Frau Clément (GRÜNE) eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) fragt, warum die Drucksache 22-2565 von der Tagesordnung genommen worden sei und betont die Bedeutung von Schulstraßen für die Schulwegsicherheit sowie den Klimaschutz.
Frau Dettmer antwortet, hierzu keine Auskunft geben zu können.
Frau Winter (SPD) erklärt die Zustimmung zur Aufnahme der Drucksache auf die Tagesordnung, wenngleich man sich jedoch eine inhaltlich ausführlichere Vorlage gewünscht habe. Insbesondere fehle der Bezug zu dem vor zwei Jahren erteilten Auftrag, weitere Schulstandorte hinsichtlich Schulstraßen und anderer Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu prüfen, sowie Aussagen zum Auswahlverfahren der Standorte, zu den Abstimmungsprozessen und zur Dauer des Verfahrens. Darüber hinaus hätte sie eine frühere politische Befassung begrüßt, da die entsprechenden Maßnahmen bereits öffentlich angekündigt und entsprechende Plakate aufgestellt worden seien. Insbesondere im Hinblick auf die Knauerstraße und die dort derzeit stattfindenden Fernwärmebauarbeiten hätte sie die Frage nach dem vorgesehenen Umsetzungszeitpunkt im Quartal 2027 gerne vorab diskutiert.
Herr Reiffert (GRÜNE) kritisiert, dass der Vorsitzende eine von der Verwaltung vorgelegte Drucksache nicht auf die Tagesordnung genommen habe. Sinnvoller wäre es gewesen, eine Ergänzung der Drucksache anzuregen. Das Vorgehen könne einen irritierenden Eindruck erwecken. Die Verwaltung sollte über Sachstände informieren können, ohne zunächst die Zustimmung der Bezirkspolitik einholen zu müssen.
Bei 14 Fürstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Die Linke, Volt), einer Gegenstimme (AfD) und keinen Enthaltungen wird die Drucksache 22-2265 mehrheitlich unter TOP 5.2 auf die Tagesordnung genommen.
Bei 14 Fürstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Die Linke, Volt), einer Gegenstimme (AfD) und keinen Enthaltungen wird die Drucksache 22-2265 mehrheitlich unter TOP 5.2 auf die Tagesordnung genommen.
Frau Schröder stellt anhand einer Präsentation den Abschlussbericht zum Förderprojekt Klimaschutzkonzept vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Nachdem Frau Schröder ankündigt, das letzte Mal im KUM anwesend zu sein, da sie das Bezirksamt verlasse, bedanken sich mehrere Ausschussmitglieder und wünschen alles Gute für die Zukunft.
Frau Clément (GRÜNE) ruft TOP 4.1 und TOP 4.10 gemeinsam auf.
Herr Dr. Bormann (Volt) begrüßt grundsätzlich die Einrichtung eines Mobilitätsforums in Hamburg-Nord. Er bedauere, dass es nicht zu einem gemeinsamen Antrag oder einem weitergehenden Austausch über die Ausgestaltung des Forums gekommen sei. Gleichwohl freue sich die Volt-Fraktion darüber, dass ein Mobilitätsforum eingerichtet werde, und werde dem Antrag zustimmen.
Frau Winter (SPD) stellt fest, dass der Antrag der Koalition die von Volt angeregte Einbeziehung der anderen Bezirke vorsehe.
Herr Dr. Bormann (Volt) weist darauf hin, dass die entsprechende Beteiligung anderer Bezirke zwar in der Begründung vorgesehen sei, dies aus seiner Sicht jedoch nicht eindeutig aus dem beschließenden Teil hervorgehe.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) bestätigt, dass die Einbeziehung der anderen Bezirke im Antrag enthalten sei.
Herr Dr. Bormann (Volt) fragt nach dem vorgesehenen Zeitpunkt im Jahr 2028.
Frau Winter (SPD) erläutert, für die Vorbereitung eines solchen Formats sei ein erheblicher zeitlicher Vorlauf erforderlich. Zudem seien weitere Abstimmungsschritte mit dem Ausschuss erforderlich. Unter Berücksichtigung weiterer anstehender Prozesse, u.a. des Umzugs des Bezirksamtes, solle ausreichend Zeit für die Vorbereitung eingeplant werden, ohne die personellen Ressourcen des Bezirksamtes zu überlasten. Daher sei das Jahr 2028 vorgesehen.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) betont, die GRÜNE-Fraktion halte einen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Mobilität für wichtig. Sie bedankt sich bei der Volt-Fraktion für die ursprüngliche Initiative, bedauere jedoch, dass der Antrag trotz des Austauschs zwischen den Fraktionen nicht überarbeitet worden sei. Die GRÜNE-Fraktion werde daher dem Antrag der Koalition zustimmen und den Antrag der Volt-Fraktion ablehnen.
Bei 2 Fürstimmen (Die Linke, Volt), 13 Gegenstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, AfD) und keinen Enthaltungen wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Bei 2 Fürstimmen (Die Linke, Volt), 13 Gegenstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, AfD) und keinen Enthaltungen wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Frau Clément (GRÜNE) ruft TOP 4.2, TOP 4.7 und TOP 4.8 gemeinsam auf.
Frau Fuchs (Die Linke) begrüßt, dass das Thema öffentliche Toiletten durch die vorliegenden Anträge fraktionsübergreifend aufgegriffen werde. Ein wesentlicher Unterschied zum Antrag der Koalition sei, dass die Die Linke-Fraktion nicht nur eine Prüfung, sondern die konkrete Erprobung verschiedener Toilettenmodelle anstrebe. Es gebe unterschiedliche Modelle mit unterschiedlichen Anforderungen an Fundament, Wartung und Betrieb. Eine Erprobung könne daher Erkenntnisse über die praktische Nutzung und die entstehenden Kosten liefern. Es sei wichtig, nun in die Umsetzung zu kommen und hierfür auch eine Finanzierung zu prüfen.
