Sichere Schulwege JETZT! - Carl-Cohn-Schule Ampel Otto-Wels-Straße, Radwege wiederherstellen, Tempo 30, Querung Carl-Cohn-Straße - Antrag der GRÜNE-Fraktion
Letzte Beratung: 02.11.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 5.4
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude der Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen: Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung und die Bezirksamtsleitung werden gebeten,
Die Schulgemeinschaft der Carl-Cohn-Schule hat sich anlässlich der Versammlung mit Sternfahrt „Sichere Schulwege JETZT!“ am 26. September 2026 mit einer Eingabe an die Bezirksversammlung gewandt [1]. Der Elternrat trägt die Eingabe. Rund 600 Grund- und Vorschulkinder besuchen die Schule, die zwischen der vierspurigen Otto-Wels-Straße und der Carl-Cohn-Straße liegt. Die Eltern beschreiben ihre Schulwege genau und belegen sie mit Fotos: zugeparkte Radwege, schmale Gehwege, wendende Elterntaxis vor dem Eingang und eine Ampel, an der Kinder zwischen den Fahrbahnen stranden. Wir greifen die Eingabe mit diesem Antrag auf.
Die Ampel an der Otto-Wels-Straße ist die Stelle mit dringendstem Änderungsbedarf. Die Fußgängerampel am Verbindungsweg zur Schule ist nach Schilderung der Eltern zweistufig geschaltet. Wer zu Fuß geht oder Rad fährt, kommt nicht in einem Zug über beide Fahrbahnen. Die Grünphase ist kurz, die Wartefläche auf der Schulseite zu klein. Morgens drängen sich dort hunderte Kinder direkt an einer Hauptverkehrsstraße. Eine geänderte Schaltung braucht keinen Umbau der Straße und wirkt sofort.
Tempo 30 in der Carl-Cohn-Straße ist seit 2025 beschlossen und bis heute nicht umgesetzt. Die Straße ist zwischen Otto-Wels-Straße und Kreisverkehr Alsterdorfer Straße knapp einen Kilometer lang. Tempo 30 gilt nur auf rund 350 Metern zwischen Otto-Wels-Straße und Ohlsdorfer Straße, auf den übrigen rund 600 Metern gilt Tempo 50. Der Regionalausschuss hat am 6. Oktober 2025 einstimmig eine Tempo-30-Strecke bis zur Bilser Straße empfohlen, der Hauptausschuss ist dem gefolgt [2]. Die Polizei stellte die Prüfung zurück: Die neuen Fallgruppen der StVO, darunter hochfrequentierte Schulwege, seien noch nicht in den Hamburger Richtlinien (HRVV) enthalten. Nach deren Fortschreibung könnten sie auf die Carl-Cohn-Straße angewendet werden [2].
Die fortgeschriebene HRVV liegt seit dem 22. Januar 2026 vor [3]. Eine Stellungnahme der Polizei zum Beschluss auf dieser Grundlage ist dem Regionalausschuss bislang nicht zugegangen. Die in Aussicht gestellte Prüfung ist aus unserer Sicht offen. Lediglich in der Antwort auf eine Anfrage zu anderen Schulstandorten führt die Innenbehörde die Carl-Cohn-Straße in einer Tabelle als negativ geprüft auf, mit einem Satz Begründung und ohne Zähldaten [4]. Das ersetzt keine nachvollziehbare Prüfung. Für Tempo 30 sprechen fünf Gründe:
• Die Eingabe der Schulgemeinschaft belegt die Carl-Cohn-Straße als täglich genutzten Schulweg zu Fuß und mit dem Rad [1].
• Die Innenbehörde räumt selbst ein, dass wenige Kinder zu Fuß und auf dem Rad die Folge eines als unsicher empfundenen Schulwegs sein können. Dieser Zusammenhang ist in die Abwägung einzustellen [4].
• Nach der HRVV kann sich ein hochfrequentierter Schulweg aus einem Schulwegplan ergeben, den Schule, Straßenverkehrsbehörde und Polizei gemeinsam erarbeiten [3]. Ein solcher Plan sollte für die Carl-Cohn-Schule entstehen.
