Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.03.2025: Erdkampsweg, zwischen Brombeerweg und Etzestraße
Letzte Beratung: 21.07.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den Aufbau VZ 237 bei bestehenden Radfahrstreifen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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