Frau Winter (SPD) sagt, dass sich auch die übrigen Fraktionen bereits seit längerer Zeit mit dem Thema öffentliche Toiletten beschäftigten. Wiederholt sei darauf hingewiesen worden, dass die Zuständigkeit bei der BUKEA liege und insbesondere Fragen der Wirtschaftlichkeit, des Vandalismus und des Betriebs zu berücksichtigen seien. Der Antrag der Koalition ziele deshalb darauf ab, alternative und gegebenenfalls niedrigschwellige Finanzierungs- und Lösungsansätze prüfen zu lassen. Gerade in Hamburg-Nord bestehe insbesondere in den Randlagen ein Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Toiletten. Den Antrag der Fraktion Die Linke lehne die SPD-Fraktion ab, da dieser die Schaffung konkreter zusätzlicher Toiletten fordere, ohne die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten zu klären.
Herr Reiffert (GRÜNE) erklärt, bei der Frage nach Trockentoiletten seien neben den Anschaffungs- und Betriebskosten auch Fragen der Entsorgung zu berücksichtigen. Für Norddeutschland gebe es nach seiner Kenntnis derzeit keine entsprechenden zertifizierten Entsorgungswege. Dies müsse bei einer möglichen Erprobung geklärt werden. Die Stadtreinigung habe aber angekündigt, verschiedene Toilettenmodelle in unterschiedlichen Bezirken und Umgebungen erproben zu wollen. Da sich die Anträge der GRÜNE-Fraktion und der Koalition inhaltlich überschnitten, schlage er vor, die Punkte aus dem Antrag der GRÜNE-Fraktion im Antrag der Koalition aufzunehmen. Sodann würde die GRÜNE-Fraktion Ihren Antrag zurückziehen.
Frau Fuchs (Die Linke) regt an, neben der BUKEA auch externe Akteure mit praktischen Erfahrungen einzubeziehen. Sie verweist insbesondere auf Initiativen aus Hamburg sowie auf Erfahrungen mit Trockentoiletten in Berlin. Diese könnten ggf. digital zugeschaltet werden und über ihre Erfahrungen berichten.
Herr Diedrich (CDU) erwähnt, auch die CDU-Fraktion beschäftige sich schon länger mit der Schaffung zusätzlicher öffentlicher Toiletten. Eine Einbeziehung zahlreicher externer Akteure halte er jedoch für nicht erforderlich. Die BUKEA sei in der Lage, sich selbst über entsprechende Erfahrungen und Modelle zu informieren.
Herr Knutzen (Die Linke) betont, die Opposition verfolge das Thema schon seit Jahren und spricht sich die Einbeziehung externer Erfahrungen und neuer Impulse aus.
Frau Winter (SPD) trägt vor, entscheidend sei zunächst die Klärung der Finanzierungsfrage. Hinsichtlich möglicher Referentinnen und Referenten schlage sie vor, zunächst die zuständigen Hamburger Stellen anzuhören. Sollten anschließend weitere Informationen zu unterschiedlichen Toilettenmodellen erforderlich sein, könne dies erneut beraten werden.
Frau Fuchs (Die Linke) stellt klar, dass allen Fraktionen das Thema offenbar seit längerer Zeit wichtig sei und man dabei in der Vergangenheit wiederholt auf Schwierigkeiten gestoßen seien. Daher sei es sinnvoll, die Erfahrungen mit Trockentoiletten in Berlin zum Gegenstand der Beratung zu machen.
Frau Dettmer bekräftigt, dass ein erheblicher Bedarf an öffentlichen Toiletten bestehe. Die Zuständigkeit für Planung und Betrieb öffentlicher Toiletten liege bei der Stadtreinigung bzw. der BUKEA. Bei dauerhaft zugänglichen Toiletten seien insbesondere Fragen des Vandalismus sowie bei Trockentoiletten Hygiene und Entsorgung zu berücksichtigen. Das Bezirksamt sei gleichwohl offen für alternative und kostengünstigere Lösungen und halte eine Befassung der BUKEA für sinnvoll. Da die Mittel der BUKEA für die Herrichtung neuer öffentlicher Toiletten begrenzt sei, habe das Bezirksamt mit höchster Priorität für den Bezirk bereits den Spielplatz Biedermannplatz bei der BUKEA platziert. Eine entsprechende Fläche einschließlich der erforderlichen Leitungen sei bei der Planung des Spielplatzes bereits berücksichtigt worden. Voraussetzung für die Umsetzung sei eine Finanzierung durch die BUKEA.
Herr Mossakowski (GRÜNE) fragt, ob sich aus der Zuständigkeit von BUKEA und Stadtreinigung dennoch Schnittstellen zum Bezirk ergäben und ob in einem entsprechenden Bericht auch mögliche Auswirkungen auf Personal und Finanzen des Bezirksamtes dargestellt würden.
Frau Dettmer erläutert, das Bezirksamt sehe sich nicht in der Rolle, öffentliche Toiletten zu betreiben. Planung, Umsetzung und Betrieb lägen grundsätzlich bei der Stadtreinigung, der diese Aufgabe als hoheitliche Aufgabe seit 2017 übertragen sei. Auch die bereits vorhandenen öffentlichen Toiletten befänden sich vollständig in der Verantwortung der Stadtreinigung. Sofern neue Toiletten auf Flächen des Bezirksamtes geplant würden, sei dieses selbstverständlich als Grundeigentümerin einzubeziehen.
Frau Winter (SPD) schlägt vor, das Petitum nach den Punkten 1-4 wie folgt zu ergänzen: „Zudem wird die BUKEA zeitnah gebeten, dem Ausschuss zu berichten:“ und dann die beiden Petitumspunkte aus dem Antrag der GRÜNE-Fraktion unter TOP 4.8 einzufügen.
Herr Reiffert (GRÜNE) erklärt, den Antrag der GRÜNE-Fraktion unter TOP 4.8. zurückzuziehen unter der Maßgabe, die Petitumspunkte, wie zuvor von Frau Winter beschrieben, in den Antrag aufzunehmen und einen interfraktionellen Antrag daraus zu machen.
Bei einer Fürstimme (Die Linke), 14 Gegenstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, AfD, Volt) und keinen Enthaltungen wird der Antrag (Drs. 22-2508) mehrheitlich abgelehnt.
