Kennzeichnung freizuhaltender Feuerwehrzufahrten in der Straße Rodeweg
Letzte Beratung: 08.06.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 7.6
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-1670.1 in ihrer Sitzung am 18.02.2021 einstimmig beschlossen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 dem Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1670 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.
Im westlichen Teil der Straße Rodeweg stehen Hochhäuser. Am Straßenrand sind KFZ abgestellt. Unterbrochen werden die KFZ-Abstellmöglichkeiten von Feuerwehrzufahrten zu den Hochhäusern. Die Feuerwehrzufahrten werden von Schildern ausgewiesen, die sich auf der Wiese hinter dem Bürgersteig befinden.
Bei einer der Feuerwehrzufahrten ist der freizuhaltende Abschnitt auf der Straße markiert. Das erweist sich als erfolgreich, denn dieser Abschnitt wird immer freigehalten – weil er eben unmissverständlich und als freizuhaltend erkennbar ist.
Bei den übrigen Feuerwehrzufahrten sind keine Sperrmarkierungen auf der Straße. Das führt häufig zu Fehleinschätzungen beim Abstellen von KFZ. Bei Feuerwehrzufahrten darf es aber keine Missverständnisse geben, weil es gefährlich ist, wenn Feuerwehrzufahrten nicht ausreichend freigehalten sind.
Das Wissen, dass geregelt sei, welche Breite bei Feuerwehrzufahrten freizuhalten sei, hilft nicht weiter, weil Parkraummanagement und Polizei nicht allgegenwärtig in der Straße Rodeweg präsent sind.
Das Anbringen von Sperrmarkierungen bei den genannten übrigen Feuerwehrzufahrten hingegen würde dazu führen, dass künftig die Feuerwehrzufahrten ausreichend freigehalten werden – so, wie es bei der o.g. Feuerwehrzufahrt mit Sperrmarkierung bereits der Fall ist.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Verwaltung auf:
Das Polizeikommissariat 42 hat zu dem Beschluss mit Schreiben vom 10.03.2021 wie folgt Stellung genommen:
„Bei der Überprüfung des Rodeweg wurden von mir an den Hochhäusern 4,6 und 9 jeweils zwei auf Privatgrund aufgestellte Schilder „Feuerwehrzufahrt“ vorgefunden. Weiterhin befindet sich bei Hausnummer 6 vor einem Schild eine Markierung in Form eines Kreuzes am Fahrbahnrand.
Diese Schilder befinden sich jeweils rechts und links des Gebäudes und sollen somit offensichtlich eine rückwärtige Umfahrung des Gebäudes für die Feuerwehr ermöglichen.
Allerdings befinden sich diese Schilder im Bereich von Parkstreifen bzw. erlaubtem Parken am Fahrbahnrand und vor keinem dieser Schilder befindet sich eine baulich hergerichtete Überfahrt.
Durch das Fehlen der abgesenkten Bordsteine und typischen Pflasterung im Gehwegbereich ist es für Fahrzeugführer daher sehr schwer zu erkennen, ob und wo sie Parken dürfen.
Meiner Ansicht nach wären jedoch nicht Grenz- oder Sperrflächenmarkierungen hier erforderlich, sondern die Herstellung entsprechender Feuerwehrzufahrten, wie es bei Hochhäusern üblicherweise vorgesehen ist. Die Frage, ob und wo eine Feuerzufahrt erforderlich ist, wäre durch die Bauprüfabteilung zuvor zu klären.
Sollte durch irgendwelche Umstände die Herstellung der Feuerwehrzufahrten zu viel Zeit in Anspruch nehmen, würden nach entsprechendem Hinweis von hier aus Markierungen angeordnet werden.“
Mit Schreiben vom 22.03.2021 hat das Polizeikommissariat die o.g. Stellungnahme wie folgt konkretisiert:
„Die bauliche Herstellung der Feuerwehrzufahrten ist in jedem Fall erforderlich. Eine Markierung der Feuerwehrzufahrten als Alternative zur baulichen Herstellung ist hiermit nicht gemeint.
Gemeint ist lediglich die Übergangszeit von der Prüfung und Feststellung durch das Bezirksamt (Bauprüfabteilung) wie und wo die Feuerwehrzufahrten gebaut werden, bis zur endgültigen Herstellung der Überfahrten, damit die Feuerwehr die Hochhäuser erreichen kann.“
Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss und der Stellungnahme des Polizeikommissariats 42 Folgendes mit:
Hochhäuser müssen über zwei bauliche Rettungswege verfügen. Die Herstellung von Feuerwehrzufahrten löst das Problem allein also nicht. Die bauliche Herstellung von Feuerwehrzufahrten erfordert die Einbindung der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückeigentümers, da die Maßnahmen zu ihren/seinen Lasten gehen. Die Prüfung und Feststellung durch das Bezirksamt (Bauprüfabteilung), wie und wo die Feuerwehrzufahrten gebaut werden, ist durch den oder die Grundstückseigentümer zu beantragen, sollte von den Ursprungsgenehmigungen abgewichen oder später Veränderungen erfolgt sein.
Die Bauprüfabteilung wird im vorliegenden Fall nur dann tätig, wenn ein entsprechender Antrag der Grundstückeigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers vorliegt. Auch aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung sieht die Bauprüfabteilung von einem Tätigwerden ab. Die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer würde schlechter gestellt, wenn hier eine Überprüfung der Übereinstimmung mit den erteilten Baugenehmigungen vorgenommen würde, dies in vergleichbaren Fällen aber nicht erfolgt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.