr gewährleistet sei. Somit handele es sich um eine Sofortmaßnahme, um die notwendige Sicherheit wieder herzustellen und keine Zeit verbliebe, diese in einer Gesamtmaßnahme aufzunehmen.
Herr Dr. Schott drückt seine Verwunderung darüber aus, dass eine so großräumige Maßnahme unter der Rubrik Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen eingeordnet wurde. Er schlägt eine Vertagung und die Einladung des zuständigen Polizeikommissariats vor.
Der Tagesordnungspunkt wird mehrheitlich vertagt.
Protokollnotiz:
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung des PK betrifft nicht den Rückbau des Radwegs im genannten Abschnitt der Rathenaustraße. Sie reagiert vielmehr auf diese Maßnahme, um die geplante Beschilderung (Verkehrszeichen 315 – Gehwegparken) und die Markierung im Bereich der Überleitung zum Radfahrstreifen umzusetzen. Die Information des Ausschusses erfolgt zur Kenntnisnahme.
Der Rückbau dieses Radwegs, der als sog. „Angebotsradweg“ nicht benutzungspflichtig ist, erfolgt, da er aufgrund seines schlechten baulichen Zustands sowie der räumlichen Gegebenheiten (Baumwurzeln, Geländehöhen, Untergrundbeschaffenheit) nicht mehr verkehrssicher saniert werden kann.
Die Durchführung der Maßnahme dient der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung des Bezirkes zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung.
Das Vorhaben steht in keinem Widerspruch zu der bestehenden offiziellen Radverkehrsführung und nimmt keinen Einfluss auf mögliche Planungsvarianten zum Umbau der Rathenaustraße.