Signalgeber für Blinde - mehr Teilhabe in Alsterdorf! - interfraktioneller Antrag. Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel
Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 03.04.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten,
1. sich gegenüber der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass
weitere Kreuzungen in Alsterdorf mit Straßenverkehrs-Signalanlagen für Blinde und
Sehbehinderte ausgestattet werden.
2. Wir bitten insbesondere um Prüfung der folgenden Kreuzungen:
Begründung:
Um den etwa 150.000 blinden und 500.000 sehbehinderten Menschen in Deutschland eine
sichere und ungehinderte Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen, sind unter
anderem blindenspezifische Einrichtungen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA)
erforderlich.
Grundsätzlich sollten akustische und taktile Signale gemeinsam eingesetzt werden. Dabei
haben akustische Signale den Vorteil, dass sie auch beim Auffinden eines Ampelmastes und
während des Querungsvorgangs bei der Zielorientierung helfen. Taktile Signale lassen sich
dagegen bei Beginn des Querungsvorgangs eindeutiger einer Querungsrichtung zuordnen. Da
bauliche Maßnahmen an den u. g. Kreuzungen nicht kurzfristig zu erwarten sind, fordern wir im
vorliegenden Antrag zumindest die Aufrüstung mit akustischen Signalen.
Nur mit blindenspezifischen Einrichtungen an Straßenverkehrs-Signalanlagen können auch
Blinde und sehbehinderte Menschen am öffentlichen Straßenverkehr selbstständig teilnehmen
und sich dort ohne Unterstützung bewegen. Insbesondere an Hauptverkehrsstraßen sollten
entsprechende Anlagen deshalb zum Standard werden.
In Alsterdorf sind bislang nur wenige Kreuzungen entsprechend ausgestattet, obwohl mit der
Evangelischen Stiftung Alsterdorf eine prominente Einrichtung mit vielen Besucher*innen und
Bewohner*innen mit körperlichen Einschränkungen im Stadtteil liegt. Gleichermaßen für
möglichst alle selbstständig erreichbar sollten wichtige Orte im Stadtteil sein, wie z.B. die
Alsterdorfer Straße mit REWE, der Kirchengemeinde, der nahen U-Bahn-Station Alsterdorf und
weiteren Geschäften und Einrichtungen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Keine