Die Tagesordnung wird bestätigt.
Es liegen keine Bürgerfragen vor.
Die Vorsitzende macht deutlich, dass Niederschriften den Inhalt des in der Sitzung Gesagten zum Ausdruck bringen sollen. Korrekturen können angesprochen werden, um sie in die Niederschrift aufzunehmen, aber inhaltlich seien keine sonstigen Ergänzungen vorzunehmen.
Herr Prott stimmt dieser Auffassung zu; in das Protokoll gehöre das Gesagte, andernfalls würde eine Protokollfälschung vorliegen.
Die Niederschriften werden genehmigt.
Frau Ros bedankt sich für den Eingang weiterer Vorschläge, die in einer Liste, die als Basis für die weitere Entscheidungen zugrunde gelegt wird. Die Fraktionen werden nach einer internen Besprechung der Vorschläge, zu einem Umbenennungsergebnis, wünschenswert noch vor den Sommerferien kommen.
Eine Bürgerin bekräftigt erneut, dass die Straßennamen Woermannsweg und Woermannstieg erhalten bleiben, ansonsten würde man in den Widerspruch gehen.
Frau Mieth-Gurke macht deutlich, dass ihre Fraktion weiterhin nicht mit der Umbenennung einverstanden sei und Verständnis für den Unwillen der Anwohnenden habe.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Herr Bläsing erläutert den Antrag und bittet um Zustimmung.
Herr Kranz informiert darüber, dass die Bezirksversammlung vor rund 1,5 Jahren die Lösung für das Problem aufgezeigt habe, in dem sie beschlossen habe, die Rathenaustraße zu einer Fahrradstraße umzubauen. Im Zuge dieser umfangreichen Planungen, werden die im Antrag genannten Probleme beseitigt werden. Aus diesem Grund stünde seine Fraktion dem Antrag ablehnend gegenüber.
Frau Mieth-Gurke erklärt, dass ihre Fraktion dem Antrag zustimmen würde.
Frau Schenkewitz möchte vom Vertreter des PK 34 wissen, ob dort die geschilderte Problemlage bekannt sei und ob hierfür Lösungswege, wie z.B. eine Grenzmarkierung, angedacht seien. Ihrer Erfahrung nach, würden die Verkehre dort langsam fahren.
Herr Aus dem Kahmen, PK 34, informiert darüber, dass für die Rathenaustraße das PK 33 zuständig sei und verspricht, dem dortigen Kommissariat den Sachverhalt zu schildern und um eine Rückantwort zu Protokoll zu bitten.
Herr Lewin ergänzt, dass an einer Stelle, wo man die Querung durch Fußgänger erleichtern will, am Fahrbahnrand (Alsterseite) einen Teilbereich als Sperrfläche schraffieren könnte, damit Fahrzeuge dort nicht parken können, sozusagen als Zwischenlösung bis eine bauliche Lösung gefunden wird.
Herr Bläsing erläutert, dass seiner Fraktion bekannt sei, dass dort große Bauvorhaben geplant seien, jedoch wisse man nicht, wie lange es noch bis zur Umsetzung dauere. Aus diesem Grund habe man sich für diesen Antrag entschieden. Eine Zwischenlösung sei für ihn ein akzeptabler Kompromiss, so dass das Petitum entsprechend geändert werden könne.
Herr Hogrefe informiert darüber, dass sich die Belegenheit in den letzten 2-3 Jahren zu einem Flughafenparkplatz verändert habe. Ausgehend vom Im Grünen Grunde bis hin zur Sengelmannstraße stünden die Fahrzeuge und erschwerten unnötig die Gegenverkehre. Gleiches sei in der Alsterdorfer Straße zu beobachten. Herr Hogrefe erkundigt sich nach Lösungen und schlägt ein Anwohnerparkgebiet vor.
Eine Bürgerin bekräftigt die Schilderungen von Herrn Hogrefe und plädiert für einen dringenden Handlungsbedarf.
Herr Kranz macht auf die öffentliche Widmung von Parkplätzen aufmerksam, die keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Gründen des Parkens vorsehe. Als mögliche Lösung schlägt er die Errichtung einer Anwohnerparkzone vor. Bezüglich des Antrages wundert er sich über den Vorschlag einer Zwischenlösung, die sehr viel Geld kosten würde und hält es für eine Verschwendung finanzieller Ressourcen, da eine endgültige Lösung angestrebt sei.
