22-1275

Verbesserung der Verkehrssicherheit der Carl-Cohn-Schule durch Nachmeldung im Rahmen des "Sichere-Schulwege-Programms" Stellungnahmen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 06.10.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.2

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 07.07.2025 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

  1. Nachmeldung im Rahmen des „Sichere-Schulwege-Programms:

Die zuständigen Stellen werden gebeten die Carl-Cohn-Schule zum „Sichere-Schulwege-Programm“ bei der BVM nachzumelden.

  1. Einleitung und Durchführung eines Lösungsprozesses wie in Drs. 22/0293:

Die zuständigen Stellen werden gebeten einen Lösungsprozesses wie in Drs. 22/0293 (Gemeinsame Begehungen mit der Schulleitung, Vertreter der Elternschaft und dem zuständigen Polizeikommissariat durchführen und Problemstellen identifizieren, im Anschluss soll die Beurteilung von Verbesserungsmöglichkeiten auch unter Hinzuziehung anderer Träger öffentlicher Belange erfolgen, solange deren Zuständigkeit berührt wird, anschließend soll eine Folgeveranstaltung an der Schule durchgeführt werden, auf der die Ergebnisse der Prüfungen und ggf. bereits durchgeführte Maßnahmen vorgestellt und auf noch folgende Maßnahmen verwiesen werden) beschrieben, einzuleiten und durchzuführen.

Hier sollen die Carl-Cohn-Straße und die Otto-Wels Straße einbezogen werden.

  1. Tempo 30 Carl-Cohn-Straße:

Die zuständigen Stellen werden gebeten zu prüfen, ob in der Carl-Cohn-Straße im Abschnitt zwischen der Alsterdorfer Straße und der Otto-Wels-Straße eine Tempo-30-Zone beidseitig ohne Einschränkung des Radverkehrs eingerichtet werden kann.

  1. Kiss & Go-Zonen vor der Grundschule:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob vor der Grundschule in der Carl-Cohn-Straße sogenannte „Kiss & Go“-Zonen eingerichtet werden können, die werktags montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr als Kurzhaltebereiche genutzt werden dürfen.

Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern, Elterntaxis gezielt zu lenken und die Sicherheit der Schulkinder im morgendlichen Bringverkehr zu erhöhen.


Die „Kiss & Go“- Zonen sind im Besten Falle auf beiden Straßenseiten vor der Verkehrsampel einzurichten.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Zu 1.:

Es gibt kein „Sichere-Schulwege-Programm der BVM. Die BVM begleitet den Prozess zur Erstellung eines Leitfadens für die Einrichtung temporärer Schulstraßen. Ein Maßnahmenprogramm ist damit nicht verbunden.

Zu 3.:

Die Einführung einer Tempo-30-Zone wurde unter verkehrspolitisch-konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung durch die BVM geprüft.

In der Carl-Cohn-Straße verkehren keine Buslinien, zudem liegt die Verkehrsstärke im genannten Straßenabschnitt unter 4.000 Kfz/24h. Vor dem Hintergrund der geringen Verkehrsbedeutung ist die Umgestaltung zu einer Tempo-30-Zone als verträglich einzustufen. Aus diesem Grund stimmt die BVM der Einführung einer Tempo-30-Zone in diesem Abschnitt zu.

Die Umsetzung liegt in der fachlichen und finanziellen Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Nord.

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

1. Einleitung und Durchführung eines Lösungsprozesses wie in Drs. 22/0293:

Die Polizeibeamten des PK 33 waren mehrfach zu den neuralgischen Zeiten im

Schulumfeld tätig. Besondere Auffälligkeiten konnten dabei nicht festgestellt werden.

Zu einem erneuten Treffen mit Vertretern der Elternschaft und der Schulleitung ist es

bis dato nicht gekommen.

2. Tempo 30 Carl-Cohn-Straße:

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen beschränkende Maßnahmen primär aus

Gründen der Sicherheit und Ordnung an.

Im Schulumfeld ist eine Tempo-30-Strecke angeordnet. Der in Rede stehende

Bereich betrifft mithin den Verlauf der Carl-Cohn-Straße zwischen Ohlsdorfer und

Alsterdorfer Straße. Hier werden zwar in Höhe der polizeilichen Liegenschaften

erhöhte Querungsbedarfe erkannt, die aber bis dato keine Gefährdungslage

erkennen ließen.

Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone bis zur Alsterdorfer Straße ist nicht möglich.

Die beiden Straßen werden mittels eines Kreisverkehrs verbunden. Rechtlich dürfen

nur zwei gleichwertige Straßen über Kreisverkehre verbunden werden. In der

Alsterdorfer Straße sind 50km/h erlaubt.

Von hier aus wird ein Bedarf an einer Tempo-30-Zone an dem in Rede stehenden

Streckenabschnitt nicht gesehen. Abstimmung zur Einrichtung von Tempo-30-

Strecken erfolgen regelhaft zudem mit VD5, bzw. bei Tempo-30-Zonen obliegt dies

der BVM und ist mit erheblichen baulichen Maßnahmen verbunden.

3. Kiss & Go-Zonen vor der Grundschule:

Die Einrichtung solcher Kiss & Go-Zonen auf öffentlichem Grund ist nicht

vorgesehen.

Insbesondere direkt angrenzend an eine Fußgängerbedarfsampel mit direktem

Schulzugang, ist ein solches Vorhaben durch die damit entstehenden

gefahrenbegründenden Situationen nicht wünschenswert. Durch die Parkvorgänge, offene KFZ-Türen und zusätzliche Personen werden die Sichtdreiecke auf wartende

oder querende Passanten eingeengt.

Im Vergleich zu anderen Leitgedanken hinsichtlich der Schaffung sicherer Schulwege

-insbesondere der Einrichtung von Schulstraßen zum Ausschluss von Elterntaxiskönnte

die Einrichtung solcher Zonen/ Bereiche ggf. zudem zu Irritationen führen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Alsterdorfer Straße Carl-Cohn-Straße Otto-Wels-Straße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.