Bei einer Fürstimme (Die Linke), 14 Gegenstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, AfD, Volt) und keinen Enthaltungen wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Frau Clément (GRÜNE) ruft TOP 4.3, TOP 4.4 und TOP 4.6 gemeinsam auf.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) stellt fest, dass inhaltlich weitgehend Einigkeit zwischen den vorliegenden Anträgen bestehe und die Fraktionen offenbar parallel an entsprechenden Vorschlägen gearbeitet hätten. Sie schlage daher vor, die Anträge zu einem gemeinsamen Antrag zusammenzuführen. Als mögliche Ergänzung nennt sie die Aktion Verkehrsfuchs. Hinsichtlich der Nutzung privater Parkflächen könne sie sich eine entsprechende Aufnahme vorstellen, würde jedoch dem Feierabendparken Vorrang geben.
Frau Winter (SPD) erklärt, sie könne den Ansatz nachvollziehen, wolle die Anträge jedoch nicht zusammenführen. Der Antrag der Koalition sei bewusst auf ein zunächst begrenztes Pilotprojekt mit maximal einer Fläche ausgerichtet. Man wolle zunächst Erfahrungen sammeln und den Ansatz erproben.
Frau Dettmer erläutert die Rahmenbedingungen für die Umsetzung entsprechender Projekte. Es sei bereits früher im Zusammenhang mit dieser Thematik empfohlen worden, zunächst Kontakt zur Polizei aufzunehmen, da diese seit Langem im Bereich der Verkehrserziehung tätig sei und entsprechende Erkenntnisse, Anforderungen und Möglichkeiten einbringen könne. Grundsätzlich bestehe seitens des Bezirksamtes die Bereitschaft, öffentliche Flächen für entsprechende Projekte zur Verfügung zu stellen. Die Organisation eines solchen Projektes müsse jedoch durch verantwortliche Personen oder Institutionen erfolgen und über eine Sondernutzungserlaubnis beim Bezirksamt beantragt werden. Das Bezirksamt selbst sei nicht in der Lage, ein entsprechendes Projekt durchzuführen. Hinsichtlich der Schulhöfe sei die Schulbehörde zuständig. Die Nutzung privater Flächen, wie Supermarktparkplätzen, könne ebenfalls nicht durch das Bezirksamt organisiert werden. Grundsätzlich könnten solche Flächen außerhalb der Öffnungszeiten möglicherweise genutzt werden. Dies könne jedoch insbesondere hinsichtlich der Nutzungszeiten für Kinder problematisch sein. Zudem gebe es bereits Überlegungen, mit großen Einzelhandelsunternehmen über eine mögliche Doppelnutzung ihrer Parkflächen außerhalb der Öffnungszeiten zu sprechen. Hierzu stehe die BVM mit den Unternehmen in Kontakt. Daraus könnte sich ein Zielkonflikt mit der Nutzung der Flächen als Fahrrad-Übungsräume ergeben. Darüber hinaus sei die Haftungsfrage bei Unfällen auf privaten Flächen bislang ungeklärt.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) stimmt zu, dass es zunächst sinnvoll sei, die Polizei um eine Einschätzung hierzu zu bitten und fragt, wie lange eine Stellungnahme der Polizei zu dem Thema voraussichtlich dauern würde.
Frau Winter (SPD) weist darauf hin, dass der Antrag bereits vorsehe, Kontakt mit der Polizei aufzunehmen. Zudem solle über die Vorsitzende der Bezirksversammlung die Schulbehörde eingebunden werden. Die entsprechenden Stellen könnten auf Grundlage des Antrags mitteilen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umsetzung möglich sei. Sie halte es grundsätzlich für denkbar, ein niedrigschwelliges Modell zu entwickeln, beispielsweise auf einer geeigneten Fläche unter Einbindung engagierter Eltern, eines Elternbeirats oder eines örtlichen Vereins. Anderenorts gebe es auch schon ähnliche Modelle. Zunächst müsse geprüft werden, ob entsprechende Mittel zur Verfügung stünden und unter welchen Voraussetzungen ein Pilotprojekt umgesetzt werden könne. Zugleich müsse deutlich sein, dass die Organisation eines solchen Projektes nicht allein Aufgabe des Bezirksamtes sein könne.
Herr Knutzen (Die Linke) stellt klar, der Antrag der Opposition ergänze den Antrag der GRÜNE-Fraktion insbesondere um die Nutzung von Supermarktflächen und Schulhöfen und enthalte mit dem vorgeschlagenen Pilotprojekt zugleich einen eigenen Ansatz. Der Antrag bleibe als ergänzender Antrag zum Antrag der GRÜNE-Fraktion bestehen. Grundsätzlich bestehe fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass das Thema unterstützt werden solle, sodass er die vorliegenden Anträge für zustimmungsfähig halte.
Bei 5 Fürstimmen (GRÜNE, Die Linke), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und einer Enthaltung (Volt) wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Bei 5 Fürstimmen (GRÜNE, Die Linke), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und einer Enthaltung (Volt) wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Siehe TOP 4.3.
Bei einer Fürstimme (Die Linke), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und 5 Enthaltungen (GRÜNE, Volt) wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Bei einer Fürstimme (Die Linke), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und 5 Enthaltungen (GRÜNE, Volt) wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Herr Dr. Bormann (Volt) erläutert, der Antrag resultiere aus der vorherigen Diskussion über die Respekt-Schilder. Die Reaktionen auf diese Schilder seien aus seiner Sicht zurückhaltend gewesen. Ziel des Antrags sei daher, die bestehenden Hinweisschilder weiterzuentwickeln und mit konkreteren Informationen zu versehen. Insbesondere solle verdeutlicht werden, welches Verhalten in den Grünanlagen zulässig beziehungsweise nicht zulässig sei. Dabei könnten beispielsweise Hinweise zum Verhalten von Radfahrenden, zum Vorrang von zu Fuß Gehenden sowie zum Verbot von E-Rollern aufgenommen werden. Die derzeitigen Respekt-Schilder könnten den Eindruck vermitteln, das Radfahren sei grundsätzlich verboten, was nicht zutreffe. Mit dem Antrag solle dem Bezirksamt ein entsprechender Impuls zur Überarbeitung der Beschilderung gegeben werden.
