22-1681.2

Sanierung des Fuß- und Radweges zwischen Koolbargenredder Ecke Barsbüttler Weg und Glinder Straße

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 19.10.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 7.4

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-1681.1 in ihrer Sitzung am 18.02.2021 einstimmig beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1681 einstimmig zugestimmt.

Von der Straße „Glinder Straße“ abführend, zu der direkt parallel hinter der Glinder Straße verlaufenden Straße „Koolbargenredder/ Ecke Barsbütteler Weg“ führt ein beliebter Fuß- und Radweg, der auch gern als Abkürzung zwischen den Siedlungen von der Steinfurther Allee zum Öjendorfer Park bzw. in die Kleingärtnersiedlung genutzt wird. So gerne und stark jedoch der Weg von den Anwohnerinnen und Anwohner der Region beansprucht wird, desto weniger erfolgt im Gegenzug die Pflege des Weges. Bürgerinnen und Bürger beobachten seit einigen Jahren eine schleichende Verwilderung dieser Verbindungsstraße. Der Weg verkommt durch wucherndes Unkraut und durch die Müllentsorgung von verantwortungslosen Bürgerinnen und Bürgern. Der Grünfläche, die von dem Weg umschlossen wird, fehlt die nötige Pflege. Das an den Bürgerverein herangetragenen Anliegen wurde bislang bedauerlicherweise nur passiv zur Kenntnis genommen.

Am Ende des Weges, Einmündung in den Barsbüttler Weg, muss der Weg grundsaniert werden. Hier gibt es nur tiefe Löcher und ein Umfahren des Baumes mit dem Fahrrad ist einfach nicht möglich.

Damit nicht ständig Müll auf diesem Weg entsorgt wird, ist es erforderlich, dass am Beginn des Barsbüttler Weges ein Müllbehälter aufgestellt wird.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Der Regionalausschuss Billstedt fordert die zuständige Behörde auf, umgehende den Fußweg von Überwucherungen zu befreien und den Weg mit einer Breite von mindestens 1,25 Meter wiederherzustellen. Auch das Ende des Weges soll grundsaniert werden.
  2. Ein Müllbehälter soll in der Straße Barsbüttler Weg aufgestellt werden.
  3. Der Regionalausschuss Billstedt wird informiert, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt mit Schreiben vom 29.03.2021 unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu Ziffer 2 des o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:

Der betreffende Weg ist nicht in den Reinigungsplänen der SRH enthalten. Auch die Straße Koolbargenredder ist nicht im Wegereinigungsverzeichnis erfasst, hier werden die Parkbuchten durch die SRH planmäßig gereinigt. Trotzdem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRH für diesen Bereich sensibilisiert und kümmern sich bei Bedarf um die Beseitigung von Verunreinigungen – sowohl auf der Straße als auch auf dem Verbindungsweg. Zuletzt wurde eine solche Reinigung am 02.03.2021 durchgeführt.

Die SRH wird am Ende des Verbindungsweges bei der Einmündung in den Koolbargenredder/Barsbütteler Weg einen zusätzlichen Standpapierkorb aufstellen lassen.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt mit:

Bei dem in der Drucksache genannten Weg handelt es sich um einen Teil einer LIG (privaten) Fläche. Es besteht keine Zuständigkeit des Bezirks für Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen.

(LIG = Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen)

Dem Regionalausschuss Billstedt wurde die vorstehende Mitteilung in seiner Sitzung am 01.09.2021 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Hierzu liegt nun die nachfolgende Stellungnahme der Finanzbehörde vor:

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wurde gebeten, zum o.a. Beschluss des Regionalausschusses Billstedt Stellung zu nehmen:

Der in Rede stehende Weg hat sich durch die tatsächliche Nutzung als Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Glinder Straße und Koolbargenredder / Barsbütteler Weg entwickelt. Der Weg ist zu keiner Zeit weder als öffentliche Wegeverbindung oder Radweg angelegt, noch für die allgemeine Nutzung freigegeben worden. Er wurde und wird insoweit ohne jede Legitimation durch Dritte genutzt.

Das Grundstück ist im Rahmen der Planfeststellung für die BAB A 1 als Ausgleichsfläche für Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt und soll an den Bedarfsträger, die Bundesstraßenverwaltung, veräußert werden.

Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung wird derzeit überprüft, inwieweit Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherung auf dem Grundstück notwendig sind. Da es sich nicht um eine öffentliche Wegeverbindung handelt, kann die geforderte Grundsanierung durch den LIG nicht durchgeführt werden. Nach § 60 BNatSchG erfolgt das Betreten der freien Landschaft auf eigene Gefahr. Durch diese Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Versicherungspflichten des Grundstückseigentümers begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische und sich aus der Natur ergebende Gefahren. Der Weg wird allerdings künftig entsprechend gekennzeichnet.

Sofern das Bezirksamt Hamburg-Mitte bis zum Eigentumsübergang auf die Bundesstraßenverwaltung den Weg für die Allgemeinheit eröffnen bzw. grundlegende Sanierungsmaßnahmen durchführen möchte, bedarf es der vorherigen Übertragung der Flächen aus dem Allgemeinen Grundvermögen in das dortige Verwaltungsvermögen. Ein solcher Auftrag liegt dem LIG bisher nicht vor.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Glinder Straße Barsbütteler Weg Koolbargenredder Steinfurther Allee Öjendorfer Park
Stadtteile

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Themen Beta

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