Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Tempo 30 im Ernst-Bergeest-Weg
Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 2.16
Der Ernst-Bergeest-Weg zählt bisher zum Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Hamburg. Er verbindet den Marmstorfer Weg mit der Bremer Straße und in seinem Verlauf befinden sich die zentralen Einrichtungen des Stadtteils: Am östlichen Ende die Auferstehungskirche, von dort aus in Richtung Westen die Grundschule Marmstorf, die Elbkinder-Kita Ernst-Bergeest-Weg, das Gemeindehaus der Auferstehungsgemeinde, das Marmstorfer Einkaufszentrum, das Alisea-Seniorendomizil, sowie der Beutnerring mit weiteren Einzelhandelsgeschäften, einer weiteren Kita (Krabbelkiste) und mehreren Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.
Vom ÖPNV wird der Ernst-Bergeest-Weg mit den Buslinien 145, 245 und 345 erschlossen und an das Harburger Zentrum angebunden. Im Ernst-Bergeest-Weg selbst verkehren bis zu 8 Bussen pro Stunde und Richtung; zusätzliche Kapazitäten werden am Knotenpunkt Marmstorfer Weg mit weiteren bis zu 6 Fahrten pro Stunde und Richtung bereitgestellt.
Insbesondere im Umfeld der Schule und der Elbkinder-Kita herrscht morgens und mittags zu Bring- und Abholzeiten reger, zuweilen chaotischer Verkehr. Vor Schule und Kita verfügt der Ernst-Bergeest-Weg über eine zusätzliche, baulich getrennte Fahrspur am südlichen Fahrbahnrand, die Schrägparkstände erschließt. Trotzdem wird von zahlreichen Eltern auf den Fahrbahnen oder in der Feuerwehrzufahrt der Schule geparkt und Kinder im Grundschulalter queren ungesichert die beiden Fahrstreifen. Wiederholt kam es hier schon zu kleineren Unfällen, glücklicherweise bisher ohne schwerwiegende Folgen. Der Elternrat der Schule Marmstorf hat sich wiederholt für eine Anordnung einer Tempo-30-Strecke eingesetzt, bisher aber erfolglos. Nach Auskunft der Elternschaft wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde / PK 46 argumentiert, dass die Schule aufgrund des Parkstreifens keinen „unmittelbaren Zugang“ zum Ernst-Bergeest-Weg habe. Vor dem Hintergrund, dass im §45 Abs. 9 StVO und der VwV zur StVO inkl. der Begründung des Gesetzgebers aber ausdrücklich für die Prüfung darauf die Frage abgehoben wird, ob erhebliches Verkehrsaufkommen an der Straße zu verzeichnen ist, wäre eine solche Bewertung auf einen Ermessensfehler zu überprüfen.
Auch im Umfeld des Einkaufszentrums herrscht über weite Teile des Tages reger Fuß- und Radverkehr neben den ebenfalls zahlreichen Kund*innen, die mit dem PKW zum Einkaufen dorthin kommen.
Seit einigen Jahren befindet sich auch das Seniorenzentrum Alisea in Betrieb, das unmittelbar an der Einmündung der Straße Am Diggen zum Ernst-Bergeest-Weg liegt. Bewohner*innen und Besuchende nutzen überwiegend die Wegeverbindung des Ernst-Bergeest-Weges um die Einrichtung zu erreichen und zu verlassen.
Schule, Kita und Seniorendomizil befinden sich innerhalb einer Strecke von ca. 650m. Jede Einrichtung für sich hat sowohl einen unmittelbaren Zugang zum Ernst-Bergeest-Weg als auch einen erheblichen Quell- und Zielverkehr. Eine Reduzierung der Regelgeschwindigkeit auf 30 Kmh von jeweils 300m Länge vor den Einrichtungen würde zu einer Lücke von weniger als 100m zwischen den Abschnitten Schule/Kita und Seniorendomizil führen. Gemäß Verwaltungsverordnung zur StVO ist in solchen Fällen eine Verbindung der beiden Tempo-30-Strecken zu einer durchgehenden Strecke zulässig.
Gegen die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke können Fahrtzeitverlängerungen im Busverkehr sprechen. Westlich des Einkaufszentrums verkehrt nur noch die Linie 245 bis zur Endhaltestelle Beutnerring, wo die Busse pausieren. Zwischen Einkaufszentrum und dem Marmstorfer Weg befindet sich in Richtung Osten die zusätzliche Haltestelle Eddelbüttelkamp am Fahrbahnrand. Aufgrund der Topografie, zweier Fußgängerampeln und der kurzen Abstände zwischen den Haltestellen erreicht kaum ein Bus über längere Strecken die zulässige Geschwindigkeit von 50 Kmh. Fahrtzeitverzögerungen dürften also bei einer Temporeduzierung nur in überschaubarem Maße eintreten. Gegenüber dem motorisierten Individualverkehr würde keine Verzögerung eintreten. Relativ gesehen würde die Geschwindigkeit des Busverkehrs gegenüber dem PKW-Verkehr sogar etwas gewinnen, weil die Phasen der zügigen Beschleunigung von PKW im Vergleich zum HVV-Bus verkürzt werden.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass für den Ernst-Bergeest-Weg geprüft wird:
1. Ob für die Grundschule Marmstorf, die Kita Ernst-Bergeest-Weg und das Seniorendomizil Alisea jeweils die Voraussetzungen für die Anordnung einer Tempo-30-Strecke nach $45 Abs. 9 StVO vorliegen.
2. Ob bei positivem Ausgang der Prüfungen unter 1. die anzuordnenden Tempo-30-Strecken miteinander verbunden werden können, weil der zwischen den Enden der beiden Strecken verbleibende Straßenabschnitt ohne Temporeduzierung kürzer als 300m ist.
Sollte behördlicherseits für eine oder mehrere der genannten Einrichtungen die Auffassung vertreten werden, dass aufgrund der Lage des zentralen Eingangs der jeweiligen Einrichtung eine Anordnung ausgeschlossen sein, bittet die Bezirksversammlung um eine ausführliche Erläuterung der Rechtsauffassung im MOBI.
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