Verbesserung der Verkehrssicherheit der Carl-Cohn-Schule durch Nachmeldung im Rahmen des "Sichere-Schulwege-Programms" Stellungnahmen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 06.10.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.2
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 07.07.2025 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Die zuständigen Stellen werden gebeten die Carl-Cohn-Schule zum „Sichere-Schulwege-Programm“ bei der BVM nachzumelden.
Die zuständigen Stellen werden gebeten einen Lösungsprozesses wie in Drs. 22/0293 (Gemeinsame Begehungen mit der Schulleitung, Vertreter der Elternschaft und dem zuständigen Polizeikommissariat durchführen und Problemstellen identifizieren, im Anschluss soll die Beurteilung von Verbesserungsmöglichkeiten auch unter Hinzuziehung anderer Träger öffentlicher Belange erfolgen, solange deren Zuständigkeit berührt wird, anschließend soll eine Folgeveranstaltung an der Schule durchgeführt werden, auf der die Ergebnisse der Prüfungen und ggf. bereits durchgeführte Maßnahmen vorgestellt und auf noch folgende Maßnahmen verwiesen werden) beschrieben, einzuleiten und durchzuführen.
Hier sollen die Carl-Cohn-Straße und die Otto-Wels Straße einbezogen werden.
Die zuständigen Stellen werden gebeten zu prüfen, ob in der Carl-Cohn-Straße im Abschnitt zwischen der Alsterdorfer Straße und der Otto-Wels-Straße eine Tempo-30-Zone beidseitig ohne Einschränkung des Radverkehrs eingerichtet werden kann.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob vor der Grundschule in der Carl-Cohn-Straße sogenannte „Kiss & Go“-Zonen eingerichtet werden können, die werktags montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr als Kurzhaltebereiche genutzt werden dürfen.
Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern, Elterntaxis gezielt zu lenken und die Sicherheit der Schulkinder im morgendlichen Bringverkehr zu erhöhen.
Die „Kiss & Go“- Zonen sind im Besten Falle auf beiden Straßenseiten vor der Verkehrsampel einzurichten.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Zu 1.:
Es gibt kein „Sichere-Schulwege-Programm der BVM. Die BVM begleitet den Prozess zur Erstellung eines Leitfadens für die Einrichtung temporärer Schulstraßen. Ein Maßnahmenprogramm ist damit nicht verbunden.
Zu 3.:
Die Einführung einer Tempo-30-Zone wurde unter verkehrspolitisch-konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung durch die BVM geprüft.
In der Carl-Cohn-Straße verkehren keine Buslinien, zudem liegt die Verkehrsstärke im genannten Straßenabschnitt unter 4.000 Kfz/24h. Vor dem Hintergrund der geringen Verkehrsbedeutung ist die Umgestaltung zu einer Tempo-30-Zone als verträglich einzustufen. Aus diesem Grund stimmt die BVM der Einführung einer Tempo-30-Zone in diesem Abschnitt zu.
Die Umsetzung liegt in der fachlichen und finanziellen Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Nord.
Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:
1. Einleitung und Durchführung eines Lösungsprozesses wie in Drs. 22/0293:
Die Polizeibeamten des PK 33 waren mehrfach zu den neuralgischen Zeiten im
Schulumfeld tätig. Besondere Auffälligkeiten konnten dabei nicht festgestellt werden.
Zu einem erneuten Treffen mit Vertretern der Elternschaft und der Schulleitung ist es
bis dato nicht gekommen.
2. Tempo 30 Carl-Cohn-Straße:
Die Straßenverkehrsbehörden ordnen beschränkende Maßnahmen primär aus
Gründen der Sicherheit und Ordnung an.
Im Schulumfeld ist eine Tempo-30-Strecke angeordnet. Der in Rede stehende
Bereich betrifft mithin den Verlauf der Carl-Cohn-Straße zwischen Ohlsdorfer und
Alsterdorfer Straße. Hier werden zwar in Höhe der polizeilichen Liegenschaften
erhöhte Querungsbedarfe erkannt, die aber bis dato keine Gefährdungslage
erkennen ließen.
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone bis zur Alsterdorfer Straße ist nicht möglich.
Die beiden Straßen werden mittels eines Kreisverkehrs verbunden. Rechtlich dürfen
nur zwei gleichwertige Straßen über Kreisverkehre verbunden werden. In der
Alsterdorfer Straße sind 50km/h erlaubt.
Von hier aus wird ein Bedarf an einer Tempo-30-Zone an dem in Rede stehenden
Streckenabschnitt nicht gesehen. Abstimmung zur Einrichtung von Tempo-30-
Strecken erfolgen regelhaft zudem mit VD5, bzw. bei Tempo-30-Zonen obliegt dies
der BVM und ist mit erheblichen baulichen Maßnahmen verbunden.
3. Kiss & Go-Zonen vor der Grundschule:
Die Einrichtung solcher Kiss & Go-Zonen auf öffentlichem Grund ist nicht
vorgesehen.
Insbesondere direkt angrenzend an eine Fußgängerbedarfsampel mit direktem
Schulzugang, ist ein solches Vorhaben durch die damit entstehenden
gefahrenbegründenden Situationen nicht wünschenswert. Durch die Parkvorgänge, offene KFZ-Türen und zusätzliche Personen werden die Sichtdreiecke auf wartende
oder querende Passanten eingeengt.
Im Vergleich zu anderen Leitgedanken hinsichtlich der Schaffung sicherer Schulwege
-insbesondere der Einrichtung von Schulstraßen zum Ausschluss von Elterntaxiskönnte
die Einrichtung solcher Zonen/ Bereiche ggf. zudem zu Irritationen führen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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