21-4457

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.05.2023 hier: Alsterdorfer Straße 506 + 562

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.06.2023
Sachverhalt

 

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.05.2023
hier: Alsterdorfer Straße 506 + 562

Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h anordnen

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung

-          Skizze