Frau Winter (SPD) erklärt, die SPD-Fraktion werde den Antrag ablehnen. Die geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung und weiterer Rechtsvorschriften sähen für bestimmte Situationen eine entsprechende Beschilderung vor. Es sei nicht sinnvoll, daneben zusätzliche Schilder aufzustellen, die keine verbindliche Regelungswirkung hätten. Die bestehenden Respekt-Schilder seien bereits Gegenstand einer längeren Diskussion gewesen. Die Problematik bei der Nutzung von Grünanlagen werde zwar gesehen, der vorgeschlagene Lösungsansatz aber nicht unterstützt.
Frau Grodt-Kuhn (FDP) fragt, welchen konkreten Zweck die vorgeschlagenen Schilder erfüllen sollten und ob die Verkehrsteilnehmenden tatsächlich die Hinweise lesen würden. In Grünanlagen würden bereits verschiedene gesetzliche Regelungen gelten. Ein allgemeines Respekt-Schild erschließe sich ihr ebenfalls nicht. Sie halte Hinweise zur Rücksichtnahme grundsätzlich für sinnvoll, bezweifle jedoch, dass zusätzliche Schilder das Verhalten tatsächlich veränderten. Bei Verstößen seien vielmehr eine Präsenz des bezirklichen Ordnungsdienstes oder der Polizei geeignete Maßnahmen. Die FDP-Fraktion werde den Antrag daher ebenfalls ablehnen.
Herr Dr. Bormann (Volt) entgegnet, es gebe Praxisbeispiele für entsprechende Beschilderungen. Er erwarte nicht, dass ein Radfahrender beim ersten Kontakt mit einem solchen Schild sämtliche Informationen aufnehme. Bei wiederholter Begegnung könne die Beschilderung jedoch eine Wirkung entfalten. Im Konfliktfall könne zudem auf die auf dem Schild dargestellten Regeln verwiesen werden. Er weist darauf hin, dass auch die bestehenden Respekt-Schilder keine Verkehrsschilder im Sinne der Straßenverkehrsordnung seien. Daher erschließe sich ihm nicht, weshalb die Begründung gegen die vorgeschlagene Beschilderung nicht gleichermaßen auf die bestehenden Respekt-Schilder zutreffe.
Frau Winter (SPD) erläutert, die bestehenden Schilder würden auf Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften aufgestellt und dienten dazu, geltende Regelungen sichtbar zu machen. Zusätzliche Schilder ohne entsprechende rechtliche Grundlage könnten hingegen zu weiterer Verwirrung führen. Sie gehe zudem nicht davon aus, dass Personen im Alltag vor einem Schild stehen blieben, um dessen Bedeutung ausführlich zu prüfen.
Herr Knutzen (Die Linke) sagt, die Intention des Antrags sei nachvollziehbar, wenngleich die Wirkung von Beschilderungen aus verkehrs- und umweltpsychologischer Sicht grundsätzlich umstritten sei. Bei einer Umsetzung müsse zudem berücksichtigt werden, dass die Aufstellung und spätere Entfernung von Schildern personelle und finanzielle Ressourcen erfordere. Ggf. könnte eine Umsetzung im Rahmen ohnehin anstehender Arbeiten erfolgen. Wenn tatsächlich Einigkeit darüber bestehe, dass die bestehenden Respekt-Schilder keine Wirkung entfalteten, könne auch grundsätzlich geprüft werden, ob diese entfernt werden sollten.
Herr Dr. Bormann (Volt) stimmt dem Gedanken zu, dass die bestehenden Respekt-Schilder ggf. ersatzlos entfernt werden könnten, wenn diese nach einhelliger Einschätzung keine Wirkung hätten. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb für die bestehenden Respekt-Schilder eine andere rechtliche Grundlage gelten solle als für die von Volt vorgeschlagene Beschilderung. Auch die Bezeichnung als Zusatzschilder ändere aus seiner Sicht nichts an dieser Frage. Die Tatsache, dass einzelne Personen Schilder möglicherweise nicht lesen würden, könne aus seiner Sicht kein ausreichender Grund sein, den Antrag abzulehnen.
Frau Dettmer erläutert, dass nach den Erfahrungen des Bezirksamtes Schilder auf das Verhalten derjenigen Personen, die erreicht werden sollten, eine nur sehr begrenzte Wirkung. Wer mit dem Fahrrad in eine Grünanlage fahre, erkenne in der Regel bereits aufgrund der Umgebung, dass dort andere Verhaltensregeln als auf der Straße gelten. Das Bezirksamt sehe die zunehmende Beschilderung des öffentlichen Raums kritisch. Je mehr Schilder vorhanden seien, desto weniger Aufmerksamkeit erhielten einzelne Hinweise. Zudem solle eine möglichst einheitliche Kommunikation in ganz Hamburg gewährleistet sein, sodass in den verschiedenen Bezirken nicht unterschiedliche Schilder für vergleichbare Sachverhalte verwendet würden. Darüber hinaus verfüge das Bezirksamt weder über die personellen noch über die finanziellen Ressourcen, ein neues Schild zu entwickeln und in größerer Stückzahl produzieren zu lassen. Für die grafische Gestaltung müsste ein externer Dienstleister beauftragt werden. Eine solche Maßnahme müsste daher zusätzlich außerhalb der ohnehin nicht auskömmlichen Rahmenzuweisung von MR finanziert werden.
Frau Grodt-Kuhn (FDP) stellt den finanziellen und personellen Aufwand für die Schilder heraus und weist darauf hin, dass es bereits Verkehrszeichen für gemeinsame und getrennte Geh- und Radwege gebe. Auch diese würden teilweise nicht beachtet. Am Beispiel des Stadtparks bezweifelt sie, dass ein weiteres großes Schild zu einer wesentlichen Veränderung des Verkehrsverhaltens führen würde. Stattdessen sollten die geltenden Regeln stärker über Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit vermittelt werden. Insbesondere solle deutlich gemacht werden, dass Fußgänger in Grünanlagen grundsätzlich Vorrang hätten und Radfahrer ggf. absteigen und ihr Fahrrad schieben müssten. Eine solche Vermittlung von Rücksichtnahme halte sie für sinnvoller als die Aufstellung eines weiteren großen Schildes.
