20-5651

Wahl eines persönlichen stellvertretenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Gem. § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses ist für jedes stimmberechtigte Mitglied ... ein stellvertretendes Mitglied ... zu wählen. Das Vorschlagsrecht ... liegt bei dem jeweiligen ordentlichen Mitglied.

 

Frau Noftz schlägt als ihren persönlichen Vertreter 

 

Herrn Guivarra

 

 

vor.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wählt Herrn Guivarra in den Jugendhilfeausschuss.

 

Anhänge

Liste (nichtöffentlich)     

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.