Frau Ros teilt mit, in der Straße eine angenehme Verkehrsberuhigung wahrgenommen zu haben. Sie schlägt vor, dass durch Errichtung von seitenweisen Parkverboten eine Lösung herbeigeführt werden könne.
Herr Bläsing macht deutlich, dass er eine Lösung für das geschilderte Problem erreichen möchte. Welche es sei, habe er in dem Antrag offengelassen. Somit sei auch der Vorschlag von Frau Ros denkbar.
Das Gremium diskutiert über das weitere Vorgehen und die Problemlagen und einigt sich darauf, dass die Rückantwort des örtlich zuständigen PK 33 abgewartet werden solle.
Herr Bläsing stimmt einer Vertagung des Antrages bis zum Vorliegen dieser Stellungnahme zu.
Protokollnotiz:
zur Situation in der Rathenaustraße kann aus der örtlichen Straßenverkehrsbehörde folgendes gesagt werden:
bestehende HV im Abschnitt zwischen Alsterdorfer Straße/Im Grünen Grunde bis Sengelmannstraße
• Rathenaustraße / Im Grünen Grunde, ab FGÜ bis Beginn Tempo 30 für Schule (T30 bis HSNr. 210); aufgrund der Kurvenlage und der Freihaltung von Sichtdreiecken wurde dort ein HV eingerichtet.
• Rathenaustraße ggü. 184, Begegnungsstelle
• Rathenaustraße 206-208+ggü., Querungshilfe, fußläufige Verbindung zur
Alsterdorfer Straße
• Rathenaustraße ggü. 234, Begegnungsstelle
Aufgrund des zunehmenden Parkdrucks im Umfeld des Bhf. Ohlsdorf wurden im Jahr 2022 mehrere Begegnungsstellen sowie eine Querungshilfe für Fußgänger in diesem Abschnitt der Rathenaustraße geschaffen.
Im Abschnitt Sengelmannstraße bis Hindenburgstraße wurden bislang keine HV eingerichtet. Dort ist der Parkdruck nicht so hoch, so dass es immer wieder Lücken zum Ausweichen gibt. Gem. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
Im Bereich Fußweg Knappe Böge (Rathenaustraße 46-47) ist ebenfalls kein HV angeordnet. Aus Sicht des könnte man dort eine Aufleitung zum Alsterwanderweg wasserseitig baulich herstellen und dann ein HV einrichten. Analog zur Querungshilfe in der Rathenaustraße 206-208.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Bereich zwischen Alsterdorfer Straße/Im Grünen Grunde bis Sengelmannstraße aufgrund des erhöhten Parkdrucks bereits einige Maßnahmen ergriffen worden sind. Außerhalb der eingerichteten HV-Bereiche stehen die Fahrzeuge ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand, eine Restfahrbahnbreite für die Durchfahrt von ca. 4,5m-5,5m ist vorhanden.
Im Bereich zwischen Sengelmannstraße und Hindenburgstraße waren bislang aufgrund des geringeren Parkdrucks keine Maßnahmen erforderlich.
Die Unfalllage im gesamten Streckenverlauf ist ausgenommen der Kreuzungsbereiche als unauffällig zu bewerten. Lediglich in Höhe ggü. der Hausnummer 234 kam es in den letzten drei Jahren zu sechs Verkehrsunfällen zwischen parkenden Fahrzeugen bzw. zwischen Fahrzeugen des fließenden und ruhenden Verkehrs.
Die Vorsitzende teilt folgende Informationen mit: Es handele sich um den Wanderweg mit den Flurstücknummern 1851, 1852 und 1855, die in den B-Plänen Ohlsdorf 12, 29 und 30 benannt sind (Neubaugebiet in Klein Borstel). Die Vorsitzende stellt klar, dass es sich entgegen der Aussage des Eingebenden nicht um Privatbesitz, sondern um Eigentum des Bezirksamtes Hamburg-Nord handele. Die Anwohnenden seien gegen eine Umbenennung.
