Gemeinsamer Antrag zum Schutz der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der sozialräumlichen Angebote der Familien- und Jugendhilfe in Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Letzte Beratung: 17.06.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 9.1.1
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2026 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Der Jugendhilfeausschuss möge daher beschließen:
Begründung:
Der vorliegende Antrag geht auf einen Antrag der Trägerinnen und Träger im Jugendhilfeausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zurück (Drs. 22-1888), der wegen zwischenzeitlich eingetretenen Aktualisierungsbedarfe zurückgezogen wurde.
Der nun vorliegende gemeinsame Antrag formuliert das gemeinschaftliche Anliegen des Jugendhilfeausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zu Gunsten der Trägerinnen und Träger sich in den Jahren 2026, 2027 und 2028 und mit Blick auf die Haushaltsberatungen für die Jahre 2029 und 2030, dort wo es geht und soweit es irgendwie möglich ist, sich schützend vor die bestehenden Angebote zu stellen. Er ist von dem Bewusstsein getragen, dass insbesondere die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft, Kinder und Jugendliche, ein hohes Maß an Schutz benötigen und der Politik die Aufgabe zukommt, die Verantwortung und die Fürsprache für diese Schutzgewährleistung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenüber der Verwaltung zu übernehmen.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Jugendsozialarbeit (JSA), der Familienförderung (FamFö) sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) sind ein zentraler Bestandteil der Hamburger Jugendhilfe und leisten einen wichtigen Beitrag zu einem guten Aufwachsen junger Menschen in Hamburg. Sie bieten jungen Menschen und ihren Familien vielfältige Unterstützungsleistungen, Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung, zur Mitgestaltung und zur sozialen Teilhabe. Die Trägerlandschaft in Hamburg ist ausgesprochen divers und geht mit ihren unterschiedlichen Konzepten und Angeboten auf die vielfältigen Bedürfnisse und Lebenslagen der jeweiligen Zielgruppen ein.
Die für Familie zuständige Behörde verantwortet unter Beachtung der Wahrung einer verantwortungsvollen Haushaltsführung sowie auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine angemessene und verlässliche Deckung der entsprechenden Bedarfe. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen.
Die den Bezirksämtern zur Verfügung gestellten Mittel sollen ermöglichen, in Hamburg vielfältige, umfangreiche und insbesondere bedarfsgerechte Angebote für junge Menschen und ihre Familien vorzuhalten. Hierzu gehört auch, neue Bedarfslagen der jeweiligen Zielgruppen zu identifizieren und diese bei den entsprechenden Konzept- und Angebotsplanungen zu berücksichtigen. Die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet sich der Tariftreue, weshalb Tarifkostensteigerungen zuwendungsfähig sind. Dabei sind die verfügbaren Mittel zu beachten und ggf. Umsteuerungen in der Angebotslandschaft vorzunehmen.
Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus den Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden.
Die Bezirksämter haben in Vorlagen für die Steuerungsgruppe Jugendhilfe im Dezember 2024 sowie Februar 2025 dafür plädiert, die Mittel der Rahmenzuweisungen sukzessive anhand des von der AG Schlüsselung entwickelten neuen Verteilungsschlüssel (70 % Sockelbetrag nach Jugendeinwohnerwert (JEW), 30 % nach JEW in RISE-Gebieten mit Status niedrig/sehr niedrig, Bevölkerung U27) zu verteilen. Hierfür sollen zunächst etwaige zusätzliche Mittel, die über Tarif- und Betriebskostensteigerungen hinaus gehen, dafür eingesetzt werden,das bestehende Defizit bei einzelnen Bezirken, darunter Hamburg-Nord, auszugleichen. Ob solche Mittel im Doppelhaushalt 2027/2028 zu Verfügung stehen, kann erst nach Fertigstellung des Haushaltsplanentwurfs beantwortet werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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