21-4461

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.05.2023 hier: Am Hasenberge 50-58

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.06.2023
Sachverhalt

 

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.05.2023

hier: Am Hasenberge 50-58

Anordnung der sog. Service-Lösung

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die sogenannte Service-Lösung an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung

-          VZ-Plan und Skizze