Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.06.2025: Fuhlsbüttler Straße 606 - diese Anordnung ersetzt die Version zuvor
Letzte Beratung: 21.07.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen sowie Anpassung der Beschilderung der allgemeinenParkstände an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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