22-2159

Gemeinsamer Antrag zum Schutz der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der sozialräumlichen Angebote der Familien- und Jugendhilfe in Hamburg-Nord

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 06.05.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 8.1

Sachverhalt

Der vorliegende Antrag geht auf einen Antrag der Trägerinnen und Träger im Jugendhilfeausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zurück (Drs. 22-1888), der wegen zwischenzeitlich eingetretenen Aktualisierungsbedarfe zurückgezogen wurde.

Der nun vorliegende gemeinsame Antrag formuliert das gemeinschaftliche Anliegen des Jugendhilfeausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zu Gunsten der Trägerinnen und Träger sich in den Jahren 2026, 2027 und 2028 und mit Blick auf die Haushaltsberatungen für die Jahre 2029 und 2030, dort wo es geht und soweit es irgendwie möglichist, sich schützend vor die bestehenden Angebote zu stellen. Er ist von dem Bewusstsein getragen, dass insbesondere die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft, Kinder und Jugendliche, ein hohes Maß an Schutz benötigen und der Politik die Aufgabe zukommt, die Verantwortung und die Fürsprache für diese Schutzgewährleistung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenüber der Verwaltung zu übernehmen.

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Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss möge daher beschließen:

  1. Der Jugendhilfeausschuss betont die große Bedeutung aller in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung und in den sozialräumlichen Angeboten der Familien- und Jugendhilfe erbrachten Arbeit insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, die das breite Angebot in Hamburg-Nord nutzen. Die auf diese Weise erbrachte Arbeit ist für viele der Kinder und Jugendlichen essenziell und prägend für deren späteren Lebensverlauf. Vor diesem Hintergrund betont der Jugendhilfeausschuss, dass diese Angebote über das SGB VIII auch rechtlich abgesichert sind und die im Rahmen dieser Angebotsstruktur zu erbringenden Leistungen den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zustehen.
  2. Aus Sicht des Ausschusses ist auf Landesebene sicherzustellen, dass im kommenden Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg 2027/ 2028 die Mittel der Kinder- und Jugendhilfe auf einem auskömmlichen Niveau mindestens in bisheriger Höhe mit zusätzlicher Berücksichtigung der inflationsbedingten Steigerungsraten sowie der Kostenentwicklung der Tarife und Sachkosten fortgeschrieben werden. Werden für einzelne Segmente der Kinder- und Jugendhilfe Veränderungsbedarfe aus ausschließlich fachlichen Erwägungen erkannt (z. B. sozialräumliche Veränderungen in den Stadtteilen, die eine Anpassung eines Angebots als sinnvoll erscheinen lassen), werden diese gemeinsam mit den Trägern entwickelt, geplant und umgesetzt. Daraus resultierende etwaige Minderausgaben in einem Bereich sollen anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der maßgeblichen Rahmenzuweisung zugutekommen, sofern ein nachweislicher Zusatzbedarf besteht. Die Gesamtausgaben für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sollen in unserer Stadt perspektivisch den wachsenden Bedarfen entsprechend erhöht werden.
  3. Der Jugendhilfeausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord bekräftigt nochmals das in Drs. 22-1568 gemeinschaftlich beschlossene Petitum, um die Angebote der OKJA verlässlich abzusichern. Damit die gebotene Neuschlüsselung Anwendung finden kann, ist das strukturelle Defizit auszugleichen.
  4. Die benötigte Planungssicherheit wird durch rechtzeitige Mittelzusagen geschaffen und durch frühzeitigen Kommunikation gegenüber den Trägern sichergestellt. Kurzfristige unterjährige Entscheidungen über Mittelvergaben oder Mittelbeschränkungen sind zu vermeiden.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
06.05.2026
Ö 8.1
Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Hamburg

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