21-4314.1

Signalgeber für Blinde - mehr Teilhabe in Alsterdorf! - interfraktioneller Antrag. Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 04.04.2023 Hauptausschuss Ö 8.10

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 03.04.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

„Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten,

 

1. sich gegenüber der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass

    weitere Kreuzungen in Alsterdorf mit Straßenverkehrs-Signalanlagen für Blinde und

    Sehbehinderte ausgestattet werden.

 

2. Wir bitten insbesondere um Prüfung der folgenden Kreuzungen:

  • Alsterkrugchaussee / Maienweg
  • Alsterkrugchaussee / Hindenburgstraße
  • Hindenburgstraße / Maienweg
  • Hindenburgstr. / Rathenaustr.
  • Hindenburgstraße / Alsterdorfer Straße
  • Deelböge/Alsterdorfer Straße/Braamkamp

 

 

 

Begründung:

 

Um den etwa 150.000 blinden und 500.000 sehbehinderten Menschen in Deutschland eine

sichere und ungehinderte Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen, sind unter

anderem blindenspezifische Einrichtungen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA)

erforderlich.

Grundsätzlich sollten akustische und taktile Signale gemeinsam eingesetzt werden. Dabei

haben akustische Signale den Vorteil, dass sie auch beim Auffinden eines Ampelmastes und

während des Querungsvorgangs bei der Zielorientierung helfen. Taktile Signale lassen sich

dagegen bei Beginn des Querungsvorgangs eindeutiger einer Querungsrichtung zuordnen. Da

bauliche Maßnahmen an den u. g. Kreuzungen nicht kurzfristig zu erwarten sind, fordern wir im

vorliegenden Antrag zumindest die Aufrüstung mit akustischen Signalen.

Nur mit blindenspezifischen Einrichtungen an Straßenverkehrs-Signalanlagen können auch

Blinde und sehbehinderte Menschen am öffentlichen Straßenverkehr selbstständig teilnehmen

und sich dort ohne Unterstützung bewegen. Insbesondere an Hauptverkehrsstraßen sollten

entsprechende Anlagen deshalb zum Standard werden.

In Alsterdorf sind bislang nur wenige Kreuzungen entsprechend ausgestattet, obwohl mit der

Evangelischen Stiftung Alsterdorf eine prominente Einrichtung mit vielen Besucher*innen und

Bewohner*innen mit körperlichen Einschränkungen im Stadtteil liegt. Gleichermaßen für

möglichst alle selbstständig erreichbar sollten wichtige Orte im Stadtteil sein, wie z.B. die

Alsterdorfer Straße mit REWE, der Kirchengemeinde, der nahen U-Bahn-Station Alsterdorf und

weiteren Geschäften und Einrichtungen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

 

Keine 

Lokalisation Beta
Alsterdorf Hindenburgstraße Alsterdorfer Str.

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