Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.05.2023 Alsterberg 1, Kehre
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.05.2023
hier: Alsterberg 1, Kehre
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz