22-1523

Gebührenfreie Ausweise für obdachlose und bedürftige Bürger (Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktionen)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 10.12.2020 Ausschuss für Sozialraumentwicklung Ö 5.1

Sachverhalt

Ein Personalausweis ist eine Grundbedingung für die ersten Schritte, um den Weg von der Straße zu bewältigen. Ohne gültigen Personalausweis ist es beispielsweise nicht möglich sich beim Jobcenter oder zur Sozialversicherung anzumelden.

Um schnellstmöglich die Lebenssituation von obdachlosen und bedürftigen Bürgern zu verbessern ist ein Gebührenerlass zur Ausweisbeantragung hilfreich. Hierbei kann § 1 Abs. 6 der „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" angewendet werden. Hier heißt es: „Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist."

 Petitum/Beschluss:

 

Dies vorausgeschickt möge der Ausschuss für Sozialraumentwicklung beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass obdachlose und bedürftige Bürger gebührenfrei einen Personalausweis bekommen.
  2. Es soll auch ermittelt werden wie viele vorläufige Ausweise für obdachlose Menschen monatlich ausgestellt werden und wie viele obdachlose und berftige Menschen täglich vorsprechen, um einen Personalausweis zu beantragen.
  3. Den Ausschuss für Sozialraumentwicklung über das Ergebnis zu informieren.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Ein Personalausweis ist eine Grundbedingung für die ersten Schritte, um den Weg von der Straße zu bewältigen. Ohne gültigen Personalausweis ist es beispielsweise nicht möglich sich beim Jobcenter oder zur Sozialversicherung anzumelden.

Um schnellstmöglich die Lebenssituation von obdachlosen und bedürftigen Bürgern zu verbessern ist ein Gebührenerlass zur Ausweisbeantragung hilfreich. Hierbei kann § 1 Abs. 6 der „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" angewendet werden. Hier heißt es: „Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist."

 

 

Dies vorausgeschickt möge der Ausschuss für Sozialraumentwicklung beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass obdachlose und bedürftige Bürger gebührenfrei einen Personalausweis bekommen.
  2. Es soll auch ermittelt werden wie viele vorläufige Ausweise für obdachlose Menschen monatlich ausgestellt werden und wie viele obdachlose und berftige Menschen täglich vorsprechen, um einen Personalausweis zu beantragen.
  3. Den Ausschuss für Sozialraumentwicklung über das Ergebnis zu informieren.

 

 

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