22-1670

Kennzeichnung freizuhaltender Feuerwehrzufahrten in der Straße Rodeweg (Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktionen)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 09.02.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 4.2

Sachverhalt

Im westlichen Teil der Straße Rodeweg stehen Hochhäuser. Am Straßenrand sind KFZ abgestellt. Unterbrochen werden die KFZ-Abstellmöglichkeiten von Feuerwehrzufahrten zu den Hochhäusern. Die Feuerwehrzufahrten werden von Schildern ausgewiesen, die sich auf der Wiese hinter dem Bürgersteig befinden.

Bei einer der Feuerwehrzufahrten ist der freizuhaltende Abschnitt auf der Straße markiert. Das erweist sich als erfolgreich, denn dieser Abschnitt wird immer freigehalten weil er eben unmissverständlich und als freizuhaltend erkennbar ist.

 Bei den übrigen Feuerwehrzufahrten sind keine Sperrmarkierungen auf der Straße. Das führt häufig zu Fehleinschätzungen beim Abstellen von KFZ. Bei Feuerwehrzufahrten darf es aber keine Missverständnisse geben, weil es gefährlich ist, wenn Feuerwehrzufahrten nicht ausreichend freigehalten sind.

Das Wissen, dass geregelt sei, welche Breite bei Feuerwehrzufahrten freizuhalten sei, hilft nicht weiter, weil Parkraummanagement und Polizei nicht allgegenwärtig in der Straße Rodeweg präsent sind.

Das Anbringen von Sperrmarkierungen bei den genannten übrigen Feuerwehrzufahrten hingegen würde dazu führen, dass künftig die Feuerwehrzufahrten ausreichend freigehalten werden so, wie es bei der o.g. Feuerwehrzufahrt mit Sperrmarkierung bereits der Fall ist.

 

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Verwaltung auf:

  1. Die genannten übrigen Feuerwehrzufahrten werden auf der Straße mit Sperrmarkierungen versehen.
  2. Der Regionalausschuss wird über die konkrete Zeitplanung der Umsetzung informiert.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Im westlichen Teil der Straße Rodeweg stehen Hochhäuser. Am Straßenrand sind KFZ abgestellt. Unterbrochen werden die KFZ-Abstellmöglichkeiten von Feuerwehrzufahrten zu den Hochhäusern. Die Feuerwehrzufahrten werden von Schildern ausgewiesen, die sich auf der Wiese hinter dem Bürgersteig befinden.

Bei einer der Feuerwehrzufahrten ist der freizuhaltende Abschnitt auf der Straße markiert. Das erweist sich als erfolgreich, denn dieser Abschnitt wird immer freigehalten weil er eben unmissverständlich und als freizuhaltend erkennbar ist.

 Bei den übrigen Feuerwehrzufahrten sind keine Sperrmarkierungen auf der Straße. Das führt häufig zu Fehleinschätzungen beim Abstellen von KFZ. Bei Feuerwehrzufahrten darf es aber keine Missverständnisse geben, weil es gefährlich ist, wenn Feuerwehrzufahrten nicht ausreichend freigehalten sind.

Das Wissen, dass geregelt sei, welche Breite bei Feuerwehrzufahrten freizuhalten sei, hilft nicht weiter, weil Parkraummanagement und Polizei nicht allgegenwärtig in der Straße Rodeweg präsent sind.

Das Anbringen von Sperrmarkierungen bei den genannten übrigen Feuerwehrzufahrten hingegen würde dazu führen, dass künftig die Feuerwehrzufahrten ausreichend freigehalten werden so, wie es bei der o.g. Feuerwehrzufahrt mit Sperrmarkierung bereits der Fall ist.

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Verwaltung auf:

  1. Die genannten übrigen Feuerwehrzufahrten werden auf der Straße mit Sperrmarkierungen versehen.
  2. Der Regionalausschuss wird über die konkrete Zeitplanung der Umsetzung informiert.

 

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