21-4198

Wahl eines persönlichen stellvertretenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 28.02.2023 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

 

Gem. § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses ist für jedes stimmberechtigte Mitglied ... ein stellvertretendes Mitglied ... zu wählen. Das Vorschlagsrecht ... liegt bei

dem jeweiligen ordentlichen Mitglied. Herr Plettner schlägt als seinen persönlichen Vertreter Herrn Sobczak vor.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wählt Herrn Sobczak in den Jugendhilfeausschuss.

 

 

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