21-4568.1.1

Feuerwehrzufahrten und Kreuzungsbereiche

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 29.01.2019 Regionalausschuss Billstedt Ö 4.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 21-4568.1, in ihrer Sitzung am 25.10.2018 einstimmig beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses damit bestätigt.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4568 einstimmig zugestimmt.

 

In der Vergangenheit wurde es leider deutlich, dass das Parken vermehrt unter Missachtung der Verkehrsregeln erfolgt.

Gerade in den Abend-/Nachtstunden ist es zur Regel geworden, dass sowohl Feuerwehrzufahrten, als auch Kreuzungseinmündungen (5m Abstand) beparkt werden, leider auch trotz entsprechenden Kennzeichnungen der Fahrbahn.

Gerade in engen Wohnstraßen, hier können beispielhaft angeführt werden „Hohnsbergenstrasse / Pergamentweg; Schlangenkoppel; Brockhausweg“, erscheint eine Einsatzfahrt von größeren Löschzügen ohne zeitliche Verzögerungen kaum noch erfolgen zu können.

Die genannten Straßen sind bei Weitem keine abschließende Aufzählung, sondern dienen lediglich dazu, das Augenmerk auf ähnlich eng bebaute Straßenzüge zu legen.

Um die Sicherheit der Bürger*innen auch zukünftig gewährleisten zu können,

ge der Regionalausschuss beschließen

 

  1. Der Bezirksamtsleiter möge auf Polizei und Feuerwehr zugehen um sich für

vermehrte Kontrollfahrten einzusetzen

 

  1. Die den Einsatzkräften notwendig  erscheinenden Maßnahmen (Ahndung der eingetretenen Verstöße bis hin zu möglichen Aufklärungskampagnen) mögen Umsetzung finden

 

  1. Der Regionalausschuss wird über entsprechende Erkenntnisse informiert

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

 

Unter Beteiligung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 42 hat die Polizei, Verkehrsdirektion, folgende Stellungnahme abgegegeben:

 

Die fortwährende Überprüfung des ruhenden Verkehrs, insbesondere in Feuerwehrzufahrten und Kreuzungs- oder Einmündungsbereichen, ist Gegenstand der täglichen polizeilichen Aufgabenwahrnehmung.

 

Das Einschreiten findet unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften nach pflichtgemäßem Ermessen der Mitarbeiter und unter der Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit statt.

Die Überprüfungsintensität ist dabei von der aktuellen Prioritätenfestsetzung und den zur Verfügung

stehenden personellen Ressourcen abhängig.

 

Die thematisierten Verstöße in den zur Rede stehenden Bereichen in Billstedt entsprechen dem

ortsüblichen Ausmaß und sind am PK 42 durchaus bekannt.

 

Feststellungen über Fahrzeuge, die in Feuerwehrzufahrten oder verkehrsbehindernd in Einmündungsbereichen oder engen Stellen abgestellt werden und dadurch gleichzeitig ein gefahrloses Einbiegen /

Passieren verhindern, sind regelhaft auch ohne Kontrollfahrten möglich und werden von der Polizei

abgestellt und konsequent geahndet.

 

Kontrollfahrten unter Einbindung der Feuerwehr erhöhen die Auffälligkeit gezielter Maßnahmen in

Bereichen, die durch hohe Parkdichte auffallen. Hier können den Anwohnern öffentlich sichtbar die

Folgen verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge veranschaulicht werden. Deshalb ist eine Kontrollfahrt mit der Feuerwehr in den Nachtstunden kaum sinnvoll.

Seitens des PK 42 wurden aktuell in diesem Quartal zwei Kontrollfahrten unter Einbindung einer

Drehleiter der Feuerwehr in den Abendstunden durchgeführt, wobei hier einmal der Kernbereich Billstedt bzw. der Bereich zwischen der Glinder Straße und der Möllner Landstraße überprüft wurden.

Geplant sind noch in diesem Quartal zwei weitere Kontrollfahrten im Bereich Horn und Mümmelmannsberg.

Seitens des PK 42 wird die jährliche Durchführung von Kontrollfahrten unter Berücksichtigung aktueller Beschwerdesituationen angestrebt.

 

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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