22-4097.1

Für belebte Plätze und eine lebendige Innenstadt - Ausnahmen für die Außengastronomie im Winter

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 22.02.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-4097 mehrheitlich - gegen vier Stimmen der Fraktion DIE LINKE, bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion, einer Stimme der Fraktion DIE LINKE und Herrn Olschok - zugestimmt.

 

 

Die Veränderungen, die die Pandemie in unserem Stadtleben und der Nutzung von Außenräumen bewirkt hat, sind offensichtlich. Selbst an kalten Tagen erleben wir eine verstärkte Nutzung öffentlicher Außenbereiche, sei es in Parks, auf Plätzen oder Straßen.

 

Gleichzeitig steht die Innenstadt Hamburgs vor einem Wandel. Die großen Kaufhäuser, die einst die Menschen aus Hamburg und der Umgebung anzogen, sind fast alle verschwunden. Mit der Eröffnung des Überseequartiers entstehen neue attraktive Einkaufsmöglichkeiten in der HafenCity.

 

Um die Anziehungskraft unserer Innenstadt aufrechtzuerhalten, müssen wir innovative Nutzungskonzepte entwickeln, die diesen Wandel berücksichtigen und neue Anziehungspunkte für die Menschen schaffen.

 

Ein Faktor dabei ist eine lebendige und vielfältige Gastronomieszene, die Menschen zum Verweilen und Treffen einlädt. Besonders die Außengastronomie trägt zur Belebung der Straßen bei. Bisher war die Nutzung von Außenflächen für die Gastronomie in der Regel auf den Sommer beschränkt (Sommerterrassen). Aufgrund der Auswirkungen der Pandemie haben wir bereits im Winter Ausnahmen hiervon gemacht. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass auch ohne Pandemie in der kälteren Jahreszeit eine Nachfrage nach Außenplätzen besteht.

 

Andere europäische Städte, einige davon noch weiter nördlich gelegen als Hamburg, zeigen, dass Außengastronomie auch im Winter eine Innenstadt dauerhaft beleben kann.

 

Aus diesem Grund setzen wir uns für eine einheitliche und langfristige Lösung in der gesamten Stadt ein, um Außengastronomie auch im Winter zu ermöglichen. Bis zu dieser Lösung werden wir, basierend auf den Erkenntnissen des letzten Jahres, die Außengastronomie im Winter weiterhin in begrenztem Umfang genehmigen.

 

Da Außengastronomie in Wohnquartieren insbesondere abends auch mit einer Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner einhergehen kann, werden wir Außengastronomie im Winter nur dort genehmigen, wo diese Belastung nicht besteht, weil es sich vorrangig um Tagesbewirtung handelt, bzw. es keine ansässige Wohnbevölkerung gibt. Zusätzlich soll Außengastronomie dort genehmigt werden, wo sie ein Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum vermittelt. Dies betrifft insbesondere den Hansaplatz.

 

Gebiete für Außengastronomie im Zeitraum vom 1. November 2023 bis 28. Februar 2024 analog zur Genehmigungspraxis der letzten Saison sind zum Beispiel:

 

  • Hansaplatz
  • Hauptbahnhof: Hachmannplatz, Heidi-Kabel-Platz und Kirchenallee (bis Ernst-Merck-Straße)
  • Quartier 01: Mönckebergstraße, Spitalerstraße, Steintorwall, Gerhard-Hauptmann-Platz und Europa Passage (Bergstraße, Herrmannstraße, etc.)
  • Quartier 02: ABC-Viertel, Georg-Elser-Platz, Axel-Springer-Platz, Colonnaden, Dammtorstraße und Gänsemarkt
  • Quartier 03: Jungfernstieg, Ballindamm, Neuer Jungfernstieg, Rathausmarkt, Neuer Wall, Alter Wall, Hanseviertel, Hamburger Hof, Stadthöfe und Passagenviertel mit Große Bleichen
  • Quartier 4: Rathausstraße, Schauenburgerstraße, Neß, Große Johannisstraße, Börsenbrücke, Kleine Johannisstrasse, Trostbrücke, Hopfenmarkt, Große Reichenstraße, Dornbusch, Rolandsbrücke, Pelzerstraße, Rathausmarkt und Hahntrapp
  • Quartier 5: Kontorhausviertel (begrenzt durch Domstraße, Speersort, Steinstraße Klosterwall, Deichtorplatz Willy-Brandt-Straße)
  • Hans-Albers-Platz, Friedrichstraße, Gerhardstraße und Spielbudenplatz

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:

 

  • Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei/mit den zuständigen Stellen für einen gesamtstädtischen Beteiligungsprozess einzusetzen, der die Chancen und Herausforderungen von gastronomischen Nutzungen auch in der Wintersaison r die unterschiedlichen städtischen Quartiere behandelt und in seiner Folge zeitgemäße, stadtentwicklungspolitische Instrumente zur Verfügung stellt.
  • Die Verwaltung möge analog zum Vorgehen im vergangen Jahr, die Genehmigung von Außengastronomie auch im Winter an besonders belebten Orten ohne ansässige Wohnbevölkerung, bzw. mit vorrangiger Tagesbewirtung und an Orten, an denen die positiven Effekte der Außengastronomie zur Stabilisierung des Umfeldes dringend benötigt werden (Beispiel Hansaplatz) prüfen.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt hat den Beschluss umgesetzt und darüber hinaus dem Restaurant „Prego“ Lilienstraße 36 eine Genehmigung erteilt (s.a. Drucksache 22-4180). Darüber hinaus reichten einige Gastronomiebetriebe, die im innerstädtischen Bereich aber nicht in dem im Beschluss aufgeführten Quartieren ansässig sind, ebenfalls Anträge zum Aufstellen von Tischen und Stühlen ein. Betrieben, die in unmittelbarer Nähe der Quartiere liegen und keine Wohnbevölkerung ansässig ist, wurden Genehmigungen erteilt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.