Herr Dr. Behrens (CDU) erklärt, auch er sehe keine Notwendigkeit für weitere Schilder. In der Gesellschaft bestehe aus seiner Sicht keine besondere Nachfrage nach zusätzlicher Beschilderung. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass solche Schilder ironisch kommentiert oder nicht ernst genommen würden.
Herr Scholz (SPD) führt aus, bei einem Schild im vorgesehenen Format mit zahlreichen Piktogrammen und erläuternden Texten könnten die einzelnen Inhalte nur relativ klein dargestellt werden. Ein Radfahrender müsste daher anhalten oder absteigen, um die Informationen vollständig aufzunehmen. Wer sich bereits rücksichtsvoll im Park verhalte, benötige ein solches Schild aus seiner Sicht nicht. Wer sich hingegen nicht rücksichtsvoll verhalte, werde das Schild möglicherweise ebenfalls nicht beachten. Er frage sich daher, für welchen konkreten Anwendungsfall die vorgeschlagene Beschilderung tatsächlich geeignet sei. Eine zusammenfassende Botschaft zu Respekt und Rücksichtnahme könne zwar sinnvoll sein, die konkrete Umsetzung durch ein weiteres großes Schild überzeuge ihn jedoch nicht.
Herr Dr. Bormann (Volt) bedankt sich für die vorgebrachten Anregungen. Eine Informations- oder Imagekampagne zur besseren Vermittlung der geltenden Grünanlagenverordnung sei zu begrüßen. Die konkrete Größe des vorgeschlagenen Schildes sei im Antrag nicht festgelegt. Wenn Einigkeit darüber bestehe, dass die bestehenden Respekt-Schilder keine Wirkung hätten und die Zahl der Schilder im öffentlichen Raum, insbesondere in Grünanlagen, reduziert werden solle, könne er sich auch eine ersatzlose Entfernung dieser Schilder vorstellen. Ggf. werde hierzu erneut ein Antrag vorgelegt.
Bei einer Fürstimme (Volt), 14 Gegenstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Die Linke, AfD) und keinen Enthaltungen wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Bei einer Fürstimme (Volt), 14 Gegenstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Die Linke, AfD) und keinen Enthaltungen wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Siehe TOP 4.3
Bei einer Enthaltung (AfD) wird der Antrag einstimmig beschlossen.
Bei einer Enthaltung (AfD) wird der Antrag einstimmig beschlossen.
Siehe TOP 4.2
Bei einer Enthaltung (AfD) wird der Antrag einstimmig geändert beschlossen.
Bei einer Enthaltung (AfD) wird der Antrag einstimmig geändert beschlossen.
Siehe TOP 4.2
Der Antrag wurde von der GRÜNE-Fraktion zurückgezogen.
Antrag zurückgezogen.
Herr Reiffert (GRÜNE) trägt vor, bereits in einer vorherigen Sitzung sei auf einen möglichen Zielkonflikt zwischen Klimaschutz beziehungsweise Entsiegelung und Barrierefreiheit hingewiesen worden. Im Ausschuss werde häufig über Barrierefreiheit gesprochen, es sei jedoch nicht allen Mitgliedern im Detail bekannt, welche Anforderungen damit im öffentlichen Raum verbunden seien und welche Konflikte insbesondere mit Klimaschutzmaßnahmen entstehen könnten. Er halte es daher für sinnvoll, sich mit fachkundigen Personen über das Thema auszutauschen. Dadurch könne der Ausschuss besser beurteilen, wie entsprechende Planungen einzuordnen seien. Zielkonflikte müssten im Einzelfall auf Grundlage belastbarer Informationen abgewogen werden.
Frau Dettmer erklärt, die Abwägung zwischen Klimaschutz und Barrierefreiheit sei Bestandteil des täglichen Verwaltungshandelns und werde bei jeder einzelnen Baumaßnahme vorgenommen. Neben diesen beiden Aspekten müssten u.a. auch die Verkehrssicherheit, Grundsätze des kostenstabilen Bauens und Vorgaben der Landeshaushaltsordnung berücksichtigt werden. Dabei gelte auch der Grundsatz, nichts zu bauen, was anschließend nicht unterhalten werden könne. Im Bereich der Barrierefreiheit werde bei jeder Baumaßnahme sowohl im Grün- als auch im Straßenbereich das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit einbezogen. Die jeweiligen Vorschläge würden anschließend mit den weiteren Belangen, insbesondere Klimaschutz, Klimaanpassung, Verkehrssicherheit und Finanzierung, abgewogen. Das Fachpersonal von MR stünde zudem kontinuierlich mit Planenden aus anderen Bezirken und mit Planungsbüros aus der Privatwirtschaft im Austausch. Die genannten Themen gehörten auch dort zum fachlichen Alltag. Aus Sicht der Verwaltung bestehe kein Bedarf für einen entsprechenden fachlichen Austausch im Ausschuss. Frau Dettmer bittet darum, das konkrete Erkenntnisinteresse des Ausschusses zu präzisieren. Ein allgemeines Abwägungsverfahren lasse sich nur schwer abstrakt darstellen, da die Entscheidungen jeweils vom konkreten Einzelfall und von zahlreichen zu berücksichtigenden Faktoren abhingen. Sie fragt, ob beispielsweise eine Einladung des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit gewünscht sei, wenn hier inhaltlich ein Schwerpunkt gesetzt werden solle.
Herr Reiffert (GRÜNE) stellt klar, Ziel des Antrags sei nicht eine Fortbildung der Verwaltung, sondern eine Fortbildung des Ausschusses. Die politischen Vertreterinnen und Vertreter müssten nachvollziehen können, nach welchen Kriterien die Verwaltung Entscheidungen treffe, um ihre Kontrollfunktion ausüben zu können. Er habe keinen Zweifel an der fachlichen Kompetenz der Verwaltung und daran, dass die entsprechenden Abwägungen vorgenommen würden. Dem Ausschuss fehlten jedoch teilweise die entsprechenden Kenntnisse. Bei einzelnen Planungen kämen regelmäßig Fragen auf, beispielsweise weshalb ein Gehweg eine bestimmte Breite habe und ob eine schmalere Ausführung mit einer stärkeren Entsiegelung möglich sei. Statt solche Fragen bei jeder einzelnen Planung erneut grundsätzlich zu diskutieren, halte er eine gemeinsame fachliche Einführung für sinnvoll. Dabei könnten sich das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit und die zuständigen Fachleute des Bezirksamtes zusammensetzen und dem Ausschuss die wesentlichen Zusammenhänge erläutern. Ihm sei bewusst, dass immer eine Einzelfallentscheidung erforderlich sei. Ein grundlegendes Verständnis der zugrunde liegenden Kriterien könne jedoch helfen, die jeweiligen Entscheidungen besser nachzuvollziehen.
Frau Winter (SPD) erklärt, die SPD werde dem Antrag zustimmen, da auch sie einen entsprechenden Fortbildungsbedarf im Ausschuss sehe. Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit solle nach Möglichkeit einbezogen werden. Darüber hinaus könne geprüft werden, ob im Zusammenhang mit der Fußwege-Strategie eine fachkundige Person eingeladen werden könne, die die aktuellen Planungsstandards für Fußwege und deren Zusammenspiel mit anderen Interessen, insbesondere Klimaanpassungsmaßnahmen, erläutere. Bei Radverkehrsplanungen habe sich der Ausschuss inzwischen stärker mit den zugrunde liegenden Regelwerken vertraut gemacht. Bei Fußwegen bestehe dieses Wissen aus ihrer Sicht noch nicht in gleichem Umfang. Eine Darstellung aus einer übergeordneten fachlichen Perspektive wäre daher hilfreich.
Herr Diedrich (CDU) schließt sich Frau Winter an. Er halte es für sinnvoll, die verschiedenen fachlichen Aspekte näher zu erläutern und insbesondere aufzuzeigen, in welchen Bereichen Barrierefreiheit und Klimaschutz miteinander in Konflikt geraten könnten. Dadurch könne der Ausschuss ein besseres Verständnis für die entsprechenden Abwägungsprozesse entwickeln.
Frau Dettmer erklärt, sie nehme die Anregungen mit in den zuständigen Fachbereich. Sie könne sich eher vorstellen, die Abwägung anhand eines konkreten Beispiels zu erläutern. Eine abstrakte Abwägung zwischen verschiedenen Interessen sei aus ihrer Sicht schwierig. Neben Barrierefreiheit und Klimaschutz seien zahlreiche weitere Aspekte zu berücksichtigen. Sollte der Antrag beschlossen werden, werde sich die Verwaltung bemühen, eine geeignete Form für eine entsprechende Vorstellung zu finden. Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit könne dabei einbezogen werden. Die Barrierefreiheit stelle bei der Abwägung jedoch nur einen von vielen Aspekten dar. Würden sämtliche betroffenene Interessenvertretungen einbezogen, würde dies zu einer sehr großen Runde führen. Wenn der Schwerpunkt ausdrücklich auf dem Thema Barrierefreiheit liege, könne die Veranstaltung gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum durchgeführt werden.
Herr Mossakowski (GRÜNE) erklärt, ihn interessiere insbesondere, welche Zielkonflikte bei Planungen besonders häufig aufträten. Neben der Betrachtung eines konkreten Einzelfalls könne es hilfreich sein, typische Konflikte zu benennen, die auch in politischen Diskussionen im Bezirk regelmäßig aufkämen. Als Beispiel nennt er die Frage, wie die Durchlässigkeit eines Bereichs mit einer möglichst geradlinigen Wegeführung in Einklang gebracht werden könne.
Herr Knutzen (Die Linke) regt an, den Sozialausschuss zu der fachlichen Veranstaltung einzuladen. Aufgrund möglicher Überschneidungen könne dadurch vermieden werden, dass sich verschiedene Ausschüsse mit demselben Thema in getrennten Veranstaltungen beschäftigten.
Frau Dettmer bittet in diesem Zusammenhang um eine Konkretisierung des Antrags. Wenn es ausschließlich um die Abwägung zwischen Barrierefreiheit und Klimaschutz gehe, könne die Veranstaltung entsprechend auf diese beiden Aspekte ausgerichtet werden. Dabei würden andere für die Verwaltung ebenfalls relevante Belange dann nicht berücksichtigt werden. Wenn hingegen das allgemeine Abwägungsverfahren der Verwaltung dargestellt werden solle, müssten sämtliche relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Eine Einbeziehung des Sozialausschusses halte sie in diesem Fall nicht für sinnvoll, da die Barrierefreiheit dann nur einen von vielen Aspekten ausmachen würde.
Herr Dr. Behrens (CDU) erklärt, aus seiner Sicht könne ein solcher Austausch auch deshalb sinnvoll sein, weil die Verwaltung aufgrund ihrer fachlichen Erfahrung bestimmte Kriterien möglicherweise anders gewichte als die politischen Vertreterinnen und Vertreter oder die Öffentlichkeit. Es sei interessant, exemplarisch anhand einer konkreten Fragestellung zu erfahren, welche Kriterien die Verwaltung bei ihrer Abwägung heranziehe. Dabei gehe es nicht nur darum, welche Kriterien berücksichtigt würden, sondern auch darum, welche Bedeutung und Priorität ihnen jeweils zukomme. Unterschiedliche Gewichtungen könnten zu einem konstruktiven fachlichen Austausch führen.
Herr Reiffert (GRÜNE) erklärt, die Diskussion zeige, dass ein breiterer Ansatz sinnvoll sein könne. Neben dem Sozialausschuss sollten aus seiner Sicht auch die Regionalausschüsse eingeladen werden, da dort ein großer Teil der konkreten Planungen behandelt werde. Wenn die Veranstaltung umfassender angelegt werde, könnten sich auch die Regionalausschüsse mit den entsprechenden fachlichen Grundlagen beschäftigen.
Bei einer Enthaltung (AfD) wird der Antrag einstimmig beschlossen.
Bei einer Enthaltung (AfD) wird der Antrag einstimmig beschlossen.
