Stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen. Laut Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses können
gewählt werden.
Die Fraktion DIE LINKE schlägt Nora Stärz als stellvertretendes Mitglied vor.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.