22-1523.6

Gebührenfreie Ausweise für Obdachlose und Bedürftige

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.10.2022
Sachverhalt

 

Seit 01.05.2021 werden im Bezirksamt Hamburg-Mitte (vorläufige) Personalausweise für Obdachlose und Bedürftige kostenfrei ausgestellt. Grundlage hierzu ist der Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg- Drs. Nr. 22-1523 aus dem Jahr 2020.

 

Seit Beginn des Modellprojektes, für das ursprünglich eine Laufzeit bis 30.04.2022 geplant war, wurde der Bürgerschaft und den Bezirksgremien mehrfach über den aktuellen Stand der Umsetzung berichtet.

 

Zusammenfassend lässt sich darstellen:

  • Nach Information der Sozialbehörde wird das niedrigschwellige Angebot gut angenommen.
  • Notfallvorsprachen ohne Termin werden im Kundenzentrum bürgerfreundlich bearbeitet.
  • Es besteht einstimmig der Wille, das Projekt auch über die geplante Laufzeit hinaus weiterzuführen.

 

Im Zeitraum 01.05.2021 bis 10.10.2022 wurden 285 Bundespersonalausweise und 2191 vorläufige Bundespersonalausweise beantragt, 242 Personen haben mehr als zwei Dokumente beantragt. 

 

 

Die Bezirksversammlung hatte Mittel in Höhe von 15.000 Euro (für externe Kosten, insbesondere der Bundesdruckerei) zur Verfügung gestellt, die bis zum 31.12.2022 eingesetzt werden können. Der aktuelle Mittelverbrauch stellt sich wie folgt dar:

 

 

BV-Mittel

Verwaltungskosten Bezirk

 

ext. SOLL

ext. IST

int. SOLL

int. IST

Summen der BV-Vorlage (Berechnungsgrundlage)

     12.595,77 €

       15.307,65 €

         20.305,23 €

            26.273,35 €

 

BV-Beschluss (öffentliche Summe)

     15.000,00 €

       15.307,65 €

         20.000,00 €

            26.273,35 €

 

 

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, sind diese Mittel schon jetzt erschöpft. Mit Stand Mitte Oktober 2022 sind externe Kosten in Höhe von ca. 15.500 Euro angefallen und bis 31.12.2022 wird mit einem Kostenvolumen von bis zu 20.000 Euro gerechnet.

 

Die Bezirksversammlung wird vor diesem Hintergrund um Prüfung gebeten, ob eine weitere Mittelvergabe in Höhe von maximal 5.000 Euro aus dem Förderfonds konsumtiv für externe Kosten des Projektes „Gebührenfreie Ausweise für Obdachlose und Bedürftige“ vorstellbar ist.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.