Kennzeichnung freizuhaltender Feuerwehrzufahrten in der Straße Rodeweg
Letzte Beratung: 18.02.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.2
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 dem Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1670 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.
Im westlichen Teil der Straße Rodeweg stehen Hochhäuser. Am Straßenrand sind KFZ abgestellt. Unterbrochen werden die KFZ-Abstellmöglichkeiten von Feuerwehrzufahrten zu den Hochhäusern. Die Feuerwehrzufahrten werden von Schildern ausgewiesen, die sich auf der Wiese hinter dem Bürgersteig befinden.
Bei einer der Feuerwehrzufahrten ist der freizuhaltende Abschnitt auf der Straße markiert. Das erweist sich als erfolgreich, denn dieser Abschnitt wird immer freigehalten – weil er eben unmissverständlich und als freizuhaltend erkennbar ist.
Bei den übrigen Feuerwehrzufahrten sind keine Sperrmarkierungen auf der Straße. Das führt häufig zu Fehleinschätzungen beim Abstellen von KFZ. Bei Feuerwehrzufahrten darf es aber keine Missverständnisse geben, weil es gefährlich ist, wenn Feuerwehrzufahrten nicht ausreichend freigehalten sind.
Das Wissen, dass geregelt sei, welche Breite bei Feuerwehrzufahrten freizuhalten sei, hilft nicht weiter, weil Parkraummanagement und Polizei nicht allgegenwärtig in der Straße Rodeweg präsent sind.
Das Anbringen von Sperrmarkierungen bei den genannten übrigen Feuerwehrzufahrten hingegen würde dazu führen, dass künftig die Feuerwehrzufahrten ausreichend freigehalten werden – so, wie es bei der o.g. Feuerwehrzufahrt mit Sperrmarkierung bereits der Fall ist.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Verwaltung auf:
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
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