Maßnahmen gegen das Parken in den Feuerwehreinfahrten in Mümmelmannsberg ergreifen
Letzte Beratung: 26.02.2019 Regionalausschuss Billstedt Ö 5.1
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte (BV) hat die nachstehende Vorlage, Drs. 21-4550.1, in ihrer Sitzung am 25.10.2018 einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE – beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.
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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4550 einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.
Feuerwehrzufahrten sind speziell für Feuerwehr und Rettungskräfte reservierte Flächen vor Gebäuden, Objekten oder Grundstücken, die im Notfall problemlos und ungehindert zu erreichen sind. Grundsätzlich gilt, dass das Parken und auch das Halten vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig ist.
In der Regel geschieht das Parken in der Feuerwehrzufahrt aus Versehen oder in Momenten der Gedankenlosigkeit. Aber, wenn KFZ Fahrer bewußt in den Feuerwehrzufahrten parken, dann geschieht dies auch aus purer Rücksichtslosigkeit oder aber aus Gleichgültigkeit.
In den Sommermonaten mehrten sich die Beschwerden über zugeparkte Feuerwehrzufahrten in Mümmelmannsberg.
Die meisten Beschwerden kamen von Anwohnern aus folgenden Straßen: Große Holl, Rahewinkel, Heideblöck, Lietbargredder, Kleiner Holl, Steinbeker Grenzdamm, Bienenbusch, Oscar-Schlemmer-Straße.
Die Beschwerde aus Lietbargredder betraf das Parken gegenüber einer Feuerwehrzufahrt. Nach § 12 StVO ist das Parken gegenüber Ein- und Ausfahrten, wenn diese dadurch nicht oder nur sehr erschwert nutzbar sind, geregelt. Da Feuerwehrzufahrten auch Ein- oder Ausfahrten sind, greift hier die Regel des § 12 StVO.
Die oben genannten Straßen werden in diesem Antrag behandelt. Weitere Gebiete in Billstedt werden in weiteren Anträgen folgen.
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
Die Polizei, PK 42, hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
Die oben genannte Beschlussempfehlung ist dem PK 42 zur Bearbeitung übermittelt worden.
Bereits am 23.11.2018 wurde dem Bezirksamt eine Stellungnahme zur Drs. 21-4568 unter Beteiligung des PK 42 zugesandt.
Bezugnehmend auf dieses Antwortschreiben kann ergänzt werden, dass in den Abendstunden des 05.12.2018 eine Prüfungsfahrt mit der Feuerwehr im Bereich Mümmelmannsberg stattgefunden hat.
Festgestellte Ordnungswidrigkeiten ( neun Parkverstöße ) wurden geahndet, drei in Feuerwehreinfahrten parkende Fahrzeuge wurden abgeschleppt / sichergestellt. Vereinzelt werden bauliche Gegebenheiten einer fachlichen Prüfung hinsichtlich einer möglichen Verbesserung unterzogen.
Die Durchführung jährlicher Prüfungsfahrten mit der Feuerwehr in Mümmelmannsberg wird seitens des PK 42 unter Berücksichtigung aktueller Beschwerdesituationen angestrebt.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
(Hinweis: die o.g. Stellungnahme ist der Drs. 21-4568.1.1 zu entnehmen.
Eine gesonderte Mitteilung für die BV erfolgt nicht.)
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