Verkehrsfluss in Wellingsbüttel sicherstellen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 28.06.2023 Regionalausschuss Alstertal Ö 5.1.1
Am 03.05.2023 wurden dem Regionalausschuss Alstertal kurzfristig die Planungen zur „Fahrradstraße Stübeheide“ durch je einen Vertreter des Bezirksamtes Hamburg-Nord und Wandsbek vorgestellt. Dabei soll eine Fahrradstraße in der Straße Stübeheide in Klein Borstel im Bezirk Hamburg-Nord sowie eine Weiterführung bis zum Wellingsbütteler Markt im Bezirk Wandsbek eingerichtet werden.
Parallel zur Planung dieser Fahrradstraße läuft die Neuplanung der Sanierung von Wellingsbütteler Landstraße und Wellingsbüttler Weg, die nach derzeitigem Planungsstand 3,5 Jahre Bauzeit mit Teil- bzw. Vollsperrungen vorsieht und deren Umleitungsverkehre noch nicht abschließend geklärt bzw. Politik und Öffentlichkeit noch nicht mit belastbaren Zahlen der Umleitungsverkehre vorgestellt worden sind.
Die bisherige Planung der Sanierungsmaßnahme Wellingsbütteler Landstraße / Wellingsbüttler Weg sieht neben der Sanierung der Fahrbahndecke sowie der diversen Leitungen auch die Schaffung von Radfahrstreifen vor, denen zahlreiche Bäume und Parkplätze weichen müssen und die den Verkehr auf dem Straßenzug deutlich verlangsamen werden.
Eine Fahrradstraße 200 M parallel zum Straßenzug Wellingsbütteler Landstraße / Wellingsbüttler Weg, ebenfalls mit Radfahrstreifen ausgestattet, ergibt keinen Sinn, zumal sich auf der geplanten Strecke mit der Treppe am Übergang Borsteler Ende/ Sanderskoppel und dem Dr.-Helmut-Thielicke-Park gleich zwei Hindernisse befinden. Auch müsste ein erheblicher baulicher Eingriff in verschiedenen Teilen der geplanten Strecke erfolgen, da die Ausbauerfordernisse teilweise hoch sind. Dadurch würde an verschiedenen Stellen dringend benötigter Parkraum entfallen.
Zudem könnte diese Wegeverbindung eine wichtige Ausweichstrecke nicht nur für Fahrradfahrer, sondern insbesondere während der Bauphase der LSBG-Maßnahme Wellingsbütteler Landstraße/ Wellingsbüttler Weg, für viele Anwohner Wellingsbüttels eine wichtige Wegeverbindung darstellen. Es wäre daher nicht nachvollziehbar, parallel zu dieser langwierigen Baumaßnahme parallel eine Fahrradstraße mit erheblichen Verkehrsbeschränkungen einzurichten.
Besonders pikant: Bereits bei der Vorstellung der Maßnahme im Regionalausschuss Alstertal wurde aus mehreren Fraktionen nicht nur die Sinnhaftigkeit der Maßnahme infrage gestellt, sondern Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten aufgeworfen. Es ist fragwürdig, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße überhaupt vorliegen und die Maßnahme somit anordnungsfähig wäre. Eine Fortführung der Planungen zur Fahrradstraße ist zum jetzigen Zeitpunkt ohne abschließende Klärung der rechtlichen Fragen und des Abschlusses der LSBG-Maßnahme Wellingsbütteler Landstraße/ Wellingsbüttler Weg nicht zielführend.
Der Regionalausschuss Alstertal möge daher beschließen:
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