Gemeinsamer Antrag zum Schutz der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der sozialräumlichen Angebote der Familien- und Jugendhilfe in Hamburg-Nord - Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses
Letzte Beratung: 21.05.2026 Bezirksversammlung Ö 9.2
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2026 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Der Jugendhilfeausschuss möge daher beschließen:
Begründung:
Der vorliegende Antrag geht auf einen Antrag der Trägerinnen und Träger im Jugendhilfeausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zurück (Drs. 22-1888), der wegen zwischenzeitlich eingetretenen Aktualisierungsbedarfe zurückgezogen wurde.
Der nun vorliegende gemeinsame Antrag formuliert das gemeinschaftliche Anliegen des Jugendhilfeausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zu Gunsten der Trägerinnen und Träger sich in den Jahren 2026, 2027 und 2028 und mit Blick auf die Haushaltsberatungen für die Jahre 2029 und 2030, dort wo es geht und soweit es irgendwie möglich ist, sich schützend vor die bestehenden Angebote zu stellen. Er ist von dem Bewusstsein getragen, dass insbesondere die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft, Kinder und Jugendliche, ein hohes Maß an Schutz benötigen und der Politik die Aufgabe zukommt, die Verantwortung und die Fürsprache für diese Schutzgewährleistung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenüber der Verwaltung zu übernehmen.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
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