Signalgeber für Blinde - mehr Teilhabe in Alsterdorf! Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 03.04.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten,
1. sich gegenüber der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass
weitere Kreuzungen in Alsterdorf mit Straßenverkehrs-Signalanlagen für Blinde und
Sehbehinderte ausgestattet werden.
2. Wir bitten insbesondere um Prüfung der folgenden Kreuzungen:
Begründung:
Um den etwa 150.000 blinden und 500.000 sehbehinderten Menschen in Deutschland eine
sichere und ungehinderte Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen, sind unter
anderem blindenspezifische Einrichtungen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA)
erforderlich.
Grundsätzlich sollten akustische und taktile Signale gemeinsam eingesetzt werden. Dabei
haben akustische Signale den Vorteil, dass sie auch beim Auffinden eines Ampelmastes und
während des Querungsvorgangs bei der Zielorientierung helfen. Taktile Signale lassen sich
dagegen bei Beginn des Querungsvorgangs eindeutiger einer Querungsrichtung zuordnen. Da
bauliche Maßnahmen an den u. g. Kreuzungen nicht kurzfristig zu erwarten sind, fordern wir im
vorliegenden Antrag zumindest die Aufrüstung mit akustischen Signalen.
Nur mit blindenspezifischen Einrichtungen an Straßenverkehrs-Signalanlagen können auch
Blinde und sehbehinderte Menschen am öffentlichen Straßenverkehr selbstständig teilnehmen
und sich dort ohne Unterstützung bewegen. Insbesondere an Hauptverkehrsstraßen sollten
entsprechende Anlagen deshalb zum Standard werden.
In Alsterdorf sind bislang nur wenige Kreuzungen entsprechend ausgestattet, obwohl mit der
Evangelischen Stiftung Alsterdorf eine prominente Einrichtung mit vielen Besucher*innen und
Bewohner*innen mit körperlichen Einschränkungen im Stadtteil liegt. Gleichermaßen für
möglichst alle selbstständig erreichbar sollten wichtige Orte im Stadtteil sein, wie z.B. die
Alsterdorfer Straße mit REWE, der Kirchengemeinde, der nahen U-Bahn-Station Alsterdorf und
weiteren Geschäften und Einrichtungen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Aus- und Nachrüstung von Signalisierungen für Nichtsehende und Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit an Lichtsignalanlagen (LSA) hat für den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) eine hohe Priorität, um Inklusion in Hamburg weiter voranzubringen. Seit vielen Jahren werden alle neuen und instandgesetzten LSA regelhaft mit taktilen und akustischen Signalgebern ausgestattet. Zusätzlich werden auch viele weitere LSA mit akustischen und taktilen Signalgebern nachgerüstet.
Den LSBG erreichen zahlreiche Anfragen aus der Bevölkerung und/oder vom Blinden- und Sehbehindertenverband zur Ergänzung von entsprechenden Signalisierungen an bestimmten LSA. Diese werden vom LSBG geprüft und in das Bauprogramm aufgenommen. Oftmals ist die Nachrüstung entsprechender Signalisierungen aufgrund fehlender technischer Voraussetzung in den Steuergeräten der Anlagen allerdings nicht möglich und nur über eine aufwendige und teure Grundinstandsetzung einschließlich Überarbeitung der gesamten Signalprogrammierung und Erneuerung der technischen Infrastruktur möglich. Diese LSA werden dann in das Grundinstandsetzungsprogramm aufgenommen und sukzessive bearbeitet.
Die LSA Alsterkrugchaussee/Maienweg, Alsterkrugchaussee/Hindenburgstraße, Hindenburgstraße/Maienweg und Deelböge/Alsterdorfer Straße/Braamkamp befinden sich bereits in signaltechnischer Überarbeitung bzw. sind in das Grundinstandsetzungsprogramm aufgenommen, so dass diese Anlagen mit Signalisierungen für Nichtsehende und Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit ausgerüstet werden.
An den LSAHindenburgstraße/Rathenaustraße und Hindenburgstraße/Alsterdorfer Straße sind dem LSBG bisher keine konkreten Hinweise auf Nachrüstung mit Signalisierungen für Nichtsehende und Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit bekannt. Diese LSA befinden sich bislang noch nicht in entsprechender Bearbeitung. Der LSBG wird jedoch prüfen, ob die genannten Anlagen in das Grundinstandsetzungsprogramm aufgenommen werden können.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine