22-1673.2

Reinigung von Fußwegen im Driftredder

Mitteilung öffentlich

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13.04.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage in ihrer Sitzung am 18.02.2021 einstimmig beschlossen.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1673 einstimmig zugestimmt.

 

Nasses Laub auf dem Gehweg bildet eine rutschige Schicht und kann so zur Gefahr für Fußnger und Radfahrer werden - gerade in der jetzt winterlichen Jahreszeit. Daher muss es regelmäßig entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Auf den Fußwegen in den Straßen Driftredder/Högenredder sind die Fußwege, die auf beiden Seiten zur Autobrücke führen, voller Laub. Derzeit kann der ca. 1 m breite Fußweg nur noch auf einer Breite von ca. 50 cm benutzt werden und dies auch nur direkt am Straßenrand, was zu erheblichen Gefahren hinsichtlich des regen Autoverkehrs führen kann.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Billstedt:

  1. Wir bitten die Verwaltung, die Stadtreinigung zu beauftragen, die öffentlichen Gehwege auf der rechten Seite (von Billstedt aus gesehen) zu reinigen. 
  2. Der Regionalausschuss wird über die Erledigung informiert.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Der öffentlich gewidmete Weg weist an der beschriebenen Örtlichkeit keine baulich abgesetzten Wegeflächen auf, die dem Fußgängerverkehr dienen, sodass hier keine Reinigungsverpflichtung der SRH gegeben sein kann. Im Übrigen könnte ohnehin keine Reinigungszuständigkeit aus dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) abgeleitet werden, da hier nicht Wohnzwecken dienende Flächen an den öffentlichen Weg angrenzen (§ 29 Abs. 4 HWG) und es sich zudem auch um keine geschlossene Ortslage handelt (§ 29 Abs. 1 und Abs. 3 HWG).

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten