22-1558

Eingabe: Folgen der Parkraumbewirtschaftung Billstedt Zentrum

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 09.02.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 5.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

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Seit einiger Zeit wird ja der Parkraum im Bereich Billstedt Zentrum "bewirtschaftet" (was ich prinzipiell begrüße). Leider hat dies für die Wohnareale, die knapp außerhalb der Parkzone liegen, zu einer Benachteiligung geführt, die ich im Folgenden erläutere:

 

Es kommt durch die intensiv überwachte Bewirtschaftung zu einer Art "Verdrängungseffekt" bei einem Teil der Autofahrer/Parkplatz-Suchenden. Gerade im Rand der Parkzone herrscht zum Teil das blanke Chaos, da Parker dorthin ausweichen (um dann z.T. mit E-Scootern aus dem Kofferraum in Richtung Billstedt zu fahren). Für die betroffenen Anwohner bleibt kaum Parkraum.

 

In meinem Fall geht es indirekt um den ungenügenden Parkraum, denn meine Zufahrt zum Grundstück ("Auffahrt") wird regelmäßig zugeparkt. In der Folge kommt es zu Konflikten, die verbal zum Teil sehr heftig sind. Ich möchte durchaus sagen, dass ich mich durch diese Situationen bedroht fühle. Die Polizei war mehrmals vor Ort, um Falschparker zu verwarnen, die mich danach unhöflich (gelinde formuliert) angehen.

 

Ich bitte um Prüfung, inwieweit Zu-/Auffahrten in der direkten Umgebung der Parkzone besser kenntlich gemacht und vor Falschparkern "geschützt" werden können. Dazu gehört (denke ich) auch die Überprüfung, ob die derzeitige Parkzone zu eng gewählt ist und somit die direkte Umgebung benachteiligt. Ich betone nochmals, dass ich bereits regelrecht Angst verspüre, über die Polizei (die sicherlich auch Besseres zu tun hat) mein Recht durchsetzen zu lassen. Die Folgen sind nämlich regelhaft sehr unangenehm.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit:

Die Zone der Parkraumbewirtschaftung wurde vor Einführung durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft. Aus den Ergebnissen der damaligen Prüfung wurden mehrere Gebiete im Umfeld nicht in die Parkraumbewirtschaftung eingebunden, da die Mehrheit der Anwohner dies abgelehnt hatten.

Eine Verdeutlichung der Gehwegüberfahrten durch Markierungen ist regelhaft nicht vorgesehen. In Einzelfällen kann dies durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, dies geschieht aber meist nur aus Gründen der Verkehrssicherheit (Sicht).

Ein solches Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern lässt sich leider kaum verhindern.

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Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
  • Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  • Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

 

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