22-1523.1

Gebührenfreie Ausweise für obdachlose und bedürftige Bürger

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 17.12.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.4

Sachverhalt

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-1523 einstimmig zugestimmt.

 

Ein Personalausweis ist eine Grundbedingung für die ersten Schritte, um den Weg von der Straße zu bewältigen. Ohne gültigen Personalausweis ist es beispielsweise nicht möglich sich beim Jobcenter oder zur Sozialversicherung anzumelden.

Um schnellstmöglich die Lebenssituation von obdachlosen und bedürftigen Bürgern zu verbessern ist ein Gebührenerlass zur Ausweisbeantragung hilfreich. Hierbei kann § 1 Abs. 6 der „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" angewendet werden. Hier heißt es: „Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist."

 

Dies vorausgeschickt möge der Ausschuss für Sozialraumentwicklung beschließen:

 

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass obdachlose und bedürftige Bürger gebührenfrei einen Personalausweis bekommen.

2. Es soll auch ermittelt werden wie viele vorläufige Ausweise für obdachlose Menschen monatlich ausgestellt werden und wie viele obdachlose und bedürftige Menschen täglich vorsprechen, um einen Personalausweis zu beantragen.

3. Den Ausschuss für Sozialraumentwicklung über das Ergebnis zu informieren.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

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