Hummelsbütteler Landstraße 26-28/ Kurzer Kamp ggü hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.09.2025, Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Letzte Beratung: 29.09.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.8
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über anbei gefügte Straßenbehördliche Anordnung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
StVO AO
Beschilderung Ladesäule
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