22-1155

Verbesserung der Verkehrssicherheit - Rücknahme der Radwegbenutzungspflicht im Bereich Klotzenmoor/Borsteler Chaussee - Antrag der GRÜNE-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 30.06.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.1

Sachverhalt

:

Mit Drucksache 22-0893 Regionalausschuss FOLAG wurde der Regionalausschuss FOLAG am 31. März 2025 darüber informiert, dass im Bereich Klotzenmoor / Borsteler Chaussee eine Radwegbenutzungspflicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde [1].

Eine sichere Querung der Borsteler Chaussee ist allerdings auch ohne Benutzung des Radweges im Klotzenmoor möglich (siehe Skizze unten).

Die baulichen Voraussetzungen für eine solche Anordnung sind zudem nicht gegeben. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) nennt für benutzungspflichtige Radwege unter anderem eine durchgehende Mindestbreite von 1,50m sowie einen verkehrssicheren, zumutbaren Zustand. Diese Anforderungen erfüllt der betreffende Radweg im genannten Bereich aktuell nicht. Die Auffahrt auf den Radweg im Klotzenmoor ist zudem schwer erkennbar, und trotz der Entfernung einiger Stahlbügel bestehtauch aufgrund der ungünstigen Abbiegewinkel weiterhin ein erhöhtes Unfallrisiko.

Eine nachvollziehbare Begründung, inwiefern die Anordnung der Benutzungspflicht der Verkehrssicherheit dient, ist nicht erkennbar. Auch auf telefonische Nachfrage im zuständigen Polizeikommissariat konnte dies nicht aufgeklärt werden.

Zudem finden sich in der Skizze zu Drucksache 22-0893 Maßnahmen in blauer Schrift (z.B. „Entkrautung vorhandener Radweg“ oder „ggf. Instandsetzung“), die auf eine geplante Ertüchtigung des Radwegs hindeuten, jedoch nicht Teil der eigentlichen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung sind. Diese Maßnahmen wurden bisher nicht umgesetzt die Benutzungspflicht wird aber bereits per Schild angezeigt..

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss FOLAG beschließen:

  1. Die Bezirksamtsleiterin bzw. das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass das in Drucksache 22-0893 angeordnete Verkehrszeichen 237 (Radwegbenutzungspflicht) im Bereich Klotzenmoor entfernt wird, da dessen zwingende Notwendigkeit nicht ausreichend dargelegt wurde.
  2. Falls dies nicht möglich ist, muss der betreffende Radweg schnellstmöglich baulich so verändert werden, dass er den Anforderungen an Mindeststandards gemäß VwV-StVO entspricht. Das beinhaltet die Breite, die Oberflächengestaltung und auch für Lastenräder und mit Fahrradanhänger geeignete Abbiegewinkel.
  3. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, zu erklären, wann die in der Skizze zu 22-0893 blau eingetragenen Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
  4. Die Situation für den Radverkehr im Bereich Klotzenmoor / Borsteler Chaussee ist im Rahmen der geplanten Umgestaltung der Borsteler Chaussee gezielt zu verbessern.

r die GRÜNE Fraktion
Katrin Hofman

Moritz Fiedel

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015098

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Borsteler Chaussee

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.