Frau Ros lobt, dass ein Bürger sich für eine Umbenennung einsetzt und an Frau Traute Lafrenz und die Verknüpfung zur Heinrich-Herz-Schule gedacht habe.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Die Vorsitzende erkundigt sich, warum der erste Teil zwischen Fuhlsbüttler Straße bis zur Brücke ebenfalls mit Tempo 30 ausgeschildert werde, obwohl sich dort keine soziale Einrichtung befände und bitte um Erklärung, auch im Hinblick auf die im zweiten Abschnitt genannten Uhrzeiten.
Herr Aus dem Kahmen, PK 34, weist darauf hin, dass hier erneut nicht die Zuständigkeit von PK 34 vorliege, er sich aber mit dem zuständigen Kommissariat in Verbindung setzen werde.
Herr Röhrs macht deutlich, dass es vor Ort den spanischen Kindergarten, mit Eingang zur Alsterdorfer Straße, sowie den Kindergarten Heimathafen an der Fuhlsbüttler Straße 743 und sich außerhalb der Tempo 30-Zone befände, wobei die Zone erst beim Kindergarten Kinderzimmer an der Fuhlsbüttler Straße 725 begänne. Er bittet die PK`s um Beachtung und Prüfung.
Frau Ros moniert, dass durch die Errichtung immer neuer Tempo Zonen ein Flickenteppich für Geschwindigkeiten entstanden sei. Sie schlägt vor, vom Bahnhof Sengelmannstraße bis zur Brücke am Bahnhof Ohlsdorf eine durchgehende Tempo 30-Zone einzurichten, zumal dann auch die Schul- und Kindergartenwege gesichert seien und bittet die Polizei um entsprechende Umsetzung.
Protokollnotiz:
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 33 hat die Tempo-Stracke in der Alsterdorfer Straße bereits verlängert (bis an die Fuhlbüttler Straße). Die Fuhlsbüttler Straße befindet sich nicht im Gebiet des PK 33.
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Protokollnotiz:
Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde des PK 36 zur
Tagesordnung 6.2.1/ 21-4457 /REGA vom 12.06.2023
Vorbemerkung
Im Rahmen des Ausschusses wurde um Stellungnahme gebeten, ob eine Tempo-30 Strecke in der Fuhlsbüttler Straße vor HsNr 743, vor der dortigen Kita HeimatHafen, eigerichtet werden könnte. Hintergrund für die Anfrage ist, dass vor kurzem in der angrenzenden Straße Alsterdorfer Straße 562 eine Tempo 30 – Strecke eingerichtet, bzw. eine bereits bestehende 30-Strecke verlängert wurde.
Stellungnahme
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 30.11.2016 (BGBl. I S. 2848) wurden die Möglichkeiten für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274 StVO) erweitert.
Die Neuregelung in § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO ermöglicht solche Beschränkungen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306 StVO) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen
Menschen,
2. Kindergärten und Kindertagesstätten (Kitas),
3. Alten- und Pflegeheimen oder
4. Krankenhäusern
auch ohne den ansonsten nach § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO erforderlichen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage, die auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse besteht und die die allgemeine Gefahrenlage im Verkehr erheblich übersteigt.
Mit der Neuregelung in § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO ist kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen stets anzuordnen ist. Gemäß dem inhaltlich unveränderten § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen weiterhin nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich der in Rede stehenden Einrichtungen. Somit ist weiterhin auch in diesen Fällen jeweils eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung notwendig.
Auf Grundlage der VwV-StVO zu § 46 Absatz 2 (Randnummer 149) wurden von der Behörde für Inneres und Sport als zuständige oberste Landesbehörde, Regelungen zur Konkretisierung der neuen Vorschriften und zur Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden in der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) getroffen.
Nach Berücksichtigung dieser Richtlinie kommt die Anordnung von Tempo 30 nach § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO bei mehrstreifiger Verkehrsführung mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung grundsätzlich nicht in Betracht.
