Stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (Antrag der VOLT-Fraktion)
Letzte Beratung: 21.11.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.11
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen. Laut Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses können
gewählt werden.
Die VOLT-Fraktion schlägt Anh Thi Do-Kavka als stellvertretendes Mitglied vor.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.
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