Herr Strauß begrüßt den Ausschuss zu seiner digitalen Sitzung, und fragt die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ab. Zum Abstimmungsverfahren kommen die Fraktionen überein, jeweils eine Sprecherin bzw. Sprecher zur Verkündung des jeweiligen Votums zu benennen.
Herr Strauß bittet den Ausschuss sodann um eine Gedenkminute für Herrn Elwart, den ehemaligen Regionalbeauftragten für die Region Billstedt.
Den Vorschlag von Frau Lattwesen, die TOP 4.1, 4.2 und 4.4 - 4.8 im Block zu erörtern, lehnen die antragstellenden Fraktionen ab.
Herr Diaman erläutert den Antrag. Frau Schwalke, Frau Jakob und Herr Mennerich weisen darauf hin, dass dieses Anliegen auch ohne Antragstellung, online direkt über den Meldemichel hätte auf den Weg gebracht werden können, insbesondere wenn eine Gefahrenlage befürchtet werde.
Herr Herkenrath erläutert den Antrag, und weist darauf hin, dass der Petitumspunkt 1 wie folgt formuliert werde:
1. Die insgesamt 4 Feuerwehrzufahrten Rodeweg 4 und Rodeweg 9 werden auf der Straße mit Sperrmarkierungen versehen.
Herr Busch erläutert den Antrag.
Herr Imholz erläutert den Antrag.
Herr Imholz erläutert den Antrag.
Herr Imholz erläutert den Antrag.
Herr Imholz erläutert den Antrag. Herr Mennerich erkundigt sich, wann die Straße in einen dauerhaft belastbaren Zustand versetzt werden soll.
Herr Imholz erläutert den Antrag und weist nach einem Hinweis von Herrn Schmidt darauf hin, dass im Antragstext das Wort (Fußgängerzone) durch (Spielstraße) ersetzt werden solle.
Herr Ramlow erläutert den Antrag.
Herr Ramlow erläutert den Antrag.
Herr Dahlgaard erläutert den Antrag. Herr Ramlow und Herr Busch folgen grundsätzlich der im Antrag formulierten Problematik, bezweifeln jedoch die Zuständigkeit des Regionalausschusses, und sehen diese bei der Bürgerschaft. Frau Schwalke, Frau Jakob und Herr Mennerich hingegen sehen den Antrag zur Behandlung im Regionalausschuss gut begründet. Frau Kammeyer weist darauf hin, dass das grundsätzliche Thema aktuell in der Bürgerschaft erörtert werde.
Herr Ramlow sieht keine Veranlassung, den Vorgang nochmals zu beraten, und regt an, die Beschwerde für erledigt zu erklären. Der Petent möge sich deshalb mit seinem Anliegen direkt an den Landesbetrieb Verkehr (LBV) wenden. Herr Rudolph unterstreicht erneut (s.a. Sitzung am 12.01.2021, TOP 5.1, sowie Vorab-Stellungnahme des bezirklichen Fachamtes), dass die Zuständigkeit bei der Fachbehörde, und nicht beim Bezirksamt liege, und somit der Regionalausschuss ggf. beschließen könne, die Eingabe über die Bezirksversammlung dorthin weiterzuleiten. Herr Mennerich, Herr Dahlgaard und Frau Jakob schließen sich dieser Auffassung an.
Es liegen keine Vorgänge vor.
Es liegen keine Vorgänge vor.