Laut der HVRVV sind bei mehrstreifigen Verkehrsführungen im Regelfall umfangreiche andere bauliche und technische Sicherungen wie Lichtzeichenanlagen vorhanden. Vor dem Kitaeingang HeimatHafen ist die Fuhlsbüttler Straße mehrspurig. Etwa 50m in nördlicher Richtung (Einmündung Alsterdorfer Straße/ Fuhlsbüttler Straße) vom Eingang der Kita befindet sich eine Fußgängerlichtzeichenanlage. Die vorhandene Fußgängerlichtzeichenanlage bietet für die Nutzer der Kita eine sichere Querungsmöglichkeit der Fuhlsbüttler Straße und gewährleistet hiermit bereits ein hohes Maß an Sicherheit.
Wie zuvor schon erwähnt besteht vor dem Eingang eine Mehrspurigkeit, ebenso wie im nördlichen Verlauf der Fuhlsbüttler Straße. Im südlichen Bereich der Fuhlsbüttler Straße, ab ca. Höhe der Hausnummer 737, liegt eine Einspurigkeit vor. Sollte eine Tempo 30 –Strecke für die Kita HeimatHafen eingeführt werden, müsste die Strecke bereits deutlich im nördlichen Bereich der Kreuzung Fuhlsbüttler Straße/ Alsterdorfer Straße beginnen, um eine Wirksamkeit für den Anmarschweg/ Eingang zu erreichen. Dieses bedeutet, dass die Tempo 30 –Strecke bei einer mehrspurigen Verkehrsführung angeordnet werden müsste, welches jedoch nach der gültigen HVRVV im Regelfall nicht in Betracht kommt.
Eine Überprüfung hinsichtlich Verkehrsunfällen im Bereich der Kita, innerhalb der letzten drei Jahre ergab keine besondere Gefahrensituation.
Fazit
Die Straßenverkehrsbehörde PK36 spricht sich in Abstimmung mit der VD52 gegen die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke vor dem Kita HeimatHafen aus, da dieses nicht der gültigen HVRVV entsprechen würde und keine Gefahrenlage vorliegt.
Frau Stock bittet darum, aufgrund der vielen, nicht im Ausschuss zu klärenden Fragen auch das PK 33 in den Ausschuss einzuladen.
Frau Bröker, Gremienbetreuung, führt aus, dass regelmäßig auch die Polizeikommissariate 33, 35 und 36 mit in die Sitzung eingeladen würden.
Frau Stock bittet darum, zumindest auf das PK 33 nachdrücklich einzuwirken, dass ein dortiger Vertretender an dem Ausschuss teilnimmt.
Herr Aus dem Kahmen, PK 34, ergänzt, dass Fragen, die in eine andere PK Zuständigkeit fallen, vom Vertreter des PK 34 aufgenommen und an das zuständige PK zur Beantwortung oder Stellungnahme weitergeleitet würden. Er informiert darüber, dass die Leitungskräfte der jeweiligen Abteilungen Prävention und Verkehr sich in einem regelmäßigen Austausch befänden und er das Anliegen in der nächsten Besprechung vortragen werde.
Protokollnotiz:
Die PK Präsenz wir Thema des nächsten PUV Treffens der Region Nord. Bis dahin wird versucht, zu den Tagesordnungspunkten der anderen PK auch in Vertretung auskunftsfähig zu sein.
Herr Kranz stimmt der Aussage von Frau Ros zu, jedoch seien die hierfür notwendigen rechtlichen Änderungen auf Bundesebene vorzunehmen.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis
Die Vorsitzende ruft den TOP 6.2.2 zusammen mit TOP 6.2.3 auf.
Frau Bosse informiert darüber, dass die Maßnahme bereits umgesetzt und die Schilder sehr hoch aufgehängt worden seien. Sie möchte wissen ob und wie lange eine Karenzzeit bis zur Umsetzung bestünde.
Herr Aus dem Kahmen, PK 34, teilt mit, dass der Überwachungsdruck aufgebaut werde.
Bezüglich der Anordnung im Höhenstieg möchte Frau Bosse wissen, warum trotz des Parkdrucks, auch nachts dort nicht mehr geparkt werden dürfe.
Herr Aus dem Kahmen, PK 34, klärt diese Frage und gibt die Antwort zu Protokoll.
