Die Tagesordnung wird um den Tagesordnungspunkt 6.1.2 - Lage des Verbandes Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. - ergänzt.
.Die Niederschrift vom 17.06.2026 liegt noch nicht vor. Die Entscheidung über die Genehmigung wird vertagt.
N/JA-L führt aus, dass aus Transparenzgründen diese Steuerungsverfügung in den JHA eingebracht worden sei. Adressat sei der ASD. Die Mitarbeitenden des ASD müssten die Angebote des Stadtteils gut kennen, um sie der Klientel unterbreiten zu können. Dies sei Voraussetzung für die Beratung von Familien und die effektive Unterbreitung von Unterstützungsangeboten. Daher begrüße er die Steuerungsverfügung. In die Themenfelder wie Freiwilligkeit, Partizipation, Parteilichkeit von Einrichtungen werde damit nicht eingegriffen.
Frau Nische ergänzt, dass die Steuerungsverfügung auf Dezernentenebene mit allen Bezirken abgestimmt sei. Grundsätzlich gilt immer, dass alle Möglichkeiten außerhalb der Hilfen zur Erziehung ausgeschöpft werden sollen, um zunächst niedrigschwellig unterstützen zu können, wenn die fachliche Bewertung dies nahelegt. Die Steuerungsverfügung unterstreicht dieses Prinzip noch einmal und sensibilisiert für die relevanten Angebote. Sei eine Hilfe zur Erziehung aber fachlich gesehen zwingend notwendig, müsse diese auch verfügt werden. Mit der Steuerungsverfügung werde an keiner Stelle in die Rechte der Steuerung eingegriffen.
Der Grundgedanke sei unterstützenswert, so Frau Gallun, denn es gebe gute Angebote der frühen Hilfen. In der Verfügung gehe es jedoch um Kosteneinsparung in den Hilfen zur Erziehung. Bedarfe würden damit in die offene Kinder- und Jugendarbeit geschoben, obwohl dort bereits eine Unterfinanzierung und Überlastung vorliege. Des Weiteren würde die Dokumentationspflicht zu einer zusätzlichen Belastung der Mitarbeiter: innen des ASD führen. Jedes angefragte Angebot müsse hilfeplanbegründend in einem Bericht festgehalten werden. Aufgrund der Personalsituation im ASD könnten Hilfeplangespräche bereits jetzt nur einmal im Jahr durchgeführt werden, obwohl diese alle sechs Monate durchgeführt werden sollten. Sie erlebe es aktuell sogar so, dass sie keine Protokolle über Hilfeplangespräche mehr erhalte. Mit der Steuerungsverfügung würden Kolleg: innen mit noch mehr Bürokratie überhäuft und noch weiter belastet.
N/JA-L führt aus, dass es für Leistungen der Hilfen zur Erziehung schon immer eine Begründungspflicht gegeben habe. Erst wenn es keine andere Unterstützungsleistung im Sozialraum gebe, dürften Hilfen zur Erziehung bewilligt werden. Daher sei es wichtig, dass Mitarbeitende des ASD alle Angebote im Sozialraum kennen und in den Hilfeplanungsprozess mitberücksichtigen. Es gehöre zur Professionalität der Mitarbeitenden beschreiben zu können, warum eine Hilfe zur Erziehung notwendig sei und warum bestimmte Angebote, die die Träger vorhielten, nicht in den Hilfeplanungsprozess einbezogen werden könnten. Es gebe keine Gesetzesgrundlage, dass Hilfeplangespräche alle sechs Monate durchgeführt werden müssten, dies sei in Hamburg im Rahmen des Qualitätsmanagements als Standard definiert worden. Das Gesetz verweise nur auf regelmäßig durchzuführende Hilfeplangespräche. Er begrüße die Steuerungsverfügung. Menschen sollten in die Lage versetzt werden, Angebote für sich in Anspruch nehmen zu können. Die Steuerungsverfügung sei eine Konkretisierung dessen, was seit Einführung des Sozialgesetzbuches VIII geboten sei. Vor dem Hintergrund der steigenden Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden im ASD sei es umso wichtiger, diese Filterung vorzunehmen und dies fokussiert in Schriftform zu begründen.
Die Steuerungsverfügung verursache Druck auf die Mitarbeitenden des ASD und den Mitarbeitenden der offenen Kinder- und Jugendarbeit, so Frau Lütkehus. Auf Hilfen zur Erziehung bestünde ein Rechtsanspruch, die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit hingegen seien ein freiwilliges Bildungsangebot und nicht dafür vorgesehen, Hilfen zur Erziehung zu ersetzen. Die Steuerungsverfügung betrachte sie als Aufforderung, Hilfeleistungen zu verschieben.
N/JA-L weist darauf hin, dass es darum gehe, die Mitarbeitenden des ASD so zu qualifizieren, dass ihnen das gesamte Spektrum der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche, Jungerwachsene und Eltern des Bezirks Hamburg-Nord bekannt sei, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, die Angebote nutzen zu können. Der Mitarbeitenden des ASD könnten eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienförderung oder auch der Jugendsozialarbeit nicht verpflichten, einen bestimmten Menschen zu betreuen, wenn diese dies selbst nicht wollten. Die Verbreitung des Wissens über die Möglichkeiten und Angebote im Sozialraum sei wichtig, damit sich Menschen dafür oder auch dagegen entscheiden könnten. Dies sei keine Verschiebung, sondern Bestandteil der Partizipation.
Herr Sobcak merkt an, dass die Diskussion zeige, wie wichtig die offene Kinder- und Jugendarbeitslandschaft sei. Dies belege, dass der Bereich ausreichend gefördert werden müsse. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden der offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem ASD sei wichtig, denn aktuell finde nur begrenzt ein Austausch statt. Ein gegenseitiges Kennenlernen sei daher zielführend. Wenn aber ein pädagogischer Hilfebedarf vorliege und ambulante Hilfen notwendig würden, könne dies nicht z.B. vom KiFaZ aufgefangen werden.
Herr Heitmann schließt sich der Äußerung von Herrn Sobczak an. Die Steuerungsverfügung betrachte er zunächst positiv, denn es sei sinnvoll, Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien zu prüfen, um die bestmögliche Hilfe anbieten zu können. Dennoch halte er die Debatte für unehrlich. Die Steuerungsverfügung könne auch den Eindruck erwecken, dass damit der Versuch unternommen werde, die Verantwortung zu verschieben, um finanzielle Mittel einsparen zu können. Die prekäre Haushaltslage sei allgemein bekannt. Er wünsche sich eine ehrliche Debatte. Nach seiner Erinnerung habe die erste Steuerungsverfügung den Mitarbeitenden des ASD auferlegt, die Hilfeplangespräche halbjährlich durchzuführen.
Die Vorsitzende merkt an, dass die Entscheidung über den TOP in der letzten Sitzung vertagt worden sei.
Der Antwort der Fachbehörde sei zu entnehmen, dass Mittel aus den entsprechenden Rahmenzuweisungen wechselseitig deckungsfähig seien, so Frau Nische auf Nachfrage von Herrn Heitmann. Die wechselseitige Deckungsfähigkeit habe es schon immer gegeben. Dies sage nichts über die Höhe der Mittel aus. Die Berichterstattung über die Haushaltslage habe alle erreicht. Es könne nicht von einer Erhöhung der Mittel ausgegangen werden. Eine wechselseitige Deckungsfähigkeit helfe daher nur begrenzt.
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache Kenntnis.