Verbesserung der Verkehrssicherheit der Carl-Cohn-Schule durch Nachmeldung im Rahmen des "Sichere-Schulwege-Programms" Stellungnahme des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 06.10.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 07.07.2025 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Die zuständigen Stellen werden gebeten die Carl-Cohn-Schule zum „Sichere-Schulwege-Programm“ bei der BVM nachzumelden.
Die zuständigen Stellen werden gebeten einen Lösungsprozesses wie in Drs. 22/0293 (Gemeinsame Begehungen mit der Schulleitung, Vertreter der Elternschaft und dem zuständigen Polizeikommissariat durchführen und Problemstellen identifizieren, im Anschluss soll die Beurteilung von Verbesserungsmöglichkeiten auch unter Hinzuziehung anderer Träger öffentlicher Belange erfolgen, solange deren Zuständigkeit berührt wird, anschließend soll eine Folgeveranstaltung an der Schule durchgeführt werden, auf der die Ergebnisse der Prüfungen und ggf. bereits durchgeführte Maßnahmen vorgestellt und auf noch folgende Maßnahmen verwiesen werden) beschrieben, einzuleiten und durchzuführen.
Hier sollen die Carl-Cohn-Straße und die Otto-Wels Straße einbezogen werden.
Die zuständigen Stellen werden gebeten zu prüfen, ob in der Carl-Cohn-Straße im Abschnitt zwischen der Alsterdorfer Straße und der Otto-Wels-Straße eine Tempo-30-Zone beidseitig ohne Einschränkung des Radverkehrs eingerichtet werden kann.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob vor der Grundschule in der Carl-Cohn-Straße sogenannte „Kiss & Go“-Zonen eingerichtet werden können, die werktags montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr als Kurzhaltebereiche genutzt werden dürfen.
Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern, Elterntaxis gezielt zu lenken und die Sicherheit der Schulkinder im morgendlichen Bringverkehr zu erhöhen.
Die „Kiss & Go“- Zonen sind im Besten Falle auf beiden Straßenseiten vor der Verkehrsampel einzurichten.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 2.:
Siehe hierzu Drs. 22-0402 (Antwort des Bezirksamtes auf Drs. 22-0293) und Drs. 22- 0507 (Bericht zu durchgeführten Projekte Fußverkehrsförderung im Schulumfeld).
Das Bezirksamt hat am 05.09.2023 gemeinsam mit der Schulleitung, Vertretenden des Lehrpersonals, Vertretenden des Elternrates, einem Vertreter des Regionalausschusses Eppendorf- Winterhude sowie Vertretenden des Polizeikommissariats 33 eine Begehung des Schulumfeldes durchgeführt und Problemstellen identifiziert. Im Anschluss erfolgte die Beurteilung von Verbesserungsmöglichkeiten auch unter Hinzuziehung anderer Träger öffentlicher Belange, solange deren Zuständigkeit berührt wurde.
Das Bezirksamt hat am 26.06.2024 eine „Ausblick“veranstaltung durchgeführt, auf der die Ergebnisse der Prüfungen und bereits durchgeführte Maßnahmen, wie die Optimierung der FSLA zu Schulzeiten vor dem Schuleingang Carl-Cohn- Straße, die Verbesserung des Verbindungsweges zwischen Carl-Cohn-Straße und Otto-Wels- Straße für den Fuß- und Radverkehr und die Instandsetzung des Gehwegs und Neuordnung der Fahrradbügel / Absperrpoller vor dem Schuleingang sowie auf noch folgende mögliche Maßnahmen vorgestellt wurden. Beispiele sind der Umbau der Überfahrt des ehemaligen Lehrendenparkplatzes, die Instandsetzung Radweg in der Otto-Wels-Straße, das Einrichten und Testen eines Schulexpress einzuführen.
Auf die Drs. 22-0402 (Antwort des Bezirksamtes auf Drs. 22-0293 und Drs. 22-0507 (Bericht zu durchgeführten Projekten Fußverkehrsförderung im Schulumfeld) wird verwiesen. Das BA steht mit der Schulleitung im Austausch hinsichtlich der Erörterung und Evaluation durchgeführter Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegesicherheit.