Protokollnotiz:
Wie aus der Anordnung zu entnehmen ist:
Durchzuführende Maßnahmen: Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Aufstellung eines Pfostens mit VZ 283-20 und ZZ 1042-34 (Mi. u. Do. 6 – 13 h) - Aufstellung eines Pfostens mit VZ 283-10 und ZZ 1042-34 (Mi. u. Do. 6 – 13 h).
Begründung: Die Stadtreinigung kann in der Straße Alsterberg, in Höhe der Hausnummer 1-4/Kehre, ihren Auftrag nur noch mit Mühe nachkommen, da im Wendehammer der Straße regelmäßig Fahrzeuge am Fahrbahnrand zum Parken abgestellt werden und die Fahrbahn so einengen, dass Müllfahrzeuge den Wendehammer nicht mehr befahren oder wenden können. Das Haltverbot wurde den Abfuhrzeiten der Stadtreinigung angepasst.
Die Schilder im Alsterberg hängen nach Auskunft unserer Angestellten unwesentlich höher als gewöhnlich. Nach Auskunft des Verkehrszeichentrupps des BA Nord wurde die gesetzliche Mindesthöhe eingehalten. Die etwas unübliche Höhe könnte sich an den örtlichen Bodengegebenheiten orientieren (z.B. Leitungen, zu fester Untergrund). Von einer eingeräumten Karenzzeit ist am PK 34 nichts bekannt. Die Angestellten sind in dem Bereich bereits tätig.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Siehe TOP 6.2.2
Protokollnotiz:
Das Haltverbot ist aus folgendem Grund nicht zeitlich begrenzt und auch Nachts gültig:
Eine zur Kindertagesstätte zugehörige Feuerwehrzufahrt ist durch die derzeitige Parksituation nicht durchgängig für Rettungskräfte erreichbar. Auch das rückwärtige Mehrfamilienhaus, rechtsseitig der Kehre, ist durch parkende Fahrzeuge, im Falle eines Einsatzes, nur schwer zugänglich. Mit dieser Anordnung wird das Parken im Bereich der Kehre unterbunden. Dies dient dem Ziel, die dortigen Rettungswege freizuhalten. Das Halten zum Be- und Entladen bleibt weiterhin erlaubt.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Dr. Sellenschlo bestätigt die Häufigkeit von Unfällen an der Stelle und berichtet, dass das verkehrswidrige Verhalten - Wendens trotz Wendeverbotes -weiterhin bestünde, so dass es zu Auffahrunfällen an der Straße Am Ochsenzoll käme. Sie bittet PK 34 hier nach Möglichkeiten zu suchen, dieses Verhalten zu unterbinden.
Herr Aus dem Kahmen, PK 34, erläutert, dass die verlängerte Linie auf der Straße als erste Maßnahme zur Reduzierung von Unfällen umgesetzt wurde. Als zweite Maßnahme seien vor Kurzem Verkehrsstatistikgeräte aufgehängt worden. Die so erzielten Ergebnisse würden als Anlass genommen, an der Stelle eine intensivere Verkehrsüberwachung durchzuführen. Eine Kontrolle der verbotswidrigen Wendemanöver fände ebenfalls statt.
Aus der Straße Am Ochsenzoll nach rechts abbiegend, so Frau Dr. Sellenschlo, behindere ein Postkasten die Ein- und Übersicht nach links. Sie bittet PK 34 hier um Prüfung einer Abhilfe.
Protokollnotiz:
Die grauen Kästen behindern nach Auskunft des zuständigen BFS nach einem Ortstermin nicht die Sicht der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Würden die motorisierten Verkehrsteilnehmer den vorgeschriebenen Fahrtrichtungen folgen, nicht verbotswidrig abbiegen (von der Langenhorner Chaussee nach links in die Straße Am Ochsenzoll und von der Straße Am Ochsenzoll nur nach rechts Richtung Norderstedt, würde das die Verkehrssicherheit erhöhen. Wie bereits im Regionalausschuss mitgeteilt wird diese Örtlichkeit durch das PK 34 verstärkt überwacht.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Ros wundert sich, dass sich Radfahrende zusammen mit Fußgängern, Rollerfahrern etc. auf einer desolaten Oberfläche bewegen sollen.