Siehe TOP 4.1
Bei einer Enthaltung (AfD) wird der Antrag einstimmig beschlossen.
Bei einer Enthaltung (AfD) wird der Antrag einstimmig beschlossen.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) bedankt sich für die Stellungnahme und die Arbeit der BVM und des Bezirksamtes. Nach rund zwei Jahren seien rechtliche Fragen nun geklärt und würden die beiden Schulstraßen-Piloten im Bezirk Hamburg-Nord endlich umgesetzt.
Herr Diedrich (CDU) fragt nach den Gründen für die Auswahl der Knauerstraße als Standort. Im Bereich der Knauerstraße gebe es derzeit bereits verschiedene Baumaßnahmen. Neben den länger andauernden Arbeiten im Zusammenhang mit der Fernwärmeversorgung seien auch weitere Maßnahmen, u.a. im Zusammenhang mit dem Bau der U5, absehbar. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, ob durch die Schulstraße zusätzliche Eingriffe in den Verkehrsraum entstünden. Es gebe bereits Beratungen zu angrenzenden Straßen.
Frau Dettmer erklärt, dass zunächst die rechtlichen Voraussetzungen auf gesamtstädtischer Ebene durch die BVM geschaffen werden mussten, bevor ein entsprechender Pilot überhaupt möglich geworden sei. Diese Voraussetzungen seien nun gegeben. Ursprünglich seien fünf Standorte geprüft worden. Die Drucksache erläutere, weshalb sich die Knauerstraße und die Adolph-Schönfelder-Straße als realisierbare Standorte herausgestellt hätten. Im Hinblick auf die Baumaßnahmen im Umfeld der Knauerstraße könne der Beginn des Piloten ggf. auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Fernwärmemaßnahme in der Goernestraße gelegt werden. Grundsätzlich seien mit der Schulstraße jedoch keine baulichen Eingriffe verbunden. An Schultagen werde die Straße lediglich für etwa eine halbe Stunde bis Stunde am Morgen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es entfielen weder Parkplätze noch würden bauliche Veränderungen vorgenommen. Fahrzeuge, die in der Straße parkten und anschließend die Straße verlassen müssten, könnten dies weiterhin tun. Daher erwarte die Verwaltung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in der Nachbarschaft.
Herr Diedrich (CDU) widerspricht der Einschätzung, dass die Auswirkungen gering seien. Aus den dem Ausschuss vorliegenden Eingaben der Anwohnerinnen und Anwohner gehe bereits eine angespannte Verkehrssituation in den umliegenden Straßen hervor. Die Stadtteile seien derzeit durch zahlreiche Straßenbaumaßnahmen erheblich belastet, die mit entsprechenden Einschränkungen verbunden seien. Eine weitere zeitweise Sperrung könne deshalb zusätzliche Verdrängungseffekte verursachen.
Frau Dettmer erklärt, es sei nachvollziehbar, dass es im Stadtteil Menschen gebe, die die Maßnahme kritisch sähen. Gleichzeitig gebe es insbesondere unter den Eltern der betroffenen Schulen eine hohe Zustimmung. Die Schulstraßen würden gemeinsam mit den Schulen umgesetzt und hätten dort einen hohen Zuspruch. Mit der Maßnahme solle die Verkehrssicherheit für die Kinder auf ihrem Schulweg erhöht werden. Und die Kinder hätten auch einen Anspruch darauf, dass ihre Interessen berücksichtigt würden.
Herr Knutzen (Die Linke) fragt, ob den Bürgerinnen und Bürgern bekannt sei, dass die Sperrung lediglich für etwa eine halbe Stunde am Morgen erfolge. Möglicherweise liege der Wahrnehmung der Maßnahme auch ein Kommunikationsproblem zugrunde. Eine entsprechende Einordnung der Eingaben sei daher hilfreich.
Herr Diedrich (CDU) erläutert, die von ihm angesprochenen Eingaben hätten sich auf die bereits bestehende Belastung der umliegenden Straßen durch die aktuellen Baumaßnahmen bezogen. Wenn zusätzlich eine weitere Straße zeitweise gesperrt werde, könne dies zu einer weiteren Verlagerung des Verkehrs führen. Er erkenne an, dass der Schutz der Kinder auf dem Schulweg eine hohe Priorität habe. Angesichts der derzeit ohnehin stark belasteten Verkehrssituation müsse jedoch geprüft werden, wohin sich der Verkehr bei einer zusätzlichen Sperrung verlagern könne. Der verfügbare Straßenraum sei in dem betroffenen Bereich bereits stark eingeschränkt. Dies wolle er als zusätzlichen Abwägungsaspekt mitgeben.
Herr Reiffert (GRÜNE) weist darauf hin, dass eine detaillierte Diskussion hierzu im RegA EWi angebrachter sei.
Herr Dr. Klemm (Volt) erklärt, Einschränkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner durch die bestehenden Baumaßnahmen sowie durch eine zusätzliche zeitweise Sperrung seien nachvollziehbar. Bei einer Sperrung von lediglich einer halben Stunde am Morgen könnten die tatsächlichen Einschränkungen jedoch begrenzt sein. Dem stehe das Interesse an der Sicherheit der Kinder auf ihrem täglichen Schulweg gegenüber. Da Kinder aufgrund der Schulpflicht täglich zur Schule gehen müssten, sei deren körperliche Unversehrtheit besonders zu berücksichtigen. Dies sei bei der Abwägung entsprechend zu gewichten.
Herr Mossakowski (GRÜNE) weist darauf hin, dass eine Schulstraße möglicherweise auch zu einer Verringerung des Verkehrs führen könne, da der Bringverkehr zu den Schulen reduziert werden könne. Es sei daher nicht sinnvoll, vorab ausschließlich über mögliche Belastungen oder Entlastungen zu spekulieren. Durch die Durchführung des Piloten könne festgestellt werden, welche Auswirkungen tatsächlich einträten. Anschließend könnten die Erfahrungen ausgewertet und entsprechende Schlussfolgerungen gezogen werden. Die Betrachtung allein unter dem Gesichtspunkt der wegfallenden Durchfahrtsmöglichkeiten greife aus seiner Sicht zu kurz.