• Tempo 30 ist seit der StVO-Novelle auch an Fußgängerüberwegen möglich. Liegen zwei Tempo-30-Abschnitte weniger als 500 Meter auseinander, sollen sie nach der HRVV verbunden werden [3]. Das Ende der heutigen Tempo-30-Strecke und der Fußgängerüberweg in Höhe Bilser Straße liegen rund 500 Meter auseinander. Ein Zebrastreifen am Bruno-Georges-Platz läge dazwischen
• Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat einer Tempo-30-Zone bereits zugestimmt. In der Straße fahren keine Linienbusse, die Verkehrsstärke liegt unter 4.000 Kfz am Tag [5].
Die Skizze zeigt die Carl-Cohn-Straße von der Ampel an der Otto-Wels-Straße bis zum Kreisverkehr. Die Lage von Kreisverkehr, gefordertem Zebrastreifen und Fußgängerampel an der Otto-Wels-Straße ist geschätzt, die Längen sind gerundet.
Am Bruno-Georges-Platz fehlt eine sichere Querung. Zwischen dem Fußgängerüberweg in Höhe Bilser Straße und der Fußgängerampel an der Schule liegen rund 700 Meter ohne gesicherte Querung. Genau dort liegen Polizeigelände, Polizeimuseum und Budo-Zentrum, das viele Kinder nach der Schule besuchen. Die Polizei erkennt in Höhe ihrer Liegenschaften selbst „erhöhte Querungsbedarfe“ [5]. Seit der StVO-Novelle setzt ein Zebrastreifen keine besondere Gefahrenlage mehr voraus.
Radwege sind zugeparkt, Gehwege zu schmal. In weiten Teilen der Carl-Cohn-Straße ist halbachsiges Gehwegparken angeordnet, vorhandene Radwege dienen als Parkplatz [1]. Kinder bis acht Jahre dürfen mit dem Rad nicht auf der Fahrbahn fahren, Kinder bis zehn dürfen den Gehweg nutzen (§ 2 Abs. 5 StVO). Grundschulkinder sind deshalb auf freie Geh- und Radwege angewiesen. Wo der Platz nicht für Kinder und parkende Autos zugleich reicht, hat die Sicherheit der Kinder Vorrang. Ein Antrag von GRÜNEN und Volt dazu fand im Juli 2025 keine Mehrheit [6]. Die neue Eingabe zeigt: Das Problem ist geblieben.
Elterntaxis rangieren vor dem Schuleingang. Trotz aller Geh-Initiativen bleibt ein Rest an Hol- und Bringverkehr. Die Polizei hat 2025 Kiss-and-Go-Zonen direkt an der Fußgängerampel am Schulzugang abgelehnt, weil haltende Autos dort die Sicht auf querende Kinder verstellen [5]. Die Eltern schlagen deshalb eine Zone in angemessener Entfernung vor. Das nimmt den Einwand der Polizei auf und holt das Rangieren vom Eingang weg.
Otto-Wels-Straße und Traute-Lafrenz-Straße brauchen den Umbau. Der Radweg zwischen U Alsterdorf und Carl-Cohn-Straße ist nach Schilderung der Eltern schmal, schadhaft und häufig zugeparkt [1]. Die Stadtparkuntersuchung von 2022 schlägt vor, die damalige Hindenburgstraße und heutige Otto-Wels-Straße/Traute Lafrenz-Straße von vier auf zwei Fahrspuren zurückzubauen [7]. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant die Umgestaltung zwischen Alsterbrücke und Jahnring spätestens seit 2020 [8]. Diese Planung muss die Schulwege der Carl-Cohn-Schule von Anfang an mitdenken.
Kinder sollen selbstständig und sicher zur Schule kommen: zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller.
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude der Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen: Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung und die Bezirksamtsleitung werden gebeten,
sich bei der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und dem LSBG dafür einzusetzen, dass die Fußgängerampel an der Otto-Wels-Straße in Höhe des Verbindungsweges zur Carl-Cohn-Schule spätestens zum Schuljahr 2027/28 wie folgt angepasst wird:
a) Die Ampel wird zu jeder Tageszeit so geschaltet, dass Grundschulkinder beide Fahrbahnen in einem Zug queren können, ohne auf der Mittelinsel warten zu müssen.
b) Zu den Ankunfts- und Abholzeiten der Schule, mindestens an Schultagen von 7:30 bis 8:30 Uhr, verlängert sich die Wartezeit am Fahrbahnrand gegenüber heute nicht. Die Abholzeiten werden mit der Schule abgestimmt. Eine kürzere Freigabezeit für den Kfz-Verkehr wird dafür ausdrücklich in Kauf genommen.
c) Außerhalb dieser Zeiten kann sich die Wartezeit am Fahrbahnrand verlängern.
d) Die Anpassung erfolgt unabhängig von der geplanten Umgestaltung der Otto-Wels- und der Traute-Lafrenz-Straße.
e) Geprüft wird, wie sich die Wartefläche auf der Schulseite vergrößern lässt;
sich bei der Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass auf der Carl-Cohn-Straße von der Otto-Wels-Straße bis zum Kreisverkehr Alsterdorfer Straße durchgehend eine Tempo-30-Strecke angeordnet wird. Dazu wird die Straßenverkehrsbehörde gebeten,
a) die Carl-Cohn-Straße auf Grundlage der HRVV vom 22. Januar 2026 und der Eingabe der Schulgemeinschaft als hochfrequentierten Schulweg zu prüfen und dabei zu berücksichtigen, dass geringe Zahlen von Kindern zu Fuß und auf dem Rad die Folge des unsicheren Schulwegs sein können;
b) gemeinsam mit Schulleitung, Elternrat und Bezirksamt einen Schulwegplan für die Carl-Cohn-Schule zu erarbeiten;
c) unabhängig davon Tempo 30 an den Fußgängerüberwegen der Carl-Cohn-Straße und damit verbunden den Lückenschluss zur bestehenden Tempo-30-Strecke zu prüfen;
d) dem Regionalausschuss das Ergebnis mit Begründung schriftlich mitzuteilen, einschließlich Zähltagen, Uhrzeiten und Zahlen. Das gilt auch für die in Drs. 22-2438 genannte Prüfung;
zu prüfen, wie die Radwege in der Carl-Cohn-Straße zwischen Kreisverkehr Alsterdorfer Straße und Schule wiederhergestellt und verbessert werden können.
a) Zu prüfen sind insbesondere die Verlagerung des Parkens zwischen die Bäume oder auf die Fahrbahn und die Aufhebung des angeordneten Gehwegparkens dort, wo es Rad- und Gehwege blockiert.
b) Der Regionalausschuss spricht sich dafür aus, sichere Rad- und Gehwege für Schulkinder auch dann herzustellen, wenn dadurch Parkraum entfällt. Die Prüfung weist die Zahl der entfallenden Parkstände aus.
c) Mit der Polizei wird geklärt, wie Beschäftigte der angrenzenden Liegenschaften verstärkt auf dem eigenen Gelände parken können.
d) Bis zu einer Umgestaltung wird das Parken auf Rad- und Gehwegen zu den Schulwegzeiten verstärkt überwacht;
gemeinsam mit Schulleitung, Elternrat und Polizei zu prüfen, wo im Umfeld der Schule eine Hol- und Bringzone („Kiss and Ride“) eingerichtet werden kann, etwa als zeitlich beschränktes Haltverbot an Schultagen. Die Zone liegt in ausreichendem Abstand zum Schuleingang und zur Fußgängerampel, damit Elterntaxis nicht mehr vor dem Eingang rangieren;
sich bei der Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass ein Fußgängerüberweg über die Carl-Cohn-Straße in Höhe Bruno-Georges-Platz/Budo-Zentrum geprüft und bei positivem Ergebnis angeordnet wird. Das Bezirksamt prüft parallel die baulichen Voraussetzungen wie Beleuchtung, Sichtfelder und Barrierefreiheit;
sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und dem LSBG dafür einzusetzen, dass
a) die Otto-Wels-Straße nördlich des Jahnrings und die Traute-Lafrenz-Straße entsprechend der Stadtparkuntersuchung umgestaltet werden;
b) die Planung die Bedürfnisse der Schulkinder der Carl-Cohn-Schule ausdrücklich berücksichtigt: breite Geh- und Radwege, sichere Querungen, ausreichende Warteflächen an Ampeln und Bushaltestellen sowie eine durchgehende Führung über die Zufahrt zum Polizeigelände;
c) Schulleitung und Elternrat an der Planung beteiligt werden;
Für die GRÜNE Fraktion
Thorsten Schmidt
[1] Eingabe der Schulgemeinschaft der Carl-Cohn-Schule vom 24.09.2026, „Sichere Schulwege JETZT!“ (Drs-Nr. 22-2712)
[3] HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen vom 22.01.2026
[4] Drs. 22-2438
[5] Drs. 22-1275
[6] Drs. 22-1198
[7] Untersuchung der Erweiterungsmöglichkeiten des Hamburger Stadtparks, Kurzfassung
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.