Herr Kranz erklärt, dass das Fahrradfahren auf dem neu errichteten Weg frei sein solle. Aus dem früheren Radweg sei ein Fußweg entstanden, so dass der Fußweg nun die Breite des ehemaligen Fuß- und Radweges habe.
Frau Ros kritisiert, wie mit den Verkehrsteilnehmenden auf diesem kleinen Streckenabschnitt umgegangen werde. Fahrradfahrende müssten die Spur wechseln und Busse sowie KfZ hätten es schwer, hierauf noch zu achten. Sie stellt den Aufwand zum Nutzen in Frage.
Herr Aus dem Kahmen, PK 34, erläutert, dass es sich aufgrund der vorherigen Bautätigkeiten um eine Übergangslösung handele.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Die Vorsitzende erkundigt sich, wann die Fahrradbügel und das Halteverbot errichtet werden und bittet um eine zeitnahe Umsetzung.
Protokollnotiz:
Die Fahrradbügel im Tornberg sind kurz vor der Beauftragung. Ein genauer Termin lässt sich hierzu nicht angeben, da der Einbau – je nach Kapazität und Arbeitsplan der Einbaufirma – in unterschiedlichen Zeitspannen erfolgt.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Herr Lewin berichtet über eine Ortsbegehung zusammen mit der Vorsitzenden und einem Vertreter des Fachbereiches Stadtgrün. Eine passende Stelle für die Errichtung der Gedenktafel zur Würdigung von Wolfang Borchert sei an der Grünfläche bei der Brabandstraße gefunden worden. Nach Aussage des Fachbereiches sei ein externer Betreiber für das Aufstellen der Gedenktafel anzuwerben; das Bezirksamt sei hierfür nicht zuständig. Herr Lewin berichtet weiter, dass er diesbezüglich Kontakt mit dem Alsterdorfer Bürgerverein aufgenommen habe. Er wundert sich darüber, dass das Bezirksamt diese Aufgabe nicht übernehme und bittet darum, in der nächsten Sitzung den Grund hierfür darzulegen, zumal im Wachholderpark vormals ein Schild durch das Bezirksamt aufgestellt worden sei.
Die Vorsitzende führt aus, dass das Gremium im Juni 2021 einstimmig der Drucksache 21-2331 beschlossen, eine Gedenktafel aufzustellen. Inhalt der Drucksache war auch die Klärung eines Kostenträgers. Ein Protokoll aus September 2022 beinhaltet, dass nach Klärung des genauen Standortes, der Pflege und laufenden Unterhaltskosten, eine Ausschreibung erfolgen könne. Im Haushaltsausschuss der Bezirksversammlung seien die entsprechenden Kosten zu beantragen. Im Protokoll aus Dezember 2022 wurde festgehalten, dass nach Auskunft von Frau Hofmann die Verwaltung aufgrund mangelnder Arbeitskapazitäten die Installation der fertig gestellten Tafel nicht übernehmen könne.
Frau Mieth-Gurke informiert als stellvertretende Vorsitzende des Alsterdorfer Bürgervereines, in dem Herr Redlich den Vorsitz innehat. Am 13.6. sind beide Vorsitzende mit dem Bezirksamtsleiter zu einem gemeinsamen Gespräch verabredet. Dort wird das Thema angesprochen werden und in der nächsten Sitzung des Bürgervereines Ende Juni weiter besprochen.
Herr Prott zeigt sich verwundert, dass das Bezirksamt diese Aufgabe nicht übernimmt und schlägt vor, dass ein Sondermittelantrag gestellt werden könne, um einem möglichen Hinderungsgrund mangels finanzieller Mittel von Seiten des Fachamtes entgegenzuwirken.
Herr Landbeck macht deutlich, dass das Fachamt über keine entsprechenden finanziellen Ressourcen verfüge, um dem Wunsch des Ausschusses nachkommen zu können und verweist dazu auf die bereits zitierte Protokollnotiz zur Sitzung vom 19.12.2022.
Herr Kranz schlägt vor, dass die Verwaltung die notwendigen Kosten eruiert und das Ergebnis als Protokollnotiz aufgenommen wird.
Diesem Vorschlag schließt sich das Gremium an.