Frau Winter (SPD) fragt nach den Gründen, weshalb von den ursprünglich fünf geprüften Standorten nur zwei als Schulstraßen-Piloten ausgewählt worden seien. Sie möchte wissen, ob lediglich zwei Schulen Interesse an einer Teilnahme gehabt hätten oder ob nur zwei Standorte im Bezirk Hamburg-Nord die fachlichen Voraussetzungen für eine Schulstraße erfüllten. Zudem interessiere sie, wie mit den übrigen Standorten weiter verfahren werden solle. Es sei ihr wichtig zu wissen, ob die beiden Pilotprojekte lediglich als einzelne Maßnahmen umgesetzt würden oder ob auch die anderen geprüften Standorte weiterhin verfolgt würden. Sie fragt außerdem, ob hierfür künftig ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Verfügung stünden.
Frau Dettmer antwortet, die Verwaltung habe die fünf Standorte geprüft. In einem größeren Verfahren, u.a. gemeinsam mit der Polizei, hätten sich die Knauerstraße und die Adolph-Schönfelder-Straße als geeignet herausgestellt. Die genauen Auswahlkriterien könne sie bei Bedarf nachreichen. Bei den beiden ausgewählten Standorten handele es sich ausdrücklich um Pilotprojekte. Die Maßnahmen seien somit reversibel. Die Wirkung der Maßnahmen solle gemeinsam evaluiert werden. Welche Schlussfolgerungen sich daraus für die übrigen drei Standorte ergäben, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Es sei jedoch möglich, dass sich die Rahmenbedingungen aufgrund der Erkenntnisse aus den Pilotprojekten änderten und dadurch künftig auch die Realisierung weiterer Standorte ermöglicht werde.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) sagt, nach ihrem Kenntnisstand sei im Rahmen des bezirklichen Schulprojekts zunächst nur eine Schule als geeignet identifiziert worden. Im gesamten Bezirk Hamburg-Nord gebe es jedoch vermutlich weitere geeignete Standorte. Die Knauerstraße sei hinzugekommen, weil der Wunsch nach einer Schulstraße dort von vielen Eltern unterstützt werde und großes Interesse bestehe. Sofern weitere Standorte grundsätzlich geeignet seien, bitte sie das Bezirksamt um Auskunft hierüber.
Herr Dr. Bormann (Volt) sagt, er habe gehört, dass der Standort an der Sankt-Antonius-Schule im Bereich Lattenkamp u.a. wegen des hohen Verkehrsaufkommens nicht weiterverfolgt worden sei. Dies erscheine ihm erklärungsbedürftig, da gerade an stark befahrenen Straßen der Schutz von Schülerinnen und Schülern besonders relevant sei. Er bittet um Aufklärung, stellt jedoch klar, dass ihm nicht bekannt sei, ob diese Information tatsächlich zutreffe. Darüber hinaus fragt Herr Dr. Bormann nach dem weiteren Vorgehen nach Abschluss der beiden Pilotprojekte.
Protokollnotiz:
Die Auswahl der Schulen für das hamburgweite Pilotprojekt Schulstraßen erfolgte bereits 2025. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Bezirksamt Hamburg-Nord laufende Projekte an den Schulen Adolph-Schönfelder-Schule, Marie-Beschütz-Schule, Carl-Cohn-Schule, Carl-Götze-Schule und Katholische Schule Sankt Antonius. Für diese Schulen konnte somit, auch in Rücksprache mit der Schulgemeinschaft, eine qualifizierte Einschätzung zur möglichen Wirksamkeit einer Schulstraße getroffen werden. Für einige Standorte kam sie nicht in Frage, weil dort kein Problem mit Hol- und Bringverkehren vorlag (z.B. Marie-Beschütz-Schule), an anderen, weil die betreffenden Straßen eine zu große verkehrliche Bedeutung haben und eine Sperrung dort somit nicht möglich wäre (z.B. Carl-Cohn-Straße).
Die Straße Lattenkamp wurde als mögliches Beispiel in einem behördenübergreifenden Workshop diskutiert. Es bestand Einigkeit, dass die Einrichtung einer Schulstraße hier aufgrund der unübersichtlichen Situationen an beiden Zufahrten mehr Probleme schaffen als lösen würde, zudem wurde bezweifelt, dass die Sperrung ohne Kontrollen funktionieren werde. Dies schließt nicht aus, dass der Standort zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal als Schulstraße geprüft wird, sprach aber gegen die Aufnahme in das Pilotprojekt. Somit blieb nur der Standort Brucknerstraße der Adolph-Schönfelder-Schule.
Gleichzeitig bemühte sich die Schulleitung der Knauerstraße intensiv um eine Aufnahme in das Projekt und wurde aufgrund der vergleichsweise einfachen Ausgangslage (Einbahnstraße, kaum Gewerbe) aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass sich im Bezirk noch viele weitere Schulstandorte finden, bei denen die Einrichtung einer Schulstraße denkbar wäre. Die Suche nach solchen Standorten wird gestartet, wenn das Pilotprojekt abgeschlossen ist, da nach Verabredung der beteiligten Behörden erst dann weitere Standorte geprüft werden sollen, wenn ein finales und getestetes Verfahren für die Einrichtung von Schulstraßen in Hamburg vorliegt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Reiffert (GRÜNE) sagt, aus dem Haushaltsausschuss vernommen zu haben, dass sich mehr Sitzungen gewünscht würden und der KUM Ende August/ Anfang September 2027 sehr dicht getaktet sei, weshalb hier ein Tausch der Sitzungen des KUM und HaushA empfohlen werde. Zudem wünsche man sich für die letzte Sitzung des KUM vor den Sommerferien 2027 einen Auswärtstermin und könne gemeinsam überlegen, was hierfür infrage komme.
Protokollnotiz:
Die erwähnten Änderungswünsche der Sitzungen des HaushA und KUM wurden bereits im Vorfeld zur Sitzung umgesetzt.
Der Ausschuss beschließt die Sitzungstermine 2027 einstimmig.
Einstimmig beschlossen.
Frau Clément (GRÜNE) schließt die Sitzung und verabschiedet die Teilnehmenden.