21-2416.02

Ergänzungsantrag zum gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Tempo 30 im Ernst-Bergeest-Weg

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.02.2023
Sachverhalt

:

Petitum/Beschluss

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde wird gebeten im Ausschuss für Mobilität und Inneres Auskunft zu erteilen, wie sich aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde die Situation im Ernst-Bergeest-Weg mit der Grundschule Marmstorf und der Elbkinder-Kita aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht von der Situation in der Alsterdorfer Straße / Grundschule Alsterdorfer Straße unterscheidet:

Ein Zugang zum großumigen Schulhof befindet sich (…) am Ende einer Feuerwehrzufahrt, ca. 40 m von der Alsterdorfer Straße entfernt. Die Zufahrt ist mit einer Schranke gesichert, (…). Insofern besteht kein direkter Zugang zur Straße.“

Quelle: Drs. 20-6938, Bezirksversammlung Hamburg-Nord

Trotzdem hat die Verkehrsdirektion mittlerweile entschieden, dass dort bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach Bautätigkeit eine Tempo-30-Strecke vor der Grundschule eingerichtet wird (https://hamburgerwochenblatt.de/ausgabe-winterhude/winterhude/tempo-30-kommt-nun-endlich/). Die Schüler*innenzahl in Marmstorf ist erheblich größer als an der Alsterdorfer Straße.

Ggf. wird die örtliche Straßenverkehrsbehörde um Vorlage des Falles bei der zuständigen Stelle der BIS gebeten, um dafür Sorge zu tragen, dass örtliche Entscheidungen nach gleichen Sachgründen getroffen werden.

Sofern es der Ermessensspielraum zulässt, bekräftigt die Bezirksversammlung Harburg ihren Beschluss für die Anordnung einer Tempo-30-Strecke vor diesen Einrichtungen und bittet um die im Beschluss zur Drs. 21-2416 enthaltene anschließende Prüfung der Verbindung der im Ernst-Bergeest-Weg dann angeordneten Tempo-30-Strecken zu einer durchgehenden Strecke.