Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.05.2023 hier: Langenhorner Chaussee zwischen Landesgrenze und Nr. 680
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.05.2023
hier: Langenhorner Chaussee zwischen Landesgrenze und Nr. 680
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich Maßnahmen zur Unfallverhütung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
- Anordnung
- VZ-Plan und Fotos