Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.05.2023 hier: Alsterdorfer Straße 506 + 562
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.05.2023
hier: Alsterdorfer Straße 506 + 562
Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h anordnen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz