22-1424.1.1

Carl-Cohn-Straße: Tempo-30-Strecke auf gesamter Länge zwischen Otto-Wels-Straße und Bilser Straße zur Erhöhung der Schulwegsicherheit Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 16.10.2025 Bezirksversammlung Ö 5.5

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 06.10.2025 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

  1. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, auf der gesamten Carl-Cohn-Straße zwischen Otto-Wels-Straße und Bilser Straße (letzte Kreuzung vor dem Kreisel an der Alsterdorfer Straße) eine Tempo-30-Strecke einzurichten.
  1. Die Maßnahme soll prioritär unter dem Gesichtspunkt der Schulwegsicherheit geprüft und umgesetzt werden. Dabei sind insbesondere die Wegebeziehungen von Schüler*innen zu berücksichtigen, die die Carl-Cohn-Straße queren oder entlang gehen bzw. dort mit dem Fahrrad fahren.

Begründung:

Die Schulwegsicherheit ist ein zentrales Anliegen aller demokratischen Fraktionen in dieser Bezirksversammlung. Über Parteigrenzen hinweg besteht Einigkeit darüber, dass Kinder und Jugendliche sich sicher und selbstständig im öffentlichen Raum bewegen können müssen. Die Verpflichtung zur Umsetzung der Vision Zero dem Ziel, keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr zu beklagen ist dabei ein gemeinsamer Maßstab für die Verkehrspolitik in unserem Bezirk.

Im Rahmen der Drucksache 22-1190 [1] wurde eine Tempo-30-Zone auf der Carl-Cohn-Straße politisch gewollt und von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Drucksache 22-1275 [2]) ausdrücklich befürwortet. Allerdings lehnen das Bezirksamt (Drucksache 22-1190.1.1 [3]) und die Polizei (Drucksache 22-1275) die Umsetzung einer solchen Zone ab, da sie mit hohen baulichen Kosten verbunden wäre und die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Tempo-30-Zone ab dem Kreisverkehr Carl-Cohn-Straße / Alsterdorfer Straße nicht vorsieht.

Eine Tempo-30-Strecke hingegen würde das gleiche verkehrspolitische Ziel verfolgen mlich die Erhöhung der Schulwegsicherheit und könnte mit deutlich geringerem Aufwand zwischen Otto-Wels-Straße und Bilser Straße eingerichtet werden. Damit wäre eine pragmatische und kosteneffiziente Lösung möglich, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf ihrem Schulweg verbessert.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Stellungnahme

Die Anordnung von Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Nr. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen, Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern wird in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt. Die in § 45 Absatz 9 Nr. StVO neu hinzugekommenenEinrichtungen und Objekte, wie Fußngerüberwege, Spielplätze, hochfrequentierten Schulwege und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, sind noch nicht Bestandteil der aktuellen HRVV. Diese werden in einer Fortschreibung der HRVV in selbige aufgenommen. Aktuell befindet sich die Fortschreibung der HRVV noch in der behördeninternen Absprache. Nach Veröffentlichung der fortgeschriebenen HRVV durch Amt A 43 wird diese Gültigkeit entfalten und kann im Fall der Carl-Cohn-Straße im Rahmen der Prüfung der Einrichtung einer Tempo 30-Strecke ihre Anwendung finden.

Fazit

Die StVO-Novelle sieht die erleichterte Anordnung von Tempo 30 km/h für weitere bestimmte Fallgruppen vor (Fußngerüberwege, Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen). Aufgrund dessen ist eine Fortschreibung der HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen erforderlich. Sobald diese vorliegt, können die neuen Fallgruppen rechtssicher geprüft werden.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien