21-4460

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.05.2023 hier: Langenhorner Chaussee zwischen Landesgrenze und Nr. 680

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.06.2023
Sachverhalt

 

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.05.2023
hier: Langenhorner Chaussee zwischen Landesgrenze und Nr. 680

Maßnahmen zur Unfallverhütung

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich Maßnahmen zur Unfallverhütung an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung

-          VZ-Plan und Fotos