Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.05.2023 hier: Am Hasenberge 50-58
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.05.2023
hier: Am Hasenberge 50-58
Anordnung der sog. Service-Lösung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die sogenannte Service-Lösung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
- Anordnung
- VZ-Plan und Skizze