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Für belebte Plätze und eine lebendige Innenstadt - Ausnahmen für die Außengastronomie im Winter (Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 21.09.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.1

Sachverhalt

 

Die Veränderungen, die die Pandemie in unserem Stadtleben und der Nutzung von Außenräumen bewirkt hat, sind offensichtlich. Selbst an kalten Tagen erleben wir eine verstärkte Nutzung öffentlicher Außenbereiche, sei es in Parks, auf Plätzen oder Straßen.

 

Gleichzeitig steht die Innenstadt Hamburgs vor einem Wandel. Die großen Kaufhäuser, die einst die Menschen aus Hamburg und der Umgebung anzogen, sind fast alle verschwunden. Mit der Eröffnung des Überseequartiers entstehen neue attraktive Einkaufsmöglichkeiten in der HafenCity.

 

Um die Anziehungskraft unserer Innenstadt aufrechtzuerhalten, müssen wir innovative Nutzungskonzepte entwickeln, die diesen Wandel berücksichtigen und neue Anziehungspunkte für die Menschen schaffen.

 

Ein Faktor dabei ist eine lebendige und vielfältige Gastronomieszene, die Menschen zum Verweilen und Treffen einlädt. Besonders die Außengastronomie trägt zur Belebung der Straßen bei. Bisher war die Nutzung von Außenflächen für die Gastronomie in der Regel auf den Sommer beschränkt (Sommerterrassen). Aufgrund der Auswirkungen der Pandemie haben wir bereits im Winter Ausnahmen hiervon gemacht. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass auch ohne Pandemie in der kälteren Jahreszeit eine Nachfrage nach Außenplätzen besteht.

 

Andere europäische Städte, einige davon noch weiter nördlich gelegen als Hamburg, zeigen, dass Außengastronomie auch im Winter eine Innenstadt dauerhaft beleben kann.

 

Aus diesem Grund setzen wir uns für eine einheitliche und langfristige Lösung in der gesamten Stadt ein, um Außengastronomie auch im Winter zu ermöglichen. Bis zu dieser Lösung werden wir, basierend auf den Erkenntnissen des letzten Jahres, die Außengastronomie im Winter weiterhin in begrenztem Umfang genehmigen.

 

Da Außengastronomie in Wohnquartieren insbesondere abends auch mit einer Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner einhergehen kann, werden wir Außengastronomie im Winter nur dort genehmigen, wo diese Belastung nicht besteht, weil es sich vorrangig um Tagesbewirtung handelt, bzw. es keine ansässige Wohnbevölkerung gibt. Zusätzlich soll Außengastronomie dort genehmigt werden, wo sie ein Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum vermittelt. Dies betrifft insbesondere den Hansaplatz.

 

Gebiete r Außengastronomie im Zeitraum vom 1. November 2023 bis 28. Februar 2024 analog zur Genehmigungspraxis der letzten Saison sind zum Beispiel:

 

  • Hansaplatz
  • Hauptbahnhof: Hachmannplatz, Heidi-Kabel-Platz und Kirchenallee (bis Ernst-Merck-Straße)
  • Quartier 01: Mönckebergstraße, Spitalerstraße, Steintorwall, Gerhard-Hauptmann-Platz und Europa Passage (Bergstraße, Herrmannstraße, etc.)
  • Quartier 02: ABC-Viertel, Georg-Elser-Platz, Axel-Springer-Platz, Colonnaden, Dammtorstraße und Gänsemarkt
  • Quartier 03: Jungfernstieg, Ballindamm, Neuer Jungfernstieg, Rathausmarkt, Neuer Wall, Alter Wall, Hanseviertel, Hamburger Hof, Stadthöfe und Passagenviertel mit Große Bleichen
  • Quartier 4: Rathausstraße, Schauenburgerstraße, Neß, Große Johannisstraße, Börsenbrücke, Kleine Johannisstrasse, Trostbrücke, Hopfenmarkt, Große Reichenstraße, Dornbusch, Rolandsbrücke, Pelzerstraße, Rathausmarkt und Hahntrapp
  • Quartier 5: Kontorhausviertel (begrenzt durch Domstraße, Speersort, Steinstraße Klosterwall, Deichtorplatz Willy-Brandt-Straße)
  • Hans-Albers-Platz, Friedrichstraße, Gerhardstraße und Spielbudenplatz

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:

 

  • Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei/mit den zuständigen Stellen für einen gesamtstädtischen Beteiligungsprozess einzusetzen, der die Chancen und Herausforderungen von gastronomischen Nutzungen auch in der Wintersaison r die unterschiedlichen städtischen Quartiere behandelt und in seiner Folge zeitgemäße, stadtentwicklungspolitische Instrumente zur Verfügung stellt.
  • Die Verwaltung möge analog zum Vorgehen im vergangen Jahr, die Genehmigung von Außengastronomie auch im Winter an besonders belebten Orten ohne ansässige Wohnbevölkerung, bzw. mit vorrangiger Tagesbewirtung und an Orten, an denen die positiven Effekte der Außengastronomie zur Stabilisierung des Umfeldes dringend benötigt werden (Beispiel Hansaplatz) prüfen.