Zu. 3.:
Ergänzend zur Einschätzung der BVM nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Allein die durchschnittliche Verkehrsstärke ist aus bezirklicher Sicht nicht ausschlaggebend für die Machbarkeit zur Einrichtung bzw. Erweiterung einer Tempo-30-Zone. Der Schwerlastanteil liegt in der Carl-Cohn-Straße gemäß einer Zählung aus 2023 bei ca. 4 %. Die Carl-Cohn-Straße ist verkehrsbedeutend bei der Abwicklung von Konzert- und Sportveranstaltungen der Alsterdorfer Sporthalle. Zudem sind u.a. polizeiliche Liegenschaften an die Carl-Cohn-Straße angebunden, die unter Umständen durch verkehrsberuhigende Maßnahmen weiter eingeschränkt würden.
Durch eine Hinzunahme der Carl-Cohn-Straße erweitern sich vorhandene Tempo-30-Zonen erheblich und verlieren unter Umständen an Akzeptanz. Das Anordnen von Verkehrszeichen VZ 274.1/2 „Tempo-30-Zone“ sowie Entfernen von Markierung und vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen für eine Tempo-30-Zone allein wird als nicht ausreichend bewertet. Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) kennzeichnen sich Tempo-30-Zonen durch die grundsätzliche Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“, das ausnahmslose Fehlen von Lichtsignalanlagen, Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien aus.
Mit Blick auf das Prinzip der selbsterklärenden Straße und auf Grundlage der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) wird der Radverkehr in einer Tempo-30-Zone auf Grund der Verkehrsberuhigung auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt. Aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnitts in der Carl-Cohn- Straße und den nicht vollständig nutzbaren untermaßigen baulichen Radwegen sind aus verkehrsplanerischer Sicht bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Akzeptanz einer Erweiterung der vorhandenen Tempo-30-Zonen zwingend erforderlich.
Eine Umplanung und Umbau der Carl-Cohn-Straße zwischen Alsterdorfer Straße und Otto-Wels-Straße zur Tempo- 30-Zone müsste zunächst im bezirklichen Bauprogramm priorisiert werden. Eine Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist voraussichtlich aufgrund der der hohen zu erwartenden Kosten, der erforderlichen Planungsabläufe, der derzeitigen personellen und finanziellen Ressourcen sowie den vielen langjährigen Bauaktivitäten im Umfeld (z.B. Otto-Wels-Straße durch LSBG) nicht zeitnah realisierbar.
Ob die Einführung einer Tempo-30-Zone mit erforderlichem Rückbau der Fußgängerlichtsignalanlage Höhe Carl-Cohn-Schule sowie dem vollständigen Rückbau der baulichen Radwege die gewünschten Ziele zur Verbesserung der Schulwegsicherung an der Carl-Cohn-Schule erreicht wird oder ob der Bestand mit einer Tempo-30-Strecke, vorhandener Fußgängerlichtsignalanlage und Haltverbotsstrecken am Schuleingang nicht genügend Verkehrssicherheit bieten, wäre vergleichend zu prüfen.
Ergänzend sei angemerkt, dass (Grundschul-)Kinder bis 10 Jahre wahlweise Rad- oder Gehwege befahren dürfen. Fahren Kinder auf Gehwegen, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (s. StVO §1 Abs.1).
Zu 4.:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Sogenannte Kiss & Ride -Zonen sind Kurzzeitparkplätze, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht spezifisch geregelt sind. Gemäß § 45 Abs. 9 können Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Ggf. eingerichtete Kurzzeitparkplätze könnten zudem nicht effektiv überwacht werden. Zum Absetzen und Einsammeln von Schulkindern können auch Parkplätze in der Umgebung genutzt werden. Mit ein wenig Abstand zum Schulstandort können sicherlich gute und individuelle Haltemöglichkeiten gefunden werden, von wo die Schulkinder die letzten 100 m bis 200 m zuFuß zur Schule gehen können. „Zu Fuß zur Schule“ wird von vielen Hamburger Behörden gefördert und unterstützt. Kurzzeitparkplätze im unmittelbaren Eingangsbereich der Schule wären hier kontraproduktiv, da Sie in der Regel die Verkehrssituation vorm Schuleingang verschlechtern und somit die Verkehrssicherheit gefährden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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