Außengastronomie unter Berücksichtigung des Schutzes von Anwohnenden fördern (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion) (beschlossene Fassung)
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind weiterhin deutlich spürbar – die damit verbundene Krise ist noch nicht überwunden. Negative wirtschaftliche Auswirkungen durch die Corona-bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zeigen sich insbesondere im Bereich des Einzelhandels und der Gastronomie. Vielen Betrieben in Hamburg-Mitte konnte u.a. durch die Initiative der Bezirksversammlung, aber auch durch die Beschlüsse von Bürgerschaft und Senat in den letzten Monaten unbürokratisch geholfen werden. Das Bezirksamt hat es den Gastronomiebetrieben ermöglicht, unkompliziert Sondernutzungsgenehmigungen zu erlangen. Auch wurden Flächen für die Außengastronomie kurzfristig erweitert, denn: Das Infektionsrisiko ist an der frischen Luft nachweislich geringer als in geschlossenen Räumlichkeiten. Auch die praktische Erfahrung zeigt, dass sich die Gäste lieber ins Freie setzen wollen, um das Gefährdungsrisiko zu senken.
Die zusätzlichen, unter Corona-Bedingungen kurzfristig gewährten Außenflächen - wie beispielsweise die Ladezonen auf der Langen Reihe oder Parkstände auf St. Pauli – sind bis zum Ende des Jahres befristet. Gleichzeitig ist es im Bezirk Hamburg-Mitte bisher gängige Praxis gewesen, im Winter keine Außengastronomie zu genehmigen.
Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsrisikos und der Situation, in der Gastronomen auf Grund der Abstandsregelungen weniger Plätze in ihren Lokalitäten anbieten können, ist es nun geboten, unter Berücksichtigung der Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern von den bisherigen strengen Winter-Regelungen abzusehen. Die Gastronomen im Bezirk werden auch in den nächsten Monaten darauf angewiesen sein, Plätze im Freien anzubieten. Dies wollen wir ermöglichen, die Gastronomie unter Wahrung der Interessen der Anlieger stärken und gleichzeitig das Infektionsrisiko senken.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte: