21-1913

Gebührenfreie Personalausweise für obdachlose und bedürftige Bürger Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 11.02.2021 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt


Ein Personalausweis ist eine Grundbedingung für die ersten Schritte, um den Weg von der Straße zu bewältigen. Ohne gültigen Personalausweis ist es beispielsweise nicht möglich, sich beim Jobcenter oder zur Sozialversicherung anzumelden. Um schnellstmöglich die Lebenssituation von obdachlosen und bedürftigen Bürgern zu verbessern, ist ein Gebührenerlass zur Ausweisbeantragung hilfreich. Hierbei kann § 1 Abs. 6 der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" angewendet werden. Im Text der Verordnung heißt es: "Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist."

 

 

Petitum/Beschluss


Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass obdachlose und bedürftige Bürger gebührenfrei einen Personalausweis erhalten.


2. Es soll zudem ermittelt werden, wie viele vorläufige Ausweise für obdachlose Menschen monatlich ausgestellt werden und wie viele obdachlose und bedürftige Menschen täglich vorsprechen, um einen Personalausweis zu beantragen.

 


3. Die Bezirksversammlung soll über das Ergebnis der vorherigen Ziffern informiert werden.

Claus-Joachim Dickow
Nele Cornelia Bruns
Lars Jessen
Ralf Lindenberg
(FDP-Fraktion)

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.02.2021
Ö 4.1
Lokalisation Beta

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