Gebührenfreie Ausweise für obdachlose und bedürftige Bürger (Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktionen)
Letzte Beratung: 10.12.2020 Ausschuss für Sozialraumentwicklung Ö 5.1
Ein Personalausweis ist eine Grundbedingung für die ersten Schritte, um den Weg von der Straße zu bewältigen. Ohne gültigen Personalausweis ist es beispielsweise nicht möglich sich beim Jobcenter oder zur Sozialversicherung anzumelden.
Um schnellstmöglich die Lebenssituation von obdachlosen und bedürftigen Bürgern zu verbessern ist ein Gebührenerlass zur Ausweisbeantragung hilfreich. Hierbei kann § 1 Abs. 6 der „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" angewendet werden. Hier heißt es: „Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist."
Petitum/Beschluss:
Dies vorausgeschickt möge der Ausschuss für Sozialraumentwicklung beschließen:
Sachverhalt:
Ein Personalausweis ist eine Grundbedingung für die ersten Schritte, um den Weg von der Straße zu bewältigen. Ohne gültigen Personalausweis ist es beispielsweise nicht möglich sich beim Jobcenter oder zur Sozialversicherung anzumelden.
Um schnellstmöglich die Lebenssituation von obdachlosen und bedürftigen Bürgern zu verbessern ist ein Gebührenerlass zur Ausweisbeantragung hilfreich. Hierbei kann § 1 Abs. 6 der „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" angewendet werden. Hier heißt es: „Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist."
Dies vorausgeschickt möge der Ausschuss für Sozialraumentwicklung beschließen:
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