Sichere Schulwege Eimsbüttel als Fahrradstadt auch für Kinder Antwort auf Drs. 20-2627
In Bezug auf die Drs. 20-2627 kann folgender Sachstand gemeldet werden:
1.Erarbeitung von Radschulwegeplänen
Die Erarbeitung von Radschulwegeplänen liegt im Zuständigkeitsbereich der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Eine Bearbeitung durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) erfolgt nicht. Die Belange an Radschulwege werden aber im Zuge der Veloroutenplanungen und bei sonstigen Straßenplanungen berücksichtigt.
2. a) Durchführen einer Befragung am Albrecht-Thaer-Gymnasium und an der Grundschule Turmweg
Die Befragung wird derzeit in den Schulen durchgeführt. In den Sommerferien sollen die Fragebögen ausgewertet werden. Anschließend sollen gegen Ende des Jahres die Ergebnisse im Mobilitätsforum vorgestellt werden.
2. b) Berücksichtigung der Bedürfnisse der Stadtteilschule Niendorf bei den Planungen Paul-Sorge-Straße
Bei der Planung Paul-Sorge-Straße wird die Stadtteilschule Niendorf intensiv beteiligt. Die Erste Verschickung erfolgte am 22.02.2018.
2. c) Verbesserung der Erreichbarkeit der Schule Brehmweg durch bauliche Maßnahmen
Derzeit wird der Brehmweg und die Einmündung zur Hagenbeckstraße überplant und auch Verbesserungen für den Radverkehr berücksichtigt. Die Realisierung der Maßnahme ist für 2018 vorgesehen.
2. d) Verbesserungen der Verkehrssituation an der Julius-Leber-Schule
Derzeit konnten noch keine Gespräche mit der Julius-Leber-Schule aufgenommen
werden. Das Thema soll 2019 aufgegriffen werden, da auch die Erfahrungen aus der Schülerbefragung aus dem Jahr 2018 (s. 2a) mit einfließen sollen.
3. a) Erstellung kurz- und mittelfristiger Maßnahmen für jede Schule im Bezirk, um die Schule zu einer fahrradfreundlichen Schule zu machen
Die Zuständigkeit zur Erlangung des Status „Fahrradfreundliche Schule“ obliegt den Schulen in Zusammenarbeit mit der BSB und der Schulbau Hamburg. Sollten sich hieraus konkrete Maßnahmen an der Infrastruktur zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen ergeben, so sind das Fachamt MR und das zuständige Polizeikommissariat (PK) zu beteiligen. Die Durchführung der Befragung (s. 2a) soll aber auf weitere Schulen ausgeweitet werden. Auch hierdurch sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit ergriffen werden.
3. b) Die Erfahrungen der Radschulwegeplanung sollen einbezogen werden.
Siehe 1.
3. c) Ausweitung der Fahrradabstellmöglichkeiten an Schulen und an von Schülern frequentierten Orten
Die Erweiterung der Abstellmöglichkeiten auf dem Schulgelände obliegt der Zuständigkeit der Schulbau Hamburg. Die Erweiterung von Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum wird durch das Fachamt MR bereits seit mehreren Jahren umgesetzt. Pro Jahr werden derzeit ca. 300 neue Abstellmöglichkeiten realisiert. Dies geschieht auch im Umfeld von Schulen sowie an hoch frequentierten Plätzen.
3. d) Schulfahrradrouten im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr besonders hoch priorisieren
Die Einstufung der Prioritäten im Bündnis für den Radverkehr erfolgte durch die Fachbehörde. Der Bezirk wird dies jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten berücksichtigen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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