Protokollnotiz:
Die für eine Unterhaltung anfallenden Kosten lassen sich nicht im Vorfeld einer voraussichtlich sehr langfristigen Sondernutzung und dem situativ nicht einschätzbaren Aufwand für die Behebung denkbarer Vandalismusschäden o.ä. verlässlich ermitteln. Eine seriöse Schätzung möglicher Unterhaltungskosten erscheint daher grundsätzlich nicht möglich, dürfte sich aber gleichwohl unter Annahme von höchstens einem jährlichen Vandalismusschaden in einem Rahmen befinden, der einen mittleren 5-stelligen Euro-Betrag nicht übersteigen wird.
Herr Kranz bedankt sich für die abgewogene Stellungnahme seiner Fraktion, sieht jedoch die Anordnung von Gehwegparken auf der Westseite des Kiwittsmoores kritisch.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Es liegen keine Vorlagen vor.
Die Vorsitzende führt aus, dass zu einer Veranstaltung bezgl. der Sanierung Wellingsbütteler Landstraße mittels Postkarten eingeladen wurde. Sie kritisiert, dass die Verteilung nicht ordentlich gelaufen sei. Sie berichtet, dass kein Verkehrskonzept vorläge, und die alten Planungen nicht mit Ergänzungen überarbeitet wurden.
Zusammen mit dem Regionalausschuss Alstertal will die BUKEA in den Regionalausschuss FOLAG kommen, um über die aktuelle Planung zu berichten. Anvisiert sei der 30.10.2023, zu dem sich noch die BUKEA äußern müsse. Diese Sitzung würde im Bezirksamt Hamburg-Nord stattfinden.
Frau Bröker, Gremienbetreuung, erklärt die Herausforderungen einer gemeinsamen Terminfindung zweier Ausschüsse und der BUKEA, zu der u.a. Hamburg-Wasser, Stromnetz Hamburg, etc. gehören.
Frau Schenkewitz schlägt einen früheren Zusatztermin vor.
Frau Ros stimmt dem Vorschlag zu. Der 30.10. sei für die Einarbeitung von Änderungswünschen zu spät.
Diese Auffassung teilen auch Frau Stock, Herr Kranz und Herr Bläsing.
Frau Ros kritisiert die Terminleiste der BUKEA. Sie hätte erwartet, dass die Regionalausschüsse schon viel früher involviert worden wären.
Die Vorsitzende fasst zusammen, dass der 30.10. als Termin für die Vorstellung der Sanierung der Wellingsbütteler Landstraße zu spät sei und schlägt vor, dass der Vorsitzende, Herr Noß, sich mit den Fraktionen über einen gemeinsamen, früheren Sondertermin, verständigen solle.
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Frau Schenkewitz informiert, dass sie von Bürgerinnen und Bürgern auf die immerwährende und aktuelle Inaktivität des Fahrstuhles am U-Bahnhof Kiwittsmoor aufmerksam gemacht worden sei.
Die Vorsitzende erinnert, dass die Hochbahn Hamburg hier Ansprechpartnerin sei.
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Herr Stahr weist auf den Artikel „Geschichte besser verstehen“ im Hamburger Wochenblatt vom 27.05.2023 hin. Hamburg habe eine App zu dem Thema der Rolle Hamburgs zur Kolonialzeit entwickelt. (Der Artikel wird der Niederschrift als Anlage anbei gefügt).
Die Vorsitzende wiederholt auf Nachfragen den Titel der App „Koloniales Erbe“ und unterstützt den Hinweis von Herrn Stahr.
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Die Vorsitzende informiert darüber, dass zwei Anliegen beim Melde-Michel anhängig seien. Einmal handele es sich um den im Tornberg 29 angefahrenen und umgekippten Blumenkübel. Der Anwohner bittet um ordnungsgemäße Herstellung und Reparatur.
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Bei dem weiteren Anliegen handelt es sich um die Brücke der Deutschen Bahn am Sodenkamp. Das dort entstandene Hochbauwerk wurde durch zwei Fußgängergitter gesichert, die jedoch schadhaft seien und somit eine Gefahrenstelle darstellten. Die Vorsitzende bittet auch hier die Verwaltung, sich der